Rechtsprechung
| BSG, 25.02.1971 - 5/12 RJ 8/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anerkennung von Ausfallzeiten - Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit - Mehrere Ausfalltatbestände - Unterbrechungsnotwendigkeit
Papierfundstellen
- BSGE 32, 229
Wird zitiert von ... (10)
- BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R
Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit
In diesem Fall kommt es für die Anerkennung einer Anrechnungszeit darauf an, ob der erste dieser Anrechnungs- oder Ersatzzeittatbestände eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen hat (vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 23 in Weiterentwicklung von BSGE 32, 229 = SozR Nr. 32 zu § 1259 RVO).Im Falle der Arbeitslosigkeit hat der Gesetzgeber die unwiderlegbare Vermutung aufgestellt, daß der Ausfalltatbestand dann für die Nichtentrichtung der Beiträge kausal ist, wenn dieser eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen hat (vgl dazu BSGE 32, 229, 230 f = SozR Nr. 32 zu § 1259 RVO;… BSG SozR Nr. 48 zu § 1259 RVO).
- BSG, 09.12.1975 - GS 1/75
Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer …
Ausfallzeiten sollen den Versicherten vor Nachteilen schützen, die dadurch eintreten können, daß er durch bestimmte in seiner Person liegende Umstände unverschuldet gehindert war, Pflichtbeiträge zu leisten, die er sonst geleistet hätte (vgl. BT-Drucks. 2/2437 S. 74; BSGE 16, 120, 122; 30, 158, 161; 32, 229, 230; 35, 234, 235;… BSG in SozR Nrn. 48 und 55 zu § 1259 RVO; Hanow-Lehmann-Bogs, Kommentar zur RVO, 4. Buch, Am. 1 zu § 1259;… Brackmann aaO, Band III S. 700 a I; Teiche Mitt. LVA Berlin 1971 S. 113, 114; Stötzner, Mitt. LVA Berlin, Beilage 1/1970 S. 9, 16; Ludwig DRV 1972, 216).Die Ausfallzeit wird durch die Entrichtung von Beiträgen aufgrund versicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit in demselben Kalendermonat "verdrängt" (vgl. BSGE 19, 239, 240 [BSG 19.07.1963 - 1 RA 282/61]; 29, 77, 80; 30, 158, 161; 32, 229, 231; 35, 234, 235 = SozB Nr. 53 zu § 1259 RVO; BSG vom 30. August 1974 - 11 RA 6/74 - Verbandskommentar aaO § 1255 Anm. 23, § 1258 Anm. 2, § 1260 a Anm. 2; Hanow-Lehmann-Bogs aaO, § 1255 Anm. 28, § 1258 Anm. 14, § 1259 Am. 106, 107; Koch/Hartmann/von Altrock/Fürst, Kommentar zum AVG, 3. Aufl., Band IV, Anm. 3 zu § 35; Ludwig, DRV 1972, 216, 219; Teiche, Mitt.
- BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92
Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld - …
Nach Sinn und Zweck der Vorschrift muß jedoch der vom Gesetz geforderte Unterbrechungstatbestand jedenfalls dann bejaht werden, wenn nach Bezug von Alhi Mutterschaftsgeld und im Anschluß daran Erzg und schließlich wieder Alg gezahlt wird (…so im Ergebnis auch: Hennig/Kühl/Heuer/Henke, aaO, § 107 RdNr 9; GK-AFG, Stand Januar 1983, § 107 RdNr 7;… Gagel, aaO, § 107 RdNrn 40 und 41; vgl zu einer ähnlichen Problematik im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung BSGE 32, 229 ff = SozR Nr. 32 zu § 1259 Reichsversicherungsordnung (RVO) und BSG SozR 2200 § 1259 Nrn 23 und 54).
- BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 30/93
Beitragspflichtige Beschäftigung - Unterbrechung
Danach war und ist anerkannt, daß mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Ausfalltatbestände - jetzt Anrechnungstatbestände (§ 58 Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - ) - möglich sind und eine Unterbrechung schon anzunehmen ist, wenn der erste Anrechnungszeitraum eine Beschäftigung unterbrochen hat (vgl nur: BSGE 32, 229 ff = SozR Nr. 32 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 23). - LSG Bayern, 24.09.2024 - L 14 R 197/24
Versicherungspflichtige Beschäftigung, Anrechnungszeiten, …
Rn. 40 Entscheidend ist aber auch hier, dass der Überbrückungstatbestand innerhalb eines Kalendermonats auf die Pflichtbeitragszeit folgt (vgl. BSGE 32, 229; BSGE 52, 108) bzw. eine ununterbrochene, d.h. jeweils mit einem Abstand von weniger als einem vollen Kalendermonat folgende Reihe von Anrechnungszeiten und Überbrückungstatbeständen oder von unterschiedlichen Überbrückungstatbeständen allein. - BSG, 11.08.1983 - 1 RA 81/82
Vollendung des 16. Lebensjahres - Lehrzeit - Ausfallzeit - Verfassungsmäßigkeit …
schäftigungsverhältnisses sowie die Entrichtung von Beiträgen vor Beginn des Ausfalltatbestandes sind lediglich in den Fällen des $ 36 Abs. 1 Satz 1 Nrn 1, 2, 2a und 3 AVG Voraussetzung für die Berücksichtigung des jeweiligen Tatbestandes als Ausfallzeit (…BSGE 16, 120, 121 : SozR Nr M zu S 1259 RVG;… BSGE 28, 68, 69 : SozR Nr. 20 zu 5 1259 EVO; BSGE 32, 229, 230 f : SozR Nr. 32 zu 5 1259 BVD;… BSG SozR Nr. 52 zu 5 1259 BVD). - BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78
Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit
In diesem Fall genügt es für die Anerkennung von Ausfa112eiten der in 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nrn 1 bis 3 RVO genannten Art, daß unmittelbar vor dem ersten dieser Ausfalltatbestände ein Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat, das durch diesen unterbrochen (BSGE 32, 229, 230 f :. - LSG Bayern, 12.12.2000 - L 10 AL 45/99
Erfüllung der Anwartschaftszeit bei Gewährung von Arbeitslosengeld
Wie auch im Rentenversicherungsrecht Überbrückungszeiten anerkannt sind, die einen erforderlichen Unterbrechungstatbestand wahren (vgl BSGE 32, 229 ff = SozR Nr. 32 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 23;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94 mwN), muss dies prinzipiell auch für § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5a AFG gelten. - BSG, 15.12.1988 - 11a RZLw 1/87
Ausgleichsleistung nach dem Gesetz über die Errichtung einer …
Indessen bewirkte die Befreiung zum einen, worauf insoweit bereits das LSG zutreffend hingewiesen hat, Versicherungsfreiheit schlechthin; vor allem aber ist unter dem Begriff der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem Gebiet, von dem ihn das ZVALG augenscheinlich übernimmt, also auf dem Gebiet der Rentenversicherung, stets eine mit Pflichtbeiträgen belegte Zeit verstanden worden (…vgl. zB BSG SozR Nr. 6 zu § 1251 RVO;… BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO; BSGE 32, 229, 231). - BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 48/68 123 sowie Urt° des erkennenden vom 25"2o1971 - 5/12 RJ 8/68)° Eine zeitliche Lücke zwischen einer versicherungepflichtigen Beschäftigung und einer Ausfallzeit ist auch dann als unschädlich angesehen worden, wenn mit dem Ende der ..."7-.
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