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Rechtsprechung
   BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 65/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2827
BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 65/76 (https://dejure.org/1978,2827)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1978 - 4 RJ 65/76 (https://dejure.org/1978,2827)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1978 - 4 RJ 65/76 (https://dejure.org/1978,2827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Unterbrechung - Leistungsvermögen - Leistungsbereitschaft - Wahrscheinlichkeit der Fortsetzung

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 48
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.12.1968 - 5 RKn 66/65

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeitszeitraum - Fähigkeit zur …

    Auszug aus BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 65/76
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat deshalb für Zeiten, in denen ein arbeitsunfähiger Versicherter Krankengeld bezieht - innerhalb einer dreijährigen Rahmenfrist höchstens für 78 Wochen (EUR 183 Abs. 2 Satz 1 RVG) - grundsätzlich auch Arbeitsunfähigkeit iS des 5 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO angenommen, weil der Gesetzgeber insoweit die Ausübung einer Tätigkeit vom Versicherten nicht erwarte (vgl BSGE 29, 77, 80 f; 32, 232, 234).

    Für diese Fälle hat deshalb die Rechtsprechung versucht, den Begriff der Arbeitsunfähigkeit iS des 5 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO anders als im Krankenversicherungsrecht zu bestimmen, insbesondere den "Verweisungsrahmen" für den arbeitsunfähigen Versicherten weiter auszudehnen, und zwar nicht nur auf alle nach 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO zumutbaren Tätigkeiten (so wohl noch BSGE 29, 77 und das LSG im angefochtenen Urteil), sondern darüber hinaus auf alle "leichteren außerberuflichen Tätigkeiten" (BSGE 32, 232, 233 unten), schließlich auf jede "versicherungspflichtige, ihm unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (% 242 BGB) zuzumutende Tätigkeit" (BSGE 35, 234).

  • BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 178/70

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten - Bezug von Berufsunfähigkeitsrente …

    Auszug aus BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 65/76
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat deshalb für Zeiten, in denen ein arbeitsunfähiger Versicherter Krankengeld bezieht - innerhalb einer dreijährigen Rahmenfrist höchstens für 78 Wochen (EUR 183 Abs. 2 Satz 1 RVG) - grundsätzlich auch Arbeitsunfähigkeit iS des 5 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO angenommen, weil der Gesetzgeber insoweit die Ausübung einer Tätigkeit vom Versicherten nicht erwarte (vgl BSGE 29, 77, 80 f; 32, 232, 234).

    Für diese Fälle hat deshalb die Rechtsprechung versucht, den Begriff der Arbeitsunfähigkeit iS des 5 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO anders als im Krankenversicherungsrecht zu bestimmen, insbesondere den "Verweisungsrahmen" für den arbeitsunfähigen Versicherten weiter auszudehnen, und zwar nicht nur auf alle nach 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO zumutbaren Tätigkeiten (so wohl noch BSGE 29, 77 und das LSG im angefochtenen Urteil), sondern darüber hinaus auf alle "leichteren außerberuflichen Tätigkeiten" (BSGE 32, 232, 233 unten), schließlich auf jede "versicherungspflichtige, ihm unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (% 242 BGB) zuzumutende Tätigkeit" (BSGE 35, 234).

  • BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65

    Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" - …

    Auszug aus BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 65/76
    Ob damit bei ihm auch Arbeitsunfähigkeit iS des 5 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO vorlag, hängt davon ab, ob der Arbeitsunfähigkeitsbegriff hier denselben Inhalt hat wie im Krankenversicherungsrecht, Arbeitsunfähigkeit mithin schon dann zu bejahen ist, wenn der Versicherte seine zuletzt ausgeübte oder eine ähnlich geartete Tätigkeit nach seinem Gesundheitszustand nicht mehr verrichten kann (BSGE 26, 288, 290).
  • BSG, 27.02.1973 - 5 RKn 35/71

    Anrechnung einer Ausfallzeit in der Rentenversicherung - Arbeitsunfähigkeit bei …

    Auszug aus BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 65/76
    Für diese Fälle hat deshalb die Rechtsprechung versucht, den Begriff der Arbeitsunfähigkeit iS des 5 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO anders als im Krankenversicherungsrecht zu bestimmen, insbesondere den "Verweisungsrahmen" für den arbeitsunfähigen Versicherten weiter auszudehnen, und zwar nicht nur auf alle nach 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO zumutbaren Tätigkeiten (so wohl noch BSGE 29, 77 und das LSG im angefochtenen Urteil), sondern darüber hinaus auf alle "leichteren außerberuflichen Tätigkeiten" (BSGE 32, 232, 233 unten), schließlich auf jede "versicherungspflichtige, ihm unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (% 242 BGB) zuzumutende Tätigkeit" (BSGE 35, 234).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtlichen …

    Denn er war hierdurch noch nicht endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden; sein bisheriges Beschäftigungsverhältnis war zu diesem Zeitpunkt - auch nach dem Vortrag der Beklagten - noch nicht beendet (…vgl BSG Urteile vom 13. Mai 1966 - 4 RJ 115/65 - BSGE 25, 16, 18 = SozR Nr. 17 zu § 1259 RVO und vom 28. Februar 1978 - 4 RJ 65/76 - BSGE 46, 48 = SozR 2200 § 1259 Nr. 27 mwN;… Senatsurteil vom 19. November 1997 - 5 RJ 24/96 - SozR 3-2600 § 46 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 26/76
    Die Frage der Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit is des 5 1259 Abs. 1 Nr. 1 BVD ist bis zu den beiden Urteilen des 4. Senats vom 28. Februar 1978 - 4 RJ 65/76 - und vom 19, April 1978 - 4 RJ 91/77 - von den verschiedenen, mit Angelegenheiten der Rentenversicherung betreuten Senaten des BSG einheitlich beantwortet werden".

    In seiner Entscheidung vom 22" Mai 1974 (…SozR 2200 5 1259 Nr. 1) hat der 4. Senat diese krankenversicherungsrechtliche Interpretation der Arbeitsunfähigkeit auch bei der Prüfung einer Ausfallzeit nach 9 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVG weiterhin befürwortet und in diesem Rahmen gegen einen "Tatbestand der Arbeitsunfähigkeit mit mehr oder weniger Eigengehalt" is der genannten Entscheidungen des 50 und 12° Senats ausführlich dargelegte Bedenken angemeldet° Diese hat der 4° Senat im Urteil vom 28. Februar 1978 aaO - wie dort ausdrücklich betont wird - nicht aufgegeben° Damit im Einklang hat er schließlich in den Urteilen vom 24, Mai 1978 (4 RJ 69/77) und 27. Juni 1978 (4 RJ 90/77) entschieden, daß der in 5 1241 e Abs. 1 RVG - und damit ebenfalls in der Rentenversicherung - enthaltene Begriff "arbeitsunfähig" dem der Krankenversicherung in EUR 182 Abs. 1 Nr. 2 RVG entsprechea.

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78

    Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit

    Während einer solchen Zeit ist - wie erwähnt - grundsätzlich das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit anzunehmen und diese somit bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen des 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BVG als Ausfallzeit anzurechnen (…vgl BSGE 29, 77, 80 f = SozR Nr. 21 zu 5 1259 Rvo;… BSGE 32, 232, 234 = SozR Nr. 34 zu 5 1259 RVG; BSGE 46, 48 f = SozR 2200 5 1259 Nr. 27 s, 76, 78).
  • BSG, 18.09.1991 - 8 RKn 9/90

    Nachentrichtung von Beiträgen kein Anschlußtatbestand für eine Ausfallzeit

    Sie meint jedoch, das LSG habe den Begriff der Unterbrechung mißverstanden und insbesondere das Urteil des BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 27 nicht beachtet.
  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 74/78

    Anspruch auf Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Anforderungen an eine …

    Denn nach insoweit einhelliger Auffassung ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO jedenfalls dann und so lange anzunehmen, wenn und wie der Versicherte Krankengeld (§ 183 Abs. 2 RVO) bezieht (4. Senat in BSGE 46, 48, 49 = SozR 2200 § 1259 Nr. 27;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 28;… 5. Senat in BSGE 29, 77, 80 f = SozR Nr. 21 zu § 1259 RVO;… 12. Senat in BSGE 32, 232, 234 = SozR Nr. 34 zu § 1259 RVO).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 3/69
    Zu den Fragen, die sich auf die Zahl der zu fordernden' Arbeitsplätze beziehen (Fragen 2" 5 und 4 der Vorlage), zeigt die bisherige Rechtsprechung des BSG" wenn man nur die Ausdrucksweise in Betracht zieht, ein mannigfaltiges Bild"-Das rechtlich relevante Ausmaß " die Zahl - der Verweisungsplätze findet sich mit Ausdrücken uâ- schrieben wie -PStellen in genügender Zahl" (BSG 46, 48, 24)" "Stellen in irgendwie nennenswertem Umfang" (…SozR Nr" 5 zu 5 424? EVO),.
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02
    Denn er war hierdurch noch nicht endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden; sein bisheriges Beschäftigungsverhältnis war zu diesem Zeitpunkt - auch nach dem Vortrag der Beklagten - noch nicht beendet (…vgl BSG Urteile vom 13. Mai 1966 - 4 RJ 115/65 - BSGE 25, 16, 18 = SozR Nr. 17 zu § 1259 RVO und vom 28. Februar 1978 - 4 RJ 65/76 - BSGE 46, 48 = SozR 2200 § 1259 Nr. 27 mwN;… Senatsurteil vom 19. November 1997 - 5 RJ 24/96 - SozR 3-2600 § 46 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 30/76
    4.) Die Frage der Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit im Sinne des % 4259 Abs. 4 Nr. 4 RVG ist von den verschiedenen, mit den Entscheidungen zum Rentenversicherungsrecht betreuten Senaten des BSG bis zu den beiden Urteilen des 4. Senats vom 28. Februar 4978 - 4 RJ 65/76 - und 49. April 4978 4 RJ 94/77 - "einheitlich" beantwortet worden.
  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 114/77
    Oâ- verwiesen werden kann, ist unter Zugrundelegung der Feststellungen des LSG auch bei Berücksichtigung der Von der Revision primär angeführten Entscheidung des BSG vom 50. November 4964 (= BSGE 46, 48, 2-1) ein die Berufsfähigkeit ausschließender vergönnungsweiser Schwerbeschädigtenarbeitsplatz im Falle des Klägers zu verneinen.
  • BSG, 26.07.1978 - 5 RKn 37/76
    Der 5. Senat des BSG fragt beim 4. Senat des BSG an, ob dieser an der in den Urteilen vom 1978-02-28 4 RJ 65/76 = SozSich, Heft 6/1978, 187 und vom 1978-04-19 4 RJ 91/77 zur Frage der Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung iS des RVO § 1259 Abs. 1 S 1 vertretenen Rechtsauffassung festhält.
  • BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 24/77
  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 24/77
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