Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 05.05.1970 - 7 RKg 8/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,5270
BSG, 05.05.1970 - 7 RKg 8/69 (https://dejure.org/1970,5270)
BSG, Entscheidung vom 05.05.1970 - 7 RKg 8/69 (https://dejure.org/1970,5270)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 1970 - 7 RKg 8/69 (https://dejure.org/1970,5270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,5270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zweitkindergeld für ein volljähriges Kind - Ausschluss beim Bestehen der Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit - Unzumutbarkeit einer Halbtagstätigkeit neben dem Besuch eines Abendgymnasiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 31, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 170/59
    Auszug aus BSG, 05.05.1970 - 7 RKg 8/69
    Die angefochtene Entscheidung weiche von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSG 21, 185; 23, 227; 27, 192) ab.

    Das BSG hat aber für die mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 BKGG insoweit dem Wortlaut nach übereinstimmenden Vorschriften über die Gewährung von Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres (§§ 1267 Satz 2 RVO, 44 Abs. 1 Satz 2 AVG, 45 Abs. 3 Buchst. a des Bundesversorgungsgesetzes -BVG-) angenommen, als Schul- oder Berufsausbildung komme nur eine solche Ausbildung in Betracht, die Zeit und Arbeitskraft des Kindes ausschließlich oder überwiegend beanspruche (BSG 14, 285; VdK-Mitt. 1962, 549; BSG 21, 185; SozEntsch Bd. VI Nr. 17 zu § 1267 RVO; BSG 23, 227; BSG 27, 16).

    Die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, ist allerdings nur für Kinder mit körperlichen oder geistigen Gebrechen ausdrücklich als Anspruchsvoraussetzung aufgestellt (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 BKGG, ferner §§ 1262 Abs. 3 Satz 2, 1267 Satz 1, 583 Abs. 3 Satz 1 RVO, § 39 Abs. 3 Satz 1, § 44 Satz 2 AVG, 45 Abs. 3 Buchst. c BVG); sinngemäß gilt dies jedoch wegen der Unterhaltsfunktion des Kindergeldes auch für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden (vgl. BSG 21, 185, 187).

    Die Arbeitskraft des Schülers wird durch die Ausbildung dann überwiegend beansprucht, wenn ihm auch eine Halbtagsarbeit nicht mehr möglich ist (BSG 21, 185, 189; 23, 227, 228; 27, 192, 195).

  • BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 59/61

    Abendschüler - Prüfungsschuljahr - Halbtägige Nebenbeschäftigung

    Auszug aus BSG, 05.05.1970 - 7 RKg 8/69
    Das BSG hat aber für die mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 BKGG insoweit dem Wortlaut nach übereinstimmenden Vorschriften über die Gewährung von Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres (§§ 1267 Satz 2 RVO, 44 Abs. 1 Satz 2 AVG, 45 Abs. 3 Buchst. a des Bundesversorgungsgesetzes -BVG-) angenommen, als Schul- oder Berufsausbildung komme nur eine solche Ausbildung in Betracht, die Zeit und Arbeitskraft des Kindes ausschließlich oder überwiegend beanspruche (BSG 14, 285; VdK-Mitt. 1962, 549; BSG 21, 185; SozEntsch Bd. VI Nr. 17 zu § 1267 RVO; BSG 23, 227; BSG 27, 16).

    Unerheblich ist, ob im Einzelfall eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die es dem Kind ermöglicht, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten; es kommt allein darauf an, ob die Möglichkeit zu einer solchen Erwerbstätigkeit besteht (BSG 23, 227, 228).

  • BSG, 31.10.1967 - 3 RK 77/64

    Versicherungsfreiheit von Studenten - Ordentliche Studierende - Abendschulbesuch …

    Auszug aus BSG, 05.05.1970 - 7 RKg 8/69
    Ferner hat der 3. Senat des BSG (BSG 27, 192) in Anlehnung an diese Rechtsprechung Versicherungsfreiheit nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG (= § 1228 Abs. 1 Nr. 3 RVO) nur für Studierende bejaht, deren Zeit und Arbeitskraft ganz oder überwiegend durch ihr Studium in Anspruch genommen werden.
  • BSG, 05.07.1961 - 4 RJ 209/59

    Waisenrente aus der Invalidenversicherung eines verstorbenen Vaters - Begriff der …

    Auszug aus BSG, 05.05.1970 - 7 RKg 8/69
    Das BSG hat aber für die mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 BKGG insoweit dem Wortlaut nach übereinstimmenden Vorschriften über die Gewährung von Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres (§§ 1267 Satz 2 RVO, 44 Abs. 1 Satz 2 AVG, 45 Abs. 3 Buchst. a des Bundesversorgungsgesetzes -BVG-) angenommen, als Schul- oder Berufsausbildung komme nur eine solche Ausbildung in Betracht, die Zeit und Arbeitskraft des Kindes ausschließlich oder überwiegend beanspruche (BSG 14, 285; VdK-Mitt. 1962, 549; BSG 21, 185; SozEntsch Bd. VI Nr. 17 zu § 1267 RVO; BSG 23, 227; BSG 27, 16).
  • BSG, 18.12.1964 - 7 RKg 3/64
    Auszug aus BSG, 05.05.1970 - 7 RKg 8/69
    Dem Senat erscheint es wegen der Funktionsgleichheit von Waisenrente und Kinderzuschuß (vgl. die gesetzlichen Regelungen der Kinderzuschüsse in §§ 1262 RVO, 39 Abs. 3 AVG) einerseits sowie Kindergeld andererseits geboten, diesen Begriff der Schul- und Berufsausbildung auch für § 2 Abs. 2 Nr. 1 BKGG zu übernehmen (dazu auch BSG, Urt. vom 18. Dezember 1964 - 7 RKg 3/64 - BG 1965, 155 -).
  • BSG, 22.06.1967 - 9 RV 878/65

    Verlängerte Waisenrente - Berufsausbildung - Vorbereitung der Meisterprüfung - …

    Auszug aus BSG, 05.05.1970 - 7 RKg 8/69
    Das BSG hat aber für die mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 BKGG insoweit dem Wortlaut nach übereinstimmenden Vorschriften über die Gewährung von Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres (§§ 1267 Satz 2 RVO, 44 Abs. 1 Satz 2 AVG, 45 Abs. 3 Buchst. a des Bundesversorgungsgesetzes -BVG-) angenommen, als Schul- oder Berufsausbildung komme nur eine solche Ausbildung in Betracht, die Zeit und Arbeitskraft des Kindes ausschließlich oder überwiegend beanspruche (BSG 14, 285; VdK-Mitt. 1962, 549; BSG 21, 185; SozEntsch Bd. VI Nr. 17 zu § 1267 RVO; BSG 23, 227; BSG 27, 16).
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 236/74

    Schulausbildung - Arbeitskraft - Abendgymnasium - Möglichkeit einer …

    Eine Schulausbildung liegt insoweit jedoch nur vor, wenn sie die Zeit und Arbeitskraft des Schülers ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt, ihm also selbst eine nur halbtags ausgeübte Erwerbstätigkeit nicht mehr zumutbar ist (…BSGE 21, 185 = SozR Nr. 13 zu § 1267 RVO;… BSGE 23, 227 = SozR Nr. 19 zu § 1267 RVO; BSGE 31, 152 = SozR Nr. 7 zu § 2 BKGG = Breithaupt 1970, 882).

    Der Besuch dieser Abendschule kann deshalb nur dann als Schulausbildung im Sinne des § 1267 Satz 2 RVO gewertet werden, wenn er bei Berücksichtigung auch für die häuslichen Arbeiten und den Schulweg benötigten Zeit die Arbeitszeit und Arbeitskraft der Klägerin wenigstens überwiegend beansprucht hat (BSGE 31, 152 = SozR Nr. 7 zu § 2 BKGG).

    Entgegen der anscheinend von der Beklagten vertretenen Auffassung ist es deshalb auch unerheblich, daß die Klägerin eine solche Halbtagsbeschäftigung damals tatsächlich ausgeübt hat (BSGE 21, 185; 23, 227; 31, 152).

  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 8/86

    Berufs- oder Schulausbildung nach dem BKGG vor Vollendung des 18. Lebensjahrs, …

    Auch Abendschulen, die z.B. dazu dienen, auf das Abitur oder die mittlere Reife vorzubereiten, vermitteln in diesem Sinne eine Schulausbildung (vgl. dazu BSGE 31, 152, 155; 39, 156).

    Die Rechtsprechung hat jedoch den Begriff Schul- und Berufsausbildung i.S. von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG und entsprechender Vorschriften zur "verlängerten" Waisenrente und zum "verlängerten" Kinderzuschuß dahin eingeschränkt, daß eine Schul- und Berufsausbildung nur vorliege, wenn durch sie die Zeit und Arbeitskraft des Kindes ausschließlich oder überwiegend in Anspruch genommen wird (vgl. dazu BSGE 21, 185, 186; 31, 152, 153 f; 39, 156, 157).

  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 5/86

    Wöchentliche Mindestdauer der Schul- oder Berufsausbildung nach dem BKGG

    Berufsausbildung ist dagegen die Ausbildung, die spezifische Kenntnisse für den Beruf vermittelt, sei es in Form theoretischen Unterrichts an einer Schule, sei es durch beaufsichtigte praktische Tätigkeit in Betrieben usw. Die Rechtsprechung hat jedoch den Begriff Schul- und Berufsausbildung i.S. von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG und entsprechender Vorschriften zur "verlängerten" Waisenrente und zum "verlängerten" Kinderzuschuß dahin eingeschränkt, daß eine Schul- und Berufsausbildung nur vorliege, wenn durch sie die Zeit und Arbeitskraft des Kindes ausschließlich oder überwiegend in Anspruch genommen wird (vgl. dazu BSGE 21, 185, 186; 31, 152, 153 f; 39, 156, 157).
  • BSG, 25.11.1976 - 11 RA 146/75

    Anspruch auf Wiedergewährung eines Kinderzuschusses zum Altersruhegeld - …

    Eine Schulausbildung wird aber auch bei dem Besuch einer Abendschule bejaht, bei der mündlicher Unterricht erteilt wird (BSGE 31, 152;… SozR 2200 Nr. 8 zu § 1267).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90

    Zumutbarkeit iS. von § 103 Abs. 1 AFG , objektive Verfügbarkeit nach § 103 Abs. 1 …

    Die - inzwischen aufgegebene - Rechtspr des BSG zum Kindergeld- und Kinderzuschlagsrecht, derzufolge die Grenze zumutbarer Belastung von Schülern durch Unterricht und Erwerbstätigkeit einschließlich Vorbereitungszeit und Wegezeiten bei insgesamt 60 Stunden wöchentlich liege (…BSGE 39, 156 = SozR 2200 § 1267 Nr. 8; vgl BSGE 31, 152 = SozR Nr. 7 zu § 2 BKGG), setzte voraus, daß mehr als 48 Stunden, in den gegebenen Fällen bis zu 60 Stunden hierfür aufgewendet werden können.

    Rechtlicher Ausgangspunkt war die vorgefundene Rechtspr, daß eine Schul- oder Berufsausbildung nur vorliegt, wenn die Zeit und Arbeitskraft des Kindes durch sie ausschließlich oder überwiegend in Anspruch genommen wird (…BSGE 21, 185, 186 = SozR Nr. 13 zu § 1267 RVO; BSGE 31, 152, 153 f = SozR Nr. 7 zu § 2 BKGG;… BSGE 39, 156, 157 = SozR 2200 § 1267 Nr. 8).

  • BSG, 19.12.1974 - 7 RKg 6/73

    Kindergeldanspruch während der Berufsausbildung des Kindes

    Wie schon der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) zutreffend entschieden hat (vgl. BSG 31, 152, 154), erscheint es wegen der Funktionsgleichheit von Waisenrenten und Kinderzuschuß (§§ 1262, 1267 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung - RVO - 39 Abs. 3, 44 Satz 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes - AVG -) einerseits sowie Kindergeld andererseits geboten, den dortigen Begriff der Schul- und Berufsausbildung auch für § 2 Abs. 2 Nr. 1 BKGG zu übernehmen.

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an, so daß bei der Bemessung des Kindergeldanspruches ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat und für einen zukünftigen Beruf ausgebildet wird, z. B. dann nicht i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 BKGG berücksichtigt werden kann, wenn die Schul- oder Berufsausbildung seine Arbeitskraft nur insoweit in Anspruch nimmt, daß es daneben in der Lage ist, wenigstens eine halbtägige lohnbringende Beschäftigung auszuüben (BSG 31, 152, 155; 27, 192, 195; 23, 227, 228; 21, 185, 189) oder sich die Ausbildung im Rahmen einer Erwerbstätigkeit vollzieht, die den vollen Unterhalt des Kindes sichert, so daß es auf keine andere Erwerbstätigkeit mehr angewiesen ist (…SozR Nr. 44 aaO).

  • LSG Hessen, 17.05.1989 - L 6 Kg 142/87

    Kindergeld; Minderjährig; Volkshochschule; Vorbereitungskurs; Haupschulabschluß; …

    (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 5.5.1970 - 7 RKg 8/69 = SozR BKGG § 2 Nr. 7) vorgegebene Rahmen von 40 Wochenstunden für eine überwiegende Inanspruchnahme durch die Ausbildung - ausgehend von einer Obergrenze der möglichen Belastung von 60 Wochenstunden - unterschritten wird, ist in einem solchen Fall für den Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind unschädlich.

    Dabei hat das Bundessozialgericht - ausgehend von einer 40 Stunden Woche (BSG, Urteil vom 5. Mai 1970 - 7 RKg 8/69 = SozR BKGG § 2 Nr. 7 m.w.N.) eine Obergrenze von 60 Wochenstunden festgelegt und angenommen, daß eine überwiegende Inanspruchnahme durch die Schulausbildung nur besteht, wenn diese insgesamt mehr als 40 Stunden in der Woche beträgt.

  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 30/94

    Ganztägiger Unterricht nach § 44 Abs. 1 AFG

    Da eine Halbtagsbeschäftigung mit 20 Stunden zugrunde gelegt wurde, mußte danach die Ausbildung einen Zeitaufwand von mehr als 40 Stunden in der Woche erfordern (BSGE 31, 152, 154 ff = SozR Nr. 7 zu § 2 BKGG;… BSGE 39, 156, 157 = SozR 2200 § 1267 Nr. 8;… BSGE 43, 44, 48 f = SozR 2200 § 1262 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25. August 1987 - 11a RA 26/86, BB 1987, 2375; Urteil vom 9. Juni 1986 - 4/11a RA 68/87, AmtlMittLVARheinpr 1990, 305; 1989, 558; Urteil vom 3. Februar 1988 - 5/5b RJ 50/87, SozSich 1988, 350).
  • LSG Hessen, 24.02.2017 - L 5 R 173/14

    Gesetzliche Rentenversicherung, Schulrecht

    Voraussetzung ist aber jedenfalls, dass durch die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Zeit und Arbeitskraft des Teilnehmers überwiegend in Anspruch genommen worden ist (…vgl. Försterling, in: GK-SGB VI, 216. Akt.-Lfg., Stand: November 2016, § 58 SGB VI Rdnr. 286;… Gürtner, a.a.O.), wenn also dem Betreffenden neben der Ausbildung keine Halbtagstätigkeit mehr zumutbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 1970, 7 RKg 8/69 = SozR Nr. 7 zu § 2 BKGG).
  • BSG, 28.10.1996 - 10 RKg 30/95

    Anspruch auf Ausbildungskindergeld beim Besuch eines Abendgymnasiums und …

    Im vorliegenden Fall habe die Schulausbildung die Zeit und Arbeitskraft des Kindes auch jedenfalls überwiegend in Anspruch genommen (Hinweis auf BSG vom 5. Mai 1970, BSGE 31, 152, 153).
  • SG Oldenburg, 10.12.2012 - S 81 R 637/10

    Anspruch auf Neuberechnung einer Regelaltersrente unter Berücksichtigung weiterer …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 10 RJ 175/01

    Anrechnungszeiten von schulischer Ausbildung - Befähigung zur Aufnahme einer …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 10 RI 175/01

    Anerkennung einer Anrechnungszeit im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung …

  • BSG, 30.06.1977 - 12 RAr 90/76
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht