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Rechtsprechung
   BSG, 11.11.1971 - 1 RA 163/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,6028
BSG, 11.11.1971 - 1 RA 163/70 (https://dejure.org/1971,6028)
BSG, Entscheidung vom 11.11.1971 - 1 RA 163/70 (https://dejure.org/1971,6028)
BSG, Entscheidung vom 11. November 1971 - 1 RA 163/70 (https://dejure.org/1971,6028)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestelltenversicherung - Weibliche Versicherte - Beitragserstattung wegen Heirat

Papierfundstellen

  • BSGE 33, 177
  • MDR 1972, 455
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Hessen, 21.03.1997 - L 13 An 156/96

    Verfallswirkung einer Beitragserstattung - nachträgliche Feststellung der …

    Rn. 35 Die Beitragserstattung führt demgemäß zu einer rückwirkenden Auflösung des Versicherungsverhältnisses in seiner Gesamtheit und damit - ausgenommen einen evtl. Anspruch auf Erstattung restlicher Beiträge - zum Verlust der Rechte aus sämtlichen vor der Beitragserstattung zurückgelegten Versicherungszeiten, sofern diese nicht erst durch eine nach der Beitragserstattung erfolgte Gesetzesänderung rückwirkend zu Versicherungszeiten geworden sind (vgl. BSGE 33, 177, 181 = SozR Nr. 3 zu § 1304 RVO;… BSG SozR Nr. 13 zu § 1303 RVO, BSG SozR 2200 § 1303 Nrn. 7, 14 und 26, jeweils m.w.N.).
  • SG Freiburg, 02.11.2011 - S 22 R 79/10
    Die Beitragserstattung nach § 82 AVG führt zu einer rückwirkenden Auflösung des Versicherungsverhältnisses in seiner Gesamtheit und damit - ausgenommen einen evtl. Anspruch auf Erstattung restlicher Beiträge - zum Verlust der Rechte aus sämtlichen vor der Beitragserstattung zurückgelegten Versicherungszeiten, sofern diese nicht erst durch eine nach der Beitragserstattung erfolgte Gesetzesänderung rückwirkend zu Versicherungszeiten geworden sind (LSG Hessen, Urt. v. 21.03.1997 - L 13 An 156/96 -, zit. in Juris unter Hinweis auf BSGE 33, 177, 181 zu § 1304 RVO m.w.N.).
  • SG Freiburg, 02.11.2012 - S 22 R 79/10

    Bindungswirkung von bestandskräftigen Verwaltungsakten - sozialrechtlicher …

    Die Beitragserstattung nach § 82 AVG führt zu einer rückwirkenden Auflösung des Versicherungsverhältnisses in seiner Gesamtheit und damit - ausgenommen einen evtl. Anspruch auf Erstattung restlicher Beiträge - zum Verlust der Rechte aus sämtlichen vor der Beitragserstattung zurückgelegten Versicherungszeiten, sofern diese nicht erst durch eine nach der Beitragserstattung erfolgte Gesetzesänderung rückwirkend zu Versicherungszeiten geworden sind (LSG Hessen, Urt. v. 21.03.1997 - L 13 An 156/96 -, zit. in Juris unter Hinweis auf BSGE 33, 177, 181 zu § 1304 RVO m.w.N.).
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 62/79
    Das veranlaßt indessen keine andere Betrachtung, denn die in EUR 82 Abs. 7 enthaltene Ausschlußregelung für weitere Ansprüche aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten nach erfolgter Beitragserstattung galt für den früheren @ 83 entsprechend (5 83 Abs. 3 AVG aF)" Daß @ 82 Abs. 7 AVG (= 5 1303 Abs. 7 Reichsversicherungsordnung -RVO-) nicht nur die (Beitrags-) Zeiten umfaßt, für die die Beiträge zur Hälfte erstattet wurden, die Beitragserstattung vielmehr zu einer rückwirkenden Auflösung des Versicherungsverhältnisses in seiner Gesamtheit und damit zum Verlust aller Rechte aus den vor der Beitragserstattung zurückgelegten Versicherungszeiten führt, hat das BSG schon mehrfach entschieden (BSGE 6, 57, 61; 33, 177, 181;… SozR Nr. 13 zu 5 1303 RVG;… SozR 2200 @ 1303 Nr. 6)° Darüber hinaus ist mit dem 1o Senat aaO davon auszugehen, daß diese Verfallswirkung auch die Beitragszeiten erfaßt, die gemäß 5 15 Abs. 1 FRG den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten gleichstehen.
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