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Rechtsprechung
   BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1799
BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69 (https://dejure.org/1972,1799)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1972 - 2 RU 81/69 (https://dejure.org/1972,1799)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1972 - 2 RU 81/69 (https://dejure.org/1972,1799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 34, 207
  • NJW 1973, 225
  • NJW 1973, 295
 
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Wird zitiert von ... (87)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69
    Dagegen habe inzwischen das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 18, 257) klargestellt, daß aufgrund der gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung die Möglichkeit eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten anerkannt worden sei; der in einem echten Arbeitsverhältnis stehende Ehegatten gehöre dann zu den Beschäftigten der im § 165 Abs. 1 RVO bezeichneten Art (BVerfGE 13, 318 ff).

    Für den Bereich der Krankenversicherung und der Rentenversicherung ist das BVerfG zwar der Ansicht des Bundessozialgerichts, das die hier - anders als in der UV - der Annahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen Ehegatten ausdrücklich entgegenstehenden Vorschriften (vgl. §§ 175, 1228 Abs. 1 Nr. 1 RVO, 4 Abs. 1 Nr. 2 AVG, 30 Abs. 1 Nr. 1 des Reichsknappschaftsgesetzes -RKG-) wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz für verfassungswidrig gehalten hat (vgl. Beschluß vom 25. April 1962 in SGb 1963, 108; BSG 17, 27, 30, 19, 265, 269), zur Krankenversicherung nicht und zur Rentenversicherung nur teilweise gefolgt (Beschluß vom 26. November 1964 in BVerfGE 18, 257 = NJW 1965, 195).

    Auch in den Gründen dieser die Sozialversicherung betreffenden Entscheidung hat das BVerfG jedoch hervorgehoben, die Auffassung, daß die umfassende Lebensgemeinschaft der Ehe ihrem Wesen nach ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis eines Ehegatten gegenüber dem anderen ausschließe, sei nicht mehr gerechtfertigt, nachdem aufgrund der gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung die Möglichkeit eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten anerkannt worden sei und das BVerfG dies bestätigt habe (vgl. BVerfGE 18, 257, 266).

    Der in einem echten Arbeitsverhältnis stehende Ehegatte gehört dann, wie das BVerfG ausgeführt hat, zu den Beschäftigten der in § 165 Abs. 1 RVO bezeichneten Art (vgl. BVerfGE 18, 257, 266).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69
    In seinen zum Steuerrecht ergangenen Entscheidungen hat das BVerfG (vgl. BVerfGE 9, 237; 13, 290 und 318; 16, 243) ausgesprochen, daß sachgerechte Gründe, welche die Nichtanerkennung nachweislich abgeschlossener, ernst gemeinter und vereinbarungsgemäß vollzogener Arbeitsverträge unter Ehegatten rechtfertigen würden, aus dem Wesen der Ehe nicht hergeleitet werden können.

    Wie das BVerfG ausgeführt hat (BVerfGE 13, 290, 301), sind sich zivil- und arbeitsrechtliche Rechtsprechung und Literatur einig, daß ein Ehegatte sich auch zu unselbständiger Arbeit im Betrieb des anderen verpflichten kann und dann als echter Arbeitnehmer anzusehen ist, wenn auch einzelne Vorschriften des Arbeitsrechts kraft ausdrücklicher normativer Bestimmung oder nach der Natur der Sache nicht praktisch werden.

  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 141/56

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung von im Gesundheitswesen Tätigen; …

    Auszug aus BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69
    Das Landessozialgericht (LSG) hat durch Urteil vom 10. Januar 1969 die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt: Das Bundessozialgericht (BSG 11, 149) habe es zwar für zweifelhaft gehalten, ob in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) überhaupt Raum für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Unternehmer und seinem im Unternehmen mittätigen Ehegatten sei, es habe indessen diese Frage nicht entschieden.

    Die Frage, ob in der gesetzlichen UV Raum für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Unternehmer und seinem im Unternehmen mittätigen Ehegatten ist, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1959 (BSG 11, 149) offen gelassen.

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69
    In seinen zum Steuerrecht ergangenen Entscheidungen hat das BVerfG (vgl. BVerfGE 9, 237; 13, 290 und 318; 16, 243) ausgesprochen, daß sachgerechte Gründe, welche die Nichtanerkennung nachweislich abgeschlossener, ernst gemeinter und vereinbarungsgemäß vollzogener Arbeitsverträge unter Ehegatten rechtfertigen würden, aus dem Wesen der Ehe nicht hergeleitet werden können.
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69
    Dagegen habe inzwischen das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 18, 257) klargestellt, daß aufgrund der gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung die Möglichkeit eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten anerkannt worden sei; der in einem echten Arbeitsverhältnis stehende Ehegatten gehöre dann zu den Beschäftigten der im § 165 Abs. 1 RVO bezeichneten Art (BVerfGE 13, 318 ff).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für …

    Auszug aus BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69
    An dieser Rechtsprechung hat das BVerfG auch später festgehalten (Entscheidung vom 22. Juli 1970 in BStBl II 625 = NJW 1970, 1787).
  • BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 54/61

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Behandlung von …

    Auszug aus BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69
    In seinen zum Steuerrecht ergangenen Entscheidungen hat das BVerfG (vgl. BVerfGE 9, 237; 13, 290 und 318; 16, 243) ausgesprochen, daß sachgerechte Gründe, welche die Nichtanerkennung nachweislich abgeschlossener, ernst gemeinter und vereinbarungsgemäß vollzogener Arbeitsverträge unter Ehegatten rechtfertigen würden, aus dem Wesen der Ehe nicht hergeleitet werden können.
  • BSG, 11.07.1956 - 3 RJ 128/54

    Anspruch auf eine Invalidenrente auf Grund Beiträgen in der Weimarer Republik - …

    Auszug aus BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69
    Die VereinfVO gilt spätestens seit dem Tage des erstmaligen Zusammentritts des Deutschen Bundestages (7. September 1949) im gesamten Bundesgebiet (vgl. BSG 3, 161; 10, 156, 15, 65; 18, 246).
  • BSG, 18.12.1969 - 2 RU 232/67
    Auszug aus BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69
    In einer späteren - unveröffentlichten - Entscheidung vom 18. Dezember 1969 (2 RU 232/67) hat der Senat jedoch schon zum Ausdruck gebracht, daß auch in der UV ein solches Arbeitsverhältnis nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden kann.
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht dabei grundsätzlich nicht entgegen, daß die Abhängigkeit unter Ehegatten - wie im übrigen auch unter nichtehelichen Lebenspartnern - im allgemeinen weniger stark ausgeprägt und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210;… BSGE 66, 168, 171 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe - …

    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht dabei grundsätzlich nicht entgegen, daß die Abhängigkeit unter Ehegatten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210 = SozR Nr. 34 zu § 539 RVO;… BSGE 66, 168, 171 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1;… SozR 3-4100 § 168 Nr. 11).

    Das Landessozialgericht (LSG) durfte hierbei nach der genannten Rechtsprechung (BSGE 34, 207, 210 = SozR Nr. 34 zu § 539 RVO;… BSGE 66, 168, 171 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1;… SozR 3-4100 § 168 Nr. 11) berücksichtigen, daß die Abhängigkeit unter Ehegatten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht mit gewissen Einschränkungen ausgeübt werden kann.

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Andererseits steht der versicherungsrechtlichen Wirksamkeit eines vereinbarungsgemäß vollzogenen Arbeitsvertrages zwischen Eheleuten oder Verwandten nicht entgegen, daß die Abhängigkeit unter Eheleuten oder Verwandten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht des Ehegatten oder des Verwandten möglicherweise mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207).
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