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Rechtsprechung
   BSG, 22.11.1977 - 7 RAr 5/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1829
BSG, 22.11.1977 - 7 RAr 5/77 (https://dejure.org/1977,1829)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1977 - 7 RAr 5/77 (https://dejure.org/1977,1829)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1977 - 7 RAr 5/77 (https://dejure.org/1977,1829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit - Verschlossener Arbeitsmarkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 153
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 75/76
    Auszug aus BSG, 22.11.1977 - 7 RAr 5/77
    - 7 RAr 75/76 den Umfang der der Klägerin in diesem Falle zustehenden AE kommt es allerdings lediglich auf die Regelung in Art. 40 Abs. 5 des Niederlassungsvertrages an; denn diese zwischenstaatliche Vereinbarung geht den innerstaatlichen Regelungen des 5 49 AEG und der AEVO vor.

    Daß die Versagung der AE als solche keine besondere Härte im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, hat der Senat bereits entschieden (vgl Urteil vom 42. Juni 4977 7 RAr 75/76 -).

    40 Abs. 5 des Niederlassungsvertrages vom 25. April 4970 entspricht, wird auch von dem Antrag auf Erteilung einer AE nach 5 4 Nr. 4 AEVO ausgefüllt (vgl BSG vom 24. Juni 4977 - 7 RAr 75/76 -).

  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe an einen Türken - Erteilung einer …

    Allerdings setzt die Verfügbarkeit eines ausländischen Arbeitslosen nicht stets das Vorhandensein einer gültigen AE voraus; es genügt, wenn der Arbeitslose erwarten kann, für eine Beschäftigungsmöglichkeit eine AE zu erhalten (…BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Jedoch darf nach der Rechtsprechung des BSG ein ausländischer Arbeitnehmer, der keine gültige AE hat und eine arbeitsmarktunabhängige AE nicht beanspruchen kann, iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht ausüben, wenn ihm wegen des Vorranges der deutschen Arbeitnehmer, der den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmer und derjenigen ausländischen Arbeitnehmer, die im Besitz einer AE sind, der nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft zugängliche Arbeitsmarkt verschlossen ist (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… SozR 4100 § 19 Nr. 6; BSGE 45, 153, 159 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Dies bedeutet einerseits, daß die Beklagte für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr, der frühestens mit dem Antrag auf Leistungen beginnt, einem geltend gemachten Anspruch auf Alg oder Alhi nicht entgegenhalten kann, es fehle an der Anspruchsvoraussetzung der Verfügbarkeit, weil wegen der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes eine AE für die Aufnahme einer Beschäftigung nicht erteilt werden könne (BSGE 45, 153, 159 = SozR 4100 § 103 Nr. 10).

    Dies erfordert während der Prüfungsfrist eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ihm hierfür eine AE erteilt werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Ist eine Vermittlung des ausländischen Arbeitslosen nicht möglich, hat die Beklagte schließlich zu prüfen, ob durch berufliche Fortbildung und Umschulung in Berufe, in denen bessere Unterbringungschancen bestehen, die Unterbringung des ausländischen Arbeitnehmers gefördert werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6 und § 103 Nr. 22).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 24/08

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des …

    Es bestand bereits damals ein allgemeines Beschäftigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 22. November 1977 7 RAr 5/77, BSGE 45, 153).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86

    Entziehung von Arbeitslosenhilfe mangels Verfügbarkeit - Verschlossenheit des …

    Ein Arbeitsloser, der für eine Beschäftigung über die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis nicht verfügt, darf dagegen iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht ausüben, wenn er eine arbeitsmarktunabhängige Arbeitserlaubnis nicht beanspruchen kann und wegen des Vorrangs der deutschen Arbeitnehmer und angesichts der ausländischen Arbeitnehmer, die den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt sind oder aufgrund gültiger Arbeitserlaubnisse beschäftigt werden dürfen, in absehbarer Zeit mit einer Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts für eine Beschäftigung nicht mehr rechnen kann, für die er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft in Betracht kommt (…sogenanntes Verschlossensein des deutschen Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitslose, vgl BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine Schlußfolgerung dieser Art voraus, daß die Beklagte während der Prüfzeit von einem Jahr eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne entfaltet hat, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ob ihm hierfür eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Ist eine Vermittlung des ausländischen Arbeitslosen nicht möglich, hat die Beklagte des weiteren zu prüfen, ob durch berufliche Fortbildung und Umschulung in Berufe, in denen bessere Unterbringungschancen bestehen, die Unterbringung des ausländischen Arbeitnehmers gefördert werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6 und § 103 Nr. 22).

    Es würde nämlich, wie der Senat wiederholt entschieden hat, dem Zweck des Arbeitserlaubniserfordernisses, den Vorrang deutscher Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu sichern, widersprechen, wenn entgegen der allgemeinen Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts eine Arbeitserlaubnis zu erteilen wäre, nur weil es Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmend wünschen (BSGE 45, 153, 158 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… BSGE 47, 93, 98 f = SozR 4100 § 19 Nr. 8;… SozR 4100 § 19 Nr. 9).

  • BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79

    Wehrdienst - Unterbrechung des Wehrdienstes - Fünfjahresfrist - Frist - …

    Der Beklagten ist soweit keine Beurteilungsermächtigung erteilt; auch steht es beim Vorliegen einer Härte nicht in ihrem Ermessen, ob eine AE erteilt werden soll (BSGE 45, 153, 157 ff = SozR 4100 5 19 Nr. 2 ;… BSGE AA, 82, 86g= SozR #100 5 19 Nr. 3).

    Trotz des insoweit nicht eindeutigen Wortlauts des 5 1 AEVO ist die AE daher nicht allein nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts, sondern jeweils nur unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles zu erteilen (vgl BSGE 45, 153, 155 = SozR 4100 @ 19 Nr. 2;… BSGE 44, 82, 89 = SozR 4100 5 19 Nr. 3;… SozR 4100 5 19 Nr. 5).

    deutsche oder ihnen gleichgestellte ausländische Arbeitsuchende hätten vermittelt werden können° Nach der allgemeinen Lage auf dem Arbeitsmarkt kann diesangenommen werden, wenn in der entsprechenden Berufsgruppe und auf dem örtlichen Arbeitsmarkt, für den der Antragsteller die AE begehrt, ein deutlicher, das Mehrfache betragender Überhang an Arbeitsuchenden gegenüber offenen Stellen besteht (…BSGE 44, 82, 89 = SozR 4100 @ 19 Nr. 3), insbesondere, wenn es sich bei den Arbeitsuchenden nur um Deutsche und ihnen gleichgestellte Ausländer handelt (vgl BSGE 45, 153, 158 = SozR 4100 5 103 Nr. 10;… BSG SozR 4100 5 19 Nr. 6).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - L 14 B 182/08
    Wegen der für eine Beschäftigungsaufnahme erforderlichen Arbeitserlaubnis ist die Verfügbarkeit erst dann zu verneinen, wenn aufgrund einer anzustellenden Prognoseentscheidung feststeht, dass eine solche Arbeitserlaubnis nicht erteilt werden wird (…vgl BSG, Urt. v. 27. Januar 1977 - 12 Rar 83/76 - = SozR 4100 § 19 Nr. 2; v. 22. November 1977 - 7 RAr 5/77 - = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… v. 9. August 1990 - 7 RAr 120/89 - = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1).

    Dieses Argument zielt offensichtlich auf die in der bisherigen Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 22. November 1977 - 7 RAr 5/77 - = SozR 4100 § 103 Nr. 10) zu findende tatsächliche Vermutung ab, dass erst nach einem Jahr erfolgloser Vermittlungsbemühungen in eine Tätigkeit, für welche die Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Betracht kommt, die Verfügbarkeit von Ausländern nicht mehr unterstellt werden kann.

    Das Bundessozialgericht verlangt eine konkrete Betrachtung des Arbeitslosen und des für ihn in Frage kommenden Bereiches des Arbeitsmarktes (BSG, Urt. v. 22. November 1977 - 7 RAr 5/77 - = SozR 4100 § 103 Nr. 10).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 18 AL 29/10

    Arbeitslosengeldanspruch eines Ausländers: Verfügbarkeit bei fehlender …

    Wegen der für eine Beschäftigungsaufnahme erforderliche Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung ist die Verfügbarkeit erst dann zu verneinen, wenn aufgrund einer anzustellenden Prognoseentscheidung feststeht, dass eine solche Erlaubnis oder Berechtigung nicht erteilt werden wird (vgl. BSG…, Urteil vom 27. Januar 1977 - 12 RAr 83/76 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; Urteil vom 22. November 1977 - 7 RAr 5/77 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… Urteil vom 9. August 1990 - 7 RAr 120/89 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1; Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 7/07 R - juris).

    Abgesehen davon, dass es sich bei den von der Beklagten behaupteten und vom SG ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegten Tatsachen nicht um allgemeinkundige und damit auch gerichtsbekannte Tatsachen handelt (vgl. hierzu etwa BSG…, Urteil vom 23. Mai 1996 - 13 RJ 75/95 = SozR 3-1500 § 62 Nr. 12), was schon daraus erhellt, dass regelmäßig auch in Deutschland zahlreiche polnische Erntehelfer beschäftigt sind und somit ein Bedarf an ausländischen Arbeitskräften auch im ungelernten Bereich nicht von vornherein entfällt (vgl. nur anders für eine Grenzgängerbeschäftigung in einer bestimmten Grenzzone: BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 7/07 R -), fehlt es an einer entsprechenden konkreten Betrachtung des Arbeitslosen und des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktbereichs (vgl. hierzu BSG SozR 4100 § 103 Nr. 10).

  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 83/86

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für einen arbeitlosen Türken - Verschlossenheit …

    Ein Arbeitsloser, der für eine Beschäftigung über die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis nicht verfügt, darf dagegen iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht ausüben, wenn er eine arbeitsmarktunabhängige Arbeitserlaubnis nicht beanspruchen kann und wegen des Vorrangs der deutschen Arbeitnehmer und angesichts der ausländischen Arbeitnehmer, die den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt sind oder aufgrund gültiger Arbeitserlaubnisse beschäftigt werden dürfen, in absehbarer Zeit mit einer Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts für eine Beschäftigung nicht mehr rechnen kann, für die er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft in Betracht kommt (…sogenanntes Verschlossensein des deutschen Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitslose, vgl BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Nach der Rechtsprechung des BSG setzt eine Schlußfolgerung dieser Art voraus, daß die Beklagte während der Prüfzeit von einem Jahr eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne entfaltet hat, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ob ihm hierfür eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nr. 22).

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89

    Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung

    Ihm kommt auch nicht zugute, daß ein ausländischer Arbeitnehmer ohne gültige ArbErlaub iS des § 103 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als verfügbar angesehen wird, wenn zu erwarten ist, daß ihm bei einer Beschäftigungsmöglichkeit eine ArbErlaub erteilt wird (…BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29, 44;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Ausländer - Verfügbarkeit - Arbeitserlaubnis - …

    Geboten ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 AFG, § 1 Abs. 1 AEVO eine Prognose der jeweiligen Arbeitsmarktverhältnisse, die ein Urteil darüber erlaubt, ob für den ausländischen Arbeitnehmer nach seinen sprachlichen, beruflichen und ausländerrechtlichen Verhältnissen in absehbarer Zeit eine Beschäftigung in Betracht kommt, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden darf (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10; BSG InfAuslR 1989, 22, 24 mwN).
  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 47/85

    Vermittlungsbemühung - Bundesanstalt für Arbeit - Arbeitserlaubnis - …

    Satz 1 Nr. 1 AFG nicht ausüben, wenn ihm der nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und nach dem Umfange seiner Arbeitsbereitschaft zugängliche Arbeitsmarkt verschlossen ist (BSGE 43, 153, 162 - SozR 4100 5 19 Nr. 2; SozR A100 5 19 Nr. 6; BSGE 45, 153, 159 SozR 4100 3 103 Nr. 10; SozR ü100 % 103 Nrn 14, 22, AE.
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

  • SG Detmold, 28.06.2007 - S 3 (3,9) AL 34/06

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 53/77

    Revision - Ablehnung einer Arbeitserlaubnis - Erledigung eines Verwaltungsakts - …

  • BSG, 10.10.1978 - 12 RAr 39/77

    Revision - Falsche Urteilsverkündigung - Berücksichtigung von Amts wegen - …

  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 327/00

    Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen eines angenommenen verschlossenen …

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 10/87

    Gewährung von Arbeitslosengeld an einen Asylbewerber - Verfügbarkeit eines …

  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 51/88
  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 20/85
  • LSG Brandenburg, 04.10.1999 - L 7 AL 113/98
  • BSG, 25.08.1987 - 7 RAr 67/86
  • BSG, 30.05.1978 - 7 RAr 15/77
  • BSG, 14.11.1978 - 7 RAr 69/77
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