Rechtsprechung
| BSG, 30.11.1972 - 2 RU 19/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 35, 70
- NJW 1973, 1572
- MDR 1973, 707
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BSG, 21.12.1971 - GS 6/71
Entstehung eines Anspruches auf Witwenrentenabfindung bei Auslandsberührung - …
Auszug aus BSG, 30.11.1972 - 2 RU 19/70
Im Einklang mit der für das innerstaatliche Recht gemäß Art. 25 GG verbindlichen völkerrechtlichen Regel, nach der staatliche Hoheitsakte auf dem Gebiet eines anderen Staats nicht vorgenommen werden dürfen, es sei denn, der andere Staat gestatte dies oder die Rechtfertigung für einen solchen Eingriff ergäbe sich aus dem allgemeinen oder besonderen Völkerrecht (vgl. Großer Senat des BSG in BSG 33, 280, 284), ist das BSG davon ausgegangen, daß der mit der Sozialversicherungspflicht und - in der Unfallversicherung - dem Versicherungsschutz verbundene Versicherungszwang grundsätzlich seine Schranke an den Grenzen der inländischen Staatsgewalt findet - Territorialprinzip - (vgl. BSG 7, 257, 263; 17, 173, 177; 20, 69, 70; 27, 129, 132; 30, 244, 246; 31, 100 und 288, 290; 32, 174, 175; 33, 280, 283; ebenso u. a. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-;… 7. Aufl., S. 293, 472 mit Nachweisen - auch kritischer Stimmen - aus dem Schrifttum).Die Erstreckung des Versicherungsschutzes auf Lebensrettungshandlungen im Ausland ist im allgemeinen auch nicht mit hoheitlichen Kontroll- oder anderen Maßnahmen verbunden, die dem Versicherungsträger im Ausland verwehrt sind (vgl. BSG 33, 280, 284).
- BSG, 26.06.1958 - 2 RU 135/55
Auszug aus BSG, 30.11.1972 - 2 RU 19/70
Im Einklang mit der für das innerstaatliche Recht gemäß Art. 25 GG verbindlichen völkerrechtlichen Regel, nach der staatliche Hoheitsakte auf dem Gebiet eines anderen Staats nicht vorgenommen werden dürfen, es sei denn, der andere Staat gestatte dies oder die Rechtfertigung für einen solchen Eingriff ergäbe sich aus dem allgemeinen oder besonderen Völkerrecht (vgl. Großer Senat des BSG in BSG 33, 280, 284), ist das BSG davon ausgegangen, daß der mit der Sozialversicherungspflicht und - in der Unfallversicherung - dem Versicherungsschutz verbundene Versicherungszwang grundsätzlich seine Schranke an den Grenzen der inländischen Staatsgewalt findet - Territorialprinzip - (vgl. BSG 7, 257, 263; 17, 173, 177; 20, 69, 70; 27, 129, 132; 30, 244, 246; 31, 100 und 288, 290; 32, 174, 175; 33, 280, 283; ebenso u. a. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-;… 7. Aufl., S. 293, 472 mit Nachweisen - auch kritischer Stimmen - aus dem Schrifttum).Abgesehen von den Fällen mit Auslandsberührung, für die durch Gesetz, aufgrund supranationalen Rechts oder in zwischenstaatlichen Vereinbarungen besondere Regelungen getroffen worden sind, ist das deutsche innerstaatliche Sozialversicherungsrecht durch die bereits in der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes (RVA) aufgestellte und später weiterentwickelte Ausstrahlungstheorie unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Tätigkeiten im Ausland (Entsendungstatbestände) erstreckt worden (vgl. AN 1885, 354 Nr. 72; BSG 7, 257; 17, 173; 20, 69; 32, 174 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58
Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung - …
Auszug aus BSG, 30.11.1972 - 2 RU 19/70
Hiernach unterliegt - in sinnvoller Durchbrechung des Territorialprinzips (vgl. BSG 17, 173, 177; 20, 69, 70) - der bei einem deutschen Arbeitgeber Beschäftigte den deutschen Sozialversicherungsrecht auch, wenn er im Interesse des Unternehmens - nur vorübergehend - zu einer bestimmten Tätigkeit ins Ausland entsandt worden ist.
- BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
Pflegeversicherung - Verhinderungspflege bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt …
Als völkerrechtlicher Grundsatz basiert das Territorialitätsprinzip auf den grundsätzlich auf das eigene Staatsgebiet beschränkten hoheitlichen Wirkungsmöglichkeiten eines Staates (…BSGE 33, 280, 285 = SozR Nr. 13 zu § 1302 RVO; BSGE 35, 70, 72 ff = SozR Nr. 36 zu § 539 RVO;… BSGE 53, 150, 152 f = SozR 2200 § 222 Nr. 1; vgl Wortmann, DOK 1981, 967 mwN). - BSG, 30.11.1982 - 2 RU 70/81
Ausweichmanöver eines Kraftfahrers; Rettung einer anderen Person; …
Entschädigungspflichtiger Versicherungsträger für Unfälle iS von 5 539 Abs. 1 Nr. 9 Buchts a EVO ist das Land (EUR 655 Abs. 2 Nr. 3 EVO), in dem die Verletzte ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (BSGE 35, 70, 74). - BSG, 08.12.1988 - 2 RU 31/88
Reflexartiges Ausweichmanöver - Versicherungsschutz - KonkreteGefahrenlage - …
Im Gegenteil sind vielmehr zahlreiche Fallgestaltungen vorstellbar, in denen ein Lebensretter bzw ein Hilfeleistender einen erfolglosen Rettungsversuch unternimmt, der als aufopferungsähnlicher Tatbestand (so BSGE 35, 70, 72) sozialversicherungsrechtliche Anerkennung verdient, so zB der vergebliche Versuch eines Vaters, der sein Kind vor einem herannahenden Pkw zurückreißen will und dabei selbst tödlich verletzt wird (vgl BSGE 42, 97).
- BSG, 09.03.1982 - 3 RK 64/80
Kostenerstattung von der Krankenkasse; Selbsttragung der Kosten; Beschäftigung im …
Als Territorielitätsprihzip wird vielfach der völkerrechtliche Grundsatz bezeichnet, daß die hoheitliche Wirkungsmöglichkeit eines Staates an seinen Grenzen endet (…BSGE 33, 280, 285 = SozR Nr. 13 zu @ 1302 RVG; BSGE 35, 70, 72 ff = SozR Nr. 36 zu 5 539 RVG; vgl Wortmann" DDR1981, 967 me). - BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81 Das Bundessozialgericht hat jedoch in ständiger Rechtsprechung in Durchbrechung dieses sogenannten Territorialprinzips die bei einem inländischen Arbeitgeber Beschäftigten dem Schutz der deutschen Sozialversicherung auch dann unterstellt, wenn sie im Interesse des Unternehmers zu einer bestimmten Tätigkeit entsandt werden, die keine selbständige wirtschaftliche Bedeutung hat (BSGE 17, 173, 177; 35, 70, 72; 40, 57, 58; Lauterbach, Unfallversicherung, § 539 Anm. 4 b) .
- BSG, 29.06.1984 - 12 RK 15/81
Besatzungsmitglied - Befreiung von der Versicherungspflicht - …
Schließlich kann daraus, daß die Ausstrahlung schon vor dem 1. Juli 1977 kraft Gesetzes (vgl. für die Angestelltenversicherung § 2 Abs. 1 Nrn. 2, 10 AVG, § 3 Abs. 2 a.F. AVG) an mehreren Stellen geregelt war und sie von der Rechtsprechung gelegentlich eher großzügig bejaht (vgl. BSGE 17, 173; 20, 69; 33, 280; 35, 70; 39, 241; 40, 57), aber nur verhältnismäßig zurückhaltend verneint wurde (vgl. BSGE 7, 257; 22, 31; 32, 174; 39, 239; 43, 255), nicht hergeleitet werden, bei der Einstrahlung müsse Entsprechendes gelten. - LSG Hessen, 15.02.1984 - L 3 U 430/79
Schulunfall; Rettungshandlung; Schleppliftunfall; Skifreizeit; Nothilfe; …
Dass dies nicht im Inland, sondern in Österreich geschah, steht dem Unfallversicherungsschutz nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 1972 - 2 RU 19/70 - in SGb 1973, 514 mit Anm. von Wickenhagen). - LSG Hessen, 15.09.1980 - L 10/1 Ar 86/80
Beschäftigungsverhältnis im Ausland (EWG-Mitgliedstaat); Beitragspflicht; …
- BSG, 22.06.1976 - 8 RU 124/75
Unfallversicherungsschutz - Ausländer - Rettung aus Lebensgefahr
Zu einem ähnlichen Ergebnis ist auch der 2. Senat im Urteil vom 50. November 4972 für das Verhältnis zu Spanien gelangt; dort ist ebenfalls ausgeführt, daß die - ohne Zusammenhang mit einer Beschäftigung - unternommenen Lebensrettungshandlungen vom deutsch-spanischen Sozialversicherungsabkommen nicht erfaßt werden (BSG 35, 70, 74)-.
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