Rechtsprechung
| BSG, 27.02.1970 - 2 RU 135/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsentgeltssteigerung - Tarifliche Steigerung nach Lebensjahren - Steigerung nach Berufsjahren
Papierfundstellen
- BSGE 31, 38
Wird zitiert von ... (16)
- BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des …
Mit der Möglichkeit, bei Eintritt des Versicherungsfalls während einer Schul- oder Berufsausbildung die Bemessungsgrundlage anzuheben, weicht das Gesetz für einen Sonderfall von dem die Unfallversicherung beherrschenden Grundsatz ab, dass die Verdienstverhältnisse vor dem Arbeitsunfall für alle Zukunft die maßgebende Grundlage der Geldleistungen bleiben und spätere Erwerbsaussichten bei der Feststellung des JAV nicht zu berücksichtigen sind (BSG vom 27.2.1970 - 2 RU 135/66 - BSGE 31, 38, 40 = SozR Nr. 1 zu § 573 RVO Aa 2;… BSG vom 14.11.1974 - 8 RU 10/73 - BSGE 38, 216, 218 = SozR 2200 § 573 Nr. 2 S 6;… BSG vom 31.10.1978 - 2 RU 87/76 - BSGE 47, 137, 140 = SozR 2200 § 573 Nr. 9 S 26). - BSG, 07.02.2006 - B 2 U 3/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Regelentgelt - …
Mit der Möglichkeit, bei Eintritt des Versicherungsfalls während einer Schul- oder Berufsausbildung die Bemessungsgrundlage anzuheben, weicht das Gesetz für einen Sonderfall von dem die Unfallversicherung beherrschenden Grundsatz ab, dass die Verdienstverhältnisse vor dem Arbeitsunfall für alle Zukunft die maßgebende Grundlage der Geldleistungen bleiben und spätere Erwerbsaussichten bei der Feststellung des JAV nicht zu berücksichtigen sind (BSGE 31, 38, 40 = SozR Nr. 1 zu § 573 RVO;… BSGE 38, 216, 218 = SozR 2200 § 573 Nr. 2 S 6;… BSGE 47, 137, 140 = SozR 2200 § 573 Nr. 9 S 26). - LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13
Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen …
§ 573 Abs. 2 RVO erfasst nach seinem klaren Wortlaut - im Unterschied zu § 573 Abs. 3 RVO - nur tarifliche Steigerungen nach Lebensjahren, nicht aber auch nach Berufsjahren (BSG, Urteil vom 27.02.1970, 2 RU 135/66, juris, Rn. 15).§ 573 Abs. 2 RVO kann auch nicht im Wege der Auslegung dahingehend ergänzt werden, dass außer den tariflichen Steigerungen des Arbeitsentgelts nach Lebensjahren auch die Steigerungen nach Berufsjahren zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 27.02.1970, 2 RU 135/66, juris, Rn. 26).
- BSG, 23.08.1973 - 2 RU 151/70
Rotes Kreuz - Schwesternschülerin - Ausbildung - Unfall - Jahresarbeitsverdienst …
Aber auch in § 565 Abs. 1 RVO aF wird grundsätzlich auf die Verhältnisse zur Zeit des Unfalls insofern abgestellt, als diese auf den Zeitpunkt der voraussichtlichen Beendigung einer - durch den Unfall oftmals hinausgeschobenen, unter Umständen sogar nicht mehr zur Ende geführten - Ausbildung übertragen werden (BSG 31, 38, 40) und die in diesem Zeitpunkt bzw. bei Vollendung des 21. Lebensjahres vorliegenden Entgelte auch maßgeblich bleiben, wenn sie durch spätere tarifliche Änderungen erhöht werden (AN 1942, II 214; Podzun, BG 1952, 250, 252;… zu § 573 Abs. 1 RVO siehe Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., Stand Juli 1972, Anm. 13, S. 432. oben).Die Absätze 1 und 2 des § 565 RVO aF sind hier, da sich der Unfall während der Berufsausbildung und schon vor dem 21. Lebensjahr ereignet hat, einander ergänzend anzuwenden (…Lauterbach, 2. Aufl., aaO, Anm. 6 zu § 565 RVO aF;… Podzun, aaO, S. 252; BSG 31, 38, 40).
Daß nicht die tariflichen Regelungen, die für andere Unternehmen gelten, in die der Verletzte später eingetreten ist oder eintreten wollte, zugrunde zu legen sind, ergibt sich - wie der 2. Senat des BSG im Urteil vom 27. Februar 1970 - 2 RU 135/66 - zu § 573 Abs. 2 EVO nF - zutreffend ausgesprochen hat, aus dem oben schon erwähnten Grundsatz, daß für die Berechnung der Leistungen in der Unfallversicherung (UV) die Verhältnisse vor dem Unfall maßgebend sind (vgl. BSG 31, 38, 40).
- SG Karlsruhe, 08.04.2013 - S 4 U 1525/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV - Begriff der …
Rn. 29 Beide Vorschriften stellen eine Ausnahme von dem im Unfallversicherungsrecht geltenden Grundsatz dar, dass die Leistungen sich an dem Lebensstandard unmittelbar vor dem Eintritt des Versicherungsfalls orientieren sollen (vgl. so die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - in BSGE 31, 38, 40;… 47, 137, 140, zuletzt Urteil vom 18. September 2012, B 2 U 11/11 R, JURIS Rn. 17).Mit der Möglichkeit, bei Eintritt des Versicherungsfalls während einer Schul- oder Berufsausbildung die Bemessungsgrundlage anzuheben, weicht das Gesetz für einen Sonderfall von dem die Unfallversicherung beherrschenden Grundsatz ab, dass die Verdienstverhältnisse vor dem Arbeitsunfall für alle Zukunft die maßgebende Grundlage der Geldleistungen bleiben und spätere Erwerbsaussichten bei der Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes nicht zu berücksichtigen sind (BSGE 31, 38, 40 = SozR Nr. 1 zu § 573 RVO;… BSGE 38, 216, 218 = SozR 2200 § 573 Nr. 2 S 6;… BSGE 47, 137, 140 = SozR 2200 § 573 Nr. 9 S. 26).
- LSG Rheinland-Pfalz, 11.10.2005 - L 3 U 273/04
Anspruch auf Kunstfuß in der gesetzlichen Unfallversicherung
Mit der Möglichkeit, bei Eintritt des Versicherungsfalls während einer Schul- oder Berufsausbildung die Bemessungsgrundlage anzuheben, weicht das Gesetz für einen Sonderfall von dem die Unfallversicherung beherrschenden Grundsatz ab, dass die Verdienstverhältnisse vor dem Arbeitsunfall für alle Zukunft die maßgebende Grundlage der Geldleistungen bleiben und spätere Erwerbsaussichten bei der Feststellung des JAV nicht zu berücksichtigen sind (BSGE 31, 38, 40 = SozR Nr. 1 zu § 573 RVO;… BSGE 38, 216, 218 = SozR 2200 § 573 Nr. 2 S 6;… BSGE 47, 137, 140 = SozR 2200 § 573 Nr. 9 S 26) . - LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
JAV; Neufestsetzung; Begriff der Ausbildung; Weiterbildung; Facharztausbildung
Mit der Möglichkeit, bei Eintritt des Versicherungsfalls während einer Schul- oder Berufsausbildung die Bemessungsgrundlage anzuheben, weicht das Gesetz für einen Sonderfall von dem die Unfallversicherung beherrschenden Grundsatz ab, dass die Verdienstverhältnisse vor dem Arbeitsunfall für alle Zukunft die maßgebende Grundlage der Geldleistungen bleiben und spätere Erwerbsaussichten bei der Feststellung des JAV nicht zu berücksichtigen sind (BSGE 31, 38, 40 = SozR Nr. 1 zu § 573 RVO;… BSGE 38, 216, 218 = SozR 2200 § 573 Nr. 2;… BSGE 47, 137, 140 = SozR 2200 § 573 Nr. 9.). - BSG, 04.12.1991 - 2 RU 69/90
Anspruch auf Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Rechtliche …
Diese Vorschrift stellt eine Ausnahme von dem die gesetzliche Unfallversicherung beherrschenden Grundsatz dar, daß die Verdienstverhältnisse vor dem Arbeitsunfall für alle Zukunft die maßgebende Grundlage der Geldleistungen bleiben und spätere Erwerbsaussichten bei der Feststellung des JAV rechtlich unerheblich sind (BSGE 31, 38, 40; 38, 216, 218; 47, 137, 140;… BSG SozR Nr. 7 zu § 565 RVO aF). - BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76
Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung …
- BSG, 29.01.1974 - 2 RU 239/72
Unternehmer - Jahresarbeitsverdienst - Unternehmensgewinn - Investition - …
Künftige höhere Verdienstmöglichkeiten, die erst nach dem Zeitpunkt des Arbeitsunfalls eintreten, scheiden jedoch - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - als Grundlage für die Berechnung des JAV aus (BSG 31, 38, 40; 31, 185, 189)°.nisse vor dem Arbeitsunfall maßgeblich sind &vgl" BSG 31, 38, 40; 31, 185, 159 zu 5 573 RVG)° Denn 5 577 RVO ergän2' nur die Vorschrift des 5 571 RVO (wie auch des 5 573 EVO), ohne die dort getroffene grundsätzliche Regelung anzutasten.
- BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67
Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher …
- BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68
Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des …
- SG Heilbronn, 21.12.2020 - S 2 U 1011/20
Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Höhe des …
- BSG, 26.03.1986 - 2 RU 32/84
- BSG, 25.01.1983 - 2 RU 54/81
- BSG, 04.05.1971 - 2 RU 82/68
Bewertung der unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
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