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Rechtsprechung
   BSG, 30.07.1971 - 2 RU 241/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2342
BSG, 30.07.1971 - 2 RU 241/68 (https://dejure.org/1971,2342)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1971 - 2 RU 241/68 (https://dejure.org/1971,2342)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1971 - 2 RU 241/68 (https://dejure.org/1971,2342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuziehung zum Rechtsstreites eines anderen Streitgenossen - Streitgenossen - Rücknahme des Rechtsbehelfs - Prozeßweiterbetreibung

Papierfundstellen

  • BSGE 33, 99
  • NJW 1972, 175
  • MDR 1971, 1044
  • VersR 1971, 1058
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • RG, 01.03.1917 - IV 322/16

    Notwendige Streitgenossenschaft in Entmündigungssachen

    Auszug aus BSG, 30.07.1971 - 2 RU 241/68
    infolge Zurücknahme seines Rechtsmittels den Umfang der von der AOK eingelegten Berufung durch Prozeßanträge nicht mehr bestimmen konnte und nicht hätte verhindern können, daß dieser Versicherungsträger seinen Rechtsstreit ebenfalls durch Zurücknahme seines Rechtsmittels beendete (RGZ 157, 55, 58 ff;… Rosenberg/Schwab, aaO, S" 254), Die AOK hat ihren Prozeß nach Erlaß des die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids verneinenden, somit sowohl ihr als auch dem Verletzten nachteiligen Urteils des Berufungsgerichts nicht mehr weiterbetrieben° Der Verletzte ist dazu nicht befugt° Die in 5 62 ZPO angeordnete Vertretungswirkung des fleißigen Streitgenossen im Verhältnis zum säumigen (RGZ 90, 42, 46;… Rosenberg/Schwab, aaO, S" 255 unten) geht nicht so weit, daß in der Revision der zum Rechtsstreit der AOK lediglich zugezogene Verletzte selbständig ein Rechtsmittel einlegen konnte; der "fleißige" Streitgenosse - im dritten Rechtszug der Verletzte - ist nicht berechtigt, im Namen des Säumigen zu handeln (…Rosenberg/Schwab, aaO, S" 255 unten)° Anson" sten wäre vorliegendenfalls der Verletzte, obwohl er sein Rechtsmittel schon lange zurückgenommen hatte, über die durch 5 61 ZPO der Streitgenossenschaft beigelegte Wirkung hinaus begünstigt; der Verlust seines Rechtsmittels hätte nur für den Fall rechtliche Bedeutung, daß die AOK ihr Rechtsmittel ebenfalls zurücknahm oder darauf verzichtete° Im Schrifttum vertretene, möglicherweise zum Teil gegensätzliche Ansichten befassen sich mit den Wirkungen der ..'7.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2022 - L 28 BA 23/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kurierfahrer - Transportfahrer - …

    Er behält seine frühere Beteiligtenrolle nach § 69 SGG bei, ohne seinerseits Rechtsmittelführer zu werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - 2 RU 241/68 - juris Rn. 16, 18).
  • BSG, 24.08.1994 - 4 BS 4/93

    Frühere DDR - Rechtsweg

    Der Fall der "zufällig" notwendigen Streitgenossenschaft (…vgl BSGE 16, 240 = SozR Nr. 1 zu § 625a RVO; BSGE 33, 99, 100 = SozR Nr. 7 zu § 62 ZPO; im Schrifttum auch als "uneigentliche", "besondere", "unechte" oder "notwendige Streitgenossenschaft aus prozeßrechtlichen Gründen" bezeichnet, s MünchKommZPO-Schilken, Band 1 München 1992, § 62 RdNr 4) - weil "das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden kann" - ist nicht gegeben.
  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 2 U 256/13

    Mitwirkung des Kfz Halters bei Starthilfe durch Werkstatt Inhaber keine Wie BK …

    Legt einer von mehreren notwendigen Streitgenossen kein Rechtsmittel ein, so ist er zu dem Verfahren betreffend das Rechtsmittel der übrigen Streitgenossen hinzuzuziehen, allerdings nicht als Rechtsmittelführer, sondern in abhängiger Parteistellung (RGZ 157, 33; BSGE 33, 99).

    Legt einer von mehreren notwendigen Streitgenossen kein Rechtsmittel ein, so ist er zu dem Verfahren betreffend das Rechtsmittel der übrigen Streitgenossen hinzuzuziehen, allerdings nicht als Rechtsmittelführer, sondern in abhängiger Parteistellung (RGZ 157, 33; BSGE 33, 99).

  • BVerwG, 12.12.1973 - IV C 76.71

    Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des …

    weil der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts insoweit von den Urteilen des 2. Senats des Bundessozialgerichts vom 14. Dezember 1960 - 2 RU 18/59 - (BSG 13, 217 [220]) und vom 30. Juli 1971 - 2 RU 241/68 - (BSG 33, 99 [102]) abweichen will.

    Diese Frage wird von dem Bundessozialgericht verneint (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1960 - 2 RU 18/59 - in BSG 13, 217 [220] und vom 30. Juli 1971 - 2 RU 241/68 - in BSG 33, 99 [102]).

  • OLG Rostock, 07.07.1994 - 1 U 61/94

    Einrede des fehlenden Güteversuches; Einrede des mangelnden Güteversuches als …

    Ausdrücklich offengelassen hat die Frage der Klagerücknahme bei einer notwendigen Streitgenossenschaft aus materiellrechtlichen Gründen das Bundessozialgericht (BSG NJW 1972, 175 ff.).
  • BSG, 14.09.1994 - 4 BS 5/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges - Anforderungen an die …

    Der Fall der "zufällig" notwendigen Streitgenossenschaft (…vgl BSGE 16, 240 = SozR Nr. 1 zu § 625a RVO; BSGE 33, 99, 100 = SozR Nr. 7 zu § 62 ZPO; im Schrifttum auch als "uneigentliche", "besondere", "unechte" oder "notwendige Streitgenossenschaft aus prozeßrechtlichen Gründen" bezeichnet, s MünchKommZPO-Schilken, Band 1 München 1992, § 62 RdNr 4) - weil "das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden kann" - ist nicht gegeben.
  • BSG, 14.09.1994 - 4 BS 2/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges - Anforderungen an die …

    Der Fall der "zufällig" notwendigen Streitgenossenschaft (…vgl BSGE 16, 240 = SozR Nr. 1 zu § 625a RVO; BSGE 33, 99, 100 = SozR Nr. 7 zu § 62 ZPO; im Schrifttum auch als "uneigentliche", "besondere", "unechte" oder "notwendige Streitgenossenschaft aus prozeßrechtlichen Gründen" bezeichnet, s MünchKommZPO-Schilken, Band 1 München 1992, § 62 RdNr 4) - weil "das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden kann" - ist nicht gegeben.
  • BSG, 28.01.1982 - 5a/5 RKn 7/80
    Die sich aus § 74 SGG iVm § 62 ZPO auch für das Vorverfahren ergebende Vertretungswirkung des "fleißigen" Streitgenossen im Verhältnis zum säumigen Streitgenossen geht nicht so weit, daß der zum Widerspruchsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 ZPO lediglich zuzuziehende Streitgenosse gegen den Widerspruchsbescheid selbständig Klage erheben könnte (Anschluß an BSG 1971-07-30 2 RU 241/68 = SozR Nr. 7 zu § 62 ZPO).
  • VG Trier, 02.04.2001 - 1 K 1026/00

    Anspruch eines Professor im Dienste des Landes Rheinland-Pfalz der …

    Wenn teilweise das Vorliegen einer echten Rückwirkung dahingehend diskutiert wird, dass durch die Regelung des § 14 a BBeSG nachträglich die Beitragsfreiheit der Beamten und Versorgungsempfänger, die sich bereits vor dem 10. Januar 1999 im Dienst befanden, abgeschafft werde (…Lecheler/Determann, a.a.O.), so muss dem entgegengehalten werden, dass ein Fall der echten Rückwirkung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer nur dann gegeben sein kann, wenn durch eine Regelung in ein abgeschlossenes, in der Vergangenheit liegendes Lebens- bzw. Rechtsverhältnis eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 97, 67 in NJW 1998, 1547; 72, 175 in NJW 1986, 2561).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 81/79
    Die Beigeladene hat zwar gegen das Urteil des LSG keine Revision eingelegt, sie wird aber nach 5 74 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) iVm 5 62 ZPO als durch den "fleißigen" Streitgenossen - den Kläger - als vertreten angesehen (vgl BSGE 33, 99, 100).
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