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Rechtsprechung
   BSG, 31.08.1972 - 2 RU 152/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2635
BSG, 31.08.1972 - 2 RU 152/70 (https://dejure.org/1972,2635)
BSG, Entscheidung vom 31.08.1972 - 2 RU 152/70 (https://dejure.org/1972,2635)
BSG, Entscheidung vom 31. August 1972 - 2 RU 152/70 (https://dejure.org/1972,2635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 34, 261
  • NJW 1973, 670
  • MDR 1973, 260
  • VersR 1973, 572
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des …

    Auszug aus BSG, 31.08.1972 - 2 RU 152/70
    erst bei einer BAK von angenommen habe (BGHSt 21, 157= NJW 1967, 116) Denn der BGH habe nur"mlt Rücksicht auf den im Strafrecht geltenden Grundsatz in dubio pro reo,.

    Der erkennende Senat hatte deshalb zunächst zu entscheiden, ob des LSG den Klä- -ger mit Recht als absolut fahruntüchtig erachtet hat° Das LSG befindet sich mit seiner Ansicht, Kraftwagenfehrer seien bereits bei einer BAK von 1 "2 0/oo absolut fahruntüchtig, in Übereinstimmung mit der im Gutecht en des Bundesgesundheitsemtes "Alkohol bei Verkehrseträftaten" (Kirschbaum-Verlag 1966, bearb° von Lundt und Jahn = Gutachten 1966) dargelegten Auffassung; es weicht jedoch von der Rechtsprechung des BGH ab, der Kraftwagenfehrer zunächst bei einer BAK von 1, 5°/00 als fahruntüchtig angesehen (vgl° u a° BGHSt 5, 168; 19, 245}, in seinem Beschluß vom 9. Dezember 1966 (BGHSt 21"157=NJW 1967, 116) jedoch unte Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, daß Kraftfahrer bei einer BAK von 1, 5°/oo unbedingt fahruntüchtig sind" Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 50" Mai 1956 (BSG 5, 116) im Anschluß an die damals vorliegenden Entscheidungen des BGH (vgl BGHSt 5, 168 und NJW 1056, 21) und aufgrund der Derlegungen im Gutachten des Bundesgesundheitsamts "Blutalkohol bei Verkehréetreftaten" (Borgmann, Kirschbaum-Verläg 1955, S" 6 "46) angenommen, ein Kraftfahrer sei jedenfalls dann fehruntüchtig, wenn bei ihm eine höhere BAK als l"5°/oo festgestellt worden ist° Das BundesgesundheitSamt war in seinem Gutachten von 1955 (aaO S" 6, 46) zu dem Ergebnis gelangt, es Seien keine wissenschaftlich begründeten Tatsachen bekannt, aufgrund deren angenommen werden könne, daß jenseits'einer BAK von 1, 5°/00 noch Fahrtüchtigkeit bestehe°.

    Kraftfahrer bei einer BAK von 1, 5°/oo unbedingt fahruntüchtig sind (Vglo BGHSt 21, 157 ff).

    In Fortbildung seiner Rechtsprechung (BSG 3, 116} gelangt der erkennende Senat somit " auch im Interesse der Rechtseinheit - im Anschluß an BGHSt 21, 157 zu dem Ergebnis, daß Kreftwegenfehrer bei einer BAKvon 1, 53äno unbedingt fahruntüchtig sind" " 12.

  • BGH, 18.11.1969 - 4 StR 66/69

    Zur Wahrnehmbarkeit der Ermüdungszeichen durch einen Kraftfahrer - Sekundenschlaf …

    Auszug aus BSG, 31.08.1972 - 2 RU 152/70
    der Kläger - stets weiterfehre (vgl° hierzu BGH in NJW 1970, 520)° Letztlich kann aber dahinstehen, ob der Kläger auch durch die Teilnahme an der Veranstaltung ermüdet oder übermüdet war" Denn das LSG hat seine Entscheidung zusätzlich auch damit begründet, daß die betriebsbedingte Müdigkeit - sofern sie unterstellt werde - äurch die infolge Alkoholgenusses eingetretene absolute Fahruntüchtig- "keit derart in den Hintergrund gedrängt worden sei, daß sie als erwiesene wesentliche Mitursache für des Einschlefen und damit für das Zustandekommen des Unfalls nicht in Betracht komme° Diese wertende Beurteilung, gegen die keine durchgreifenden Rügen erhoben sind, ist nach der Lage des Falles zutreffend°.
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BSG, 31.08.1972 - 2 RU 152/70
    Der erkennende Senat hatte deshalb zunächst zu entscheiden, ob des LSG den Klä- -ger mit Recht als absolut fahruntüchtig erachtet hat° Das LSG befindet sich mit seiner Ansicht, Kraftwagenfehrer seien bereits bei einer BAK von 1 "2 0/oo absolut fahruntüchtig, in Übereinstimmung mit der im Gutecht en des Bundesgesundheitsemtes "Alkohol bei Verkehrseträftaten" (Kirschbaum-Verlag 1966, bearb° von Lundt und Jahn = Gutachten 1966) dargelegten Auffassung; es weicht jedoch von der Rechtsprechung des BGH ab, der Kraftwagenfehrer zunächst bei einer BAK von 1, 5°/00 als fahruntüchtig angesehen (vgl° u a° BGHSt 5, 168; 19, 245}, in seinem Beschluß vom 9. Dezember 1966 (BGHSt 21"157=NJW 1967, 116) jedoch unte Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, daß Kraftfahrer bei einer BAK von 1, 5°/oo unbedingt fahruntüchtig sind" Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 50" Mai 1956 (BSG 5, 116) im Anschluß an die damals vorliegenden Entscheidungen des BGH (vgl BGHSt 5, 168 und NJW 1056, 21) und aufgrund der Derlegungen im Gutachten des Bundesgesundheitsamts "Blutalkohol bei Verkehréetreftaten" (Borgmann, Kirschbaum-Verläg 1955, S" 6 "46) angenommen, ein Kraftfahrer sei jedenfalls dann fehruntüchtig, wenn bei ihm eine höhere BAK als l"5°/oo festgestellt worden ist° Das BundesgesundheitSamt war in seinem Gutachten von 1955 (aaO S" 6, 46) zu dem Ergebnis gelangt, es Seien keine wissenschaftlich begründeten Tatsachen bekannt, aufgrund deren angenommen werden könne, daß jenseits'einer BAK von 1, 5°/00 noch Fahrtüchtigkeit bestehe°.
  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften - …

    Auszug aus BSG, 31.08.1972 - 2 RU 152/70
    Der erkennende Senat hatte deshalb zunächst zu entscheiden, ob des LSG den Klä- -ger mit Recht als absolut fahruntüchtig erachtet hat° Das LSG befindet sich mit seiner Ansicht, Kraftwagenfehrer seien bereits bei einer BAK von 1 "2 0/oo absolut fahruntüchtig, in Übereinstimmung mit der im Gutecht en des Bundesgesundheitsemtes "Alkohol bei Verkehrseträftaten" (Kirschbaum-Verlag 1966, bearb° von Lundt und Jahn = Gutachten 1966) dargelegten Auffassung; es weicht jedoch von der Rechtsprechung des BGH ab, der Kraftwagenfehrer zunächst bei einer BAK von 1, 5°/00 als fahruntüchtig angesehen (vgl° u a° BGHSt 5, 168; 19, 245}, in seinem Beschluß vom 9. Dezember 1966 (BGHSt 21"157=NJW 1967, 116) jedoch unte Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, daß Kraftfahrer bei einer BAK von 1, 5°/oo unbedingt fahruntüchtig sind" Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 50" Mai 1956 (BSG 5, 116) im Anschluß an die damals vorliegenden Entscheidungen des BGH (vgl BGHSt 5, 168 und NJW 1056, 21) und aufgrund der Derlegungen im Gutachten des Bundesgesundheitsamts "Blutalkohol bei Verkehréetreftaten" (Borgmann, Kirschbaum-Verläg 1955, S" 6 "46) angenommen, ein Kraftfahrer sei jedenfalls dann fehruntüchtig, wenn bei ihm eine höhere BAK als l"5°/oo festgestellt worden ist° Das BundesgesundheitSamt war in seinem Gutachten von 1955 (aaO S" 6, 46) zu dem Ergebnis gelangt, es Seien keine wissenschaftlich begründeten Tatsachen bekannt, aufgrund deren angenommen werden könne, daß jenseits'einer BAK von 1, 5°/00 noch Fahrtüchtigkeit bestehe°.
  • BSG, 30.05.1956 - 2 RU 311/55
    Auszug aus BSG, 31.08.1972 - 2 RU 152/70
    In Fortbildung seiner Rechtsprechung (BSG 3, 116} gelangt der erkennende Senat somit " auch im Interesse der Rechtseinheit - im Anschluß an BGHSt 21, 157 zu dem Ergebnis, daß Kreftwegenfehrer bei einer BAKvon 1, 53äno unbedingt fahruntüchtig sind" " 12.
  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 98/78

    Kraftfahrer - Absolute Verkehrsuntüchtigkeit

    Absolut (unbedingt) verkehrsuntüchtig ist auch der Kraftfahrer, der eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 Promille oder mehr führt (Fortentwicklung von BSG 31.08.1972 2 RU 152/70 = BSGE 34, 261).

    Die bisherige Rechtsprechung hat im Anschluß an diejenige des BGH absolute Verkehrsuntüchtigkeit eines Kraftfahrers bei einer BAK von wenigstens 1, 3 %o im Unfall Zeitpunkt angenommen (BSGE 34, 261, 263).

  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

    Ein Kraftfahrer war nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der sich das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung zur Wahrung der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit angeschlossen hat, bei einer BAK von 1, 3 Promille und mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer BAK von 1, 3 Promille oder mehr führte, absolut, d.h. ohne Rücksicht auf sonstige Beweisanzeichen, fahruntüchtig (BGHSt 21, 157; BSGE 34, 261; 48, 228; BSG Urteil vom 27. Juni 1984, 9b RU 86/83, HV-Info 16/1984, 62).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 13/79
    Bei der Prüfung der Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholeinwirkung - dh der alkoholbedingten Unfähigkeit, ein Kraftfahrzeug verkehrssicher zu führen - ist das LSG zutreffend davon ausgegangen, daß mit dem Erreichen einer BAK von 1, 3 %o jeder Kraftfahrer, unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen, unbedingt (absolut)fahruntüchtig ist (s BSGE 34, 261 im Anschluß an BGHSt 21, 157).

    Der 8. Senat des BSG hat in seinem - erst nach der angefochtenen Entscheidung des LSG ergangenen - Urteil vom 28. Juni 1979 in Fortentwicklung von BSGE 34, 261 und im Anschluß an BGHSt 25, 246 (= NJW 1974, 246 mit Anm. von Händel) entschieden, daß ein Kraftfahrer absolut fahruntüchtig auch ist wenn er im Zeitpunkt des Unfalls eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer BAK von 1, 3 %0 oder darüber führt (BSGE 48, 228).

  • LSG Hessen, 08.02.1984 - L 3 U 284/83

    Familienheimfahrten; Feierabendausgestaltung im Umschulungszentrum

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesgerichtshofs (BGH), der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat (vgl. BSG, Urteil vom 31.8.1972 - 2 RU 152/70 - in E 34, 261; HLSG, Urteil vom 11.12.1978 - L 3/U - 1061/76 - m.w.N. sowie 10.2.1982 - L 3/U - 1290/79 -), wird bei einem Kraftwagenfahrer mit einer BAK von 1, 3 ‰ und darüber unwiderleglich absolute Fahruntüchtigkeit vermutet.
  • LSG Hessen, 03.06.1998 - L 3 U 940/97

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Abweg - irrtümliches Abweichen - absolute …

    Prof. G folgt mit dieser Auffassung einer allgemeinen Erfahrung, die auch in die Rechtsprechung Eingang gefunden hat, daß nämlich der nicht alkoholisierte, nüchterne Ermüdete bei gravierenden Ermüdungserscheinungen seine Fahrt ab- oder unterbricht, während der durch Alkohol (mit) übermüdete typischerweise dazu neigt, stets weiter zu fahren (in diesem Sinne BSGE 34, 261, 265).
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 89/76
    Absolute Fahrdntüchtigkeit besteht bei einem Kraftwagenfahrer bereits bei einer BAK von 1, 5%o (vgl BSGE 34, 261 mit Nachweisen).
  • LSG Bayern, 09.03.1977 - L 2 U 227/75
    Absolut fahruntüchtig - mit den sich für den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung daraus ergebenden nachteiligen Folgen (vgl BSG 1960-06-30 2 RU 86/56 = BSGE 12, 242) - ist auch ein Kraftfahrer, der eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 Promille führt (Weiterführung von BSG 1972-08-31 2 RU 152/70 = BSGE 34, 261; Anschluß an BGH 1973-12-11 4 StR 130/73 = NJW 1974, 246).
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