Rechtsprechung
| BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 52, 1
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (10)
- BSG, 11.07.1956 - 3 RJ 128/54
Anspruch auf eine Invalidenrente auf Grund Beiträgen in der Weimarer Republik - …
Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
Die gegen Kriegsende durch Ausgabe des Reichsgesetzblattes in Berlin am 11. April 1945 verkündete Vereinfachungs-VO vom 17. März 1945 ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG im gesamten Bundesgebiet spätestens am 7. September 1949 mit dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages wirksam geworden (BSGE 3 161; 10, 156; 15, 65; 18, 246, 248;… SozR 5750 Art. 2 § 46 Nr. 3).Wenn die Versicherungsträger der amerikanischen Zone zum Teil auf Anweisung ihrer Aufsichtsbehörden die Vereinfachungs-VO nicht angewandt haben so ist das für deren Rechtsgültigkeit ohne Bedeutung; sie ist dadurch insbesondere nicht gewohnheitsrechtlich außer Kraft gesetzt worden (BSGE 3, 161, 171).
Die Vereinfachungs-VO ist nach vorgenannter Rechtsprechung des BSG spätestens zum 7. September 1949 in Kraft getreten; dabei blieb offen, ob für die Gebiete des Vereinigten Wirtschaftsgebietes nicht schon ein früheres Inkrafttreten mit dessen Gründung am 10. Juni 1947 anzunehmen ist (BSGE 3, 161, 169).
Denn ein Staat, dessen Gebiet von feindlichen Armeen besetzt wird, verliert für die Dauer der Okkupation die rechtliche Macht, Rechtssätze mit Wirkung für das besetzte Gebiet zu erlassen (BSGE 3, 161 f).
- BSG, 15.03.1979 - 11 RA 48/78
Ausfallzeit - Im Ausland zurückgelegte Lehrzeit
Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
Der Senat hat schon bei der Beurteilung einer im Ausland zurückgelegten Lehrzeit (BSGE 48, 100) u.a. aus dem Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a AVG den Schluß gezogen, daß darunter nicht jede Lehrzeit falle, die aus welchem Grunde auch immer in der deutschen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig gewesen sei; er hat dort eine bereits durch das Territorialitätsprinzip bewirkte fehlende Versicherungspflicht nicht genügen lassen.Das hätte zudem dem schon in der Entscheidung zur Auslandslehre (BSGE 48, 100, 102) herausgestellten Ziel des Gesetzes widersprochen, eine (gewisse) Gleichbehandlung der vor und nach der Rentenreform von 1957 zurückgelegten Lehrzeiten zu erreichen.
Eine erweiternde Auslegung der Formulierung "nicht versicherungspflichtigen oder versicherungsfreien Lehrzeit" in dem Sinne, daß damit jede Lehrzeit im Sinne eines Beschäftigungsverhältnisses gemeint sei, für die schuldlos keine Beiträge entrichtet wurden, ist mit dem Ziel des Gesetzes nicht zu vereinbaren (BSGE 48, 100, 103).
- BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59
Klage auf Feststellung der Versicherungsfreiheit von Lehrlingen eines …
Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
Soweit eine Ausbildung nicht in einem Beschäftigungsverhältnis erfolgte - sei es bei familienhafter Mithilfe (vgl. BSGE 17, 1), bei staatlichem Zwang (vgl. BSGE 18, 246) oder möglicherweise auch bei einer Allgemeinerziehung (vgl. dazu BSGE 18, 246) - kann diese Ausbildung somit nicht den Ausfallzeittatbestand der Lehrzeit erfüllen.Die gegen Kriegsende durch Ausgabe des Reichsgesetzblattes in Berlin am 11. April 1945 verkündete Vereinfachungs-VO vom 17. März 1945 ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG im gesamten Bundesgebiet spätestens am 7. September 1949 mit dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages wirksam geworden (BSGE 3 161; 10, 156; 15, 65; 18, 246, 248;… SozR 5750 Art. 2 § 46 Nr. 3).
- BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung
Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
Das LSG verkennt jedoch, daß es schon dem von ihm angeführten sogenannten Meisterschnurteil des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil des 3. Senats vom 5. April 1956 - BSGE 3, 30) widerspricht, die Fragen einer Beschäftigung als Lehrling für den hier streitigen Zeitraum von Dezember 1947 bis Juni 1950 nach den in der grundsätzlichen Entscheidung des RVA Nr. 5134 vom 27. April 1937 (AN 1937, 300) für Meistersöhne entwickelten Rechtsgrundsätzen zu entscheiden. - BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und …
Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
Soweit eine Ausbildung nicht in einem Beschäftigungsverhältnis erfolgte - sei es bei familienhafter Mithilfe (vgl. BSGE 17, 1), bei staatlichem Zwang (vgl. BSGE 18, 246) oder möglicherweise auch bei einer Allgemeinerziehung (vgl. dazu BSGE 18, 246) - kann diese Ausbildung somit nicht den Ausfallzeittatbestand der Lehrzeit erfüllen. - BSG, 30.11.1978 - 12 RK 26/78
Nachtarbeitszuschlag - Lohnsteuerfreiheit - Rückwirkung
Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
Dem steht hier ferner nicht der Grundsatz entgegen, daß ein bereits abgewickeltes Versicherungsverhältnis nicht nachträglich geändert werden darf (vgl. BSGE 22, 162, 166; 26, 120, 123; 47, 211, 213 und g9, 85, 89). - BSG, 28.08.1961 - 3 RK 57/57
Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
Die gegen Kriegsende durch Ausgabe des Reichsgesetzblattes in Berlin am 11. April 1945 verkündete Vereinfachungs-VO vom 17. März 1945 ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG im gesamten Bundesgebiet spätestens am 7. September 1949 mit dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages wirksam geworden (BSGE 3 161; 10, 156; 15, 65; 18, 246, 248;… SozR 5750 Art. 2 § 46 Nr. 3). - BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen …
- BSG, 28.02.1967 - 3 RK 72/64
Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Gratifikationen - …
Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
Dem steht hier ferner nicht der Grundsatz entgegen, daß ein bereits abgewickeltes Versicherungsverhältnis nicht nachträglich geändert werden darf (vgl. BSGE 22, 162, 166; 26, 120, 123; 47, 211, 213 und g9, 85, 89). - BSG, 31.05.1978 - 12 RK 62/76
Wissenschaftliche Ausbildung - Versicherungspflicht - Maßgebliche …
Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
Die gegen Kriegsende durch Ausgabe des Reichsgesetzblattes in Berlin am 11. April 1945 verkündete Vereinfachungs-VO vom 17. März 1945 ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG im gesamten Bundesgebiet spätestens am 7. September 1949 mit dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages wirksam geworden (BSGE 3 161; 10, 156; 15, 65; 18, 246, 248; SozR 5750 Art. 2 § 46 Nr. 3).
- BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91
Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit
Eine Anerkennung als Ausfallzeit nach § 1259 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Buchst. a RVO für eine von 1951 bis 1954 im elterlichen Betrieb zurückgelegte Lehrzeit ist auch dann ausgeschlossen, wenn derartige Beschäftigungsverhältnisse damals in weiten Teilen des Bundesgebietes von den zuständigen Versicherungsträgern als "nicht versicherungspflichtig oder versicherungsfrei« behandelt wurden (Anschluß an BSG vom 30.4.1981 - 11 RA 54/80 - BSGE 52, 1 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50 und BSG vom 26.6.1990 - 5 RJ 62/89 = SozR 3-1500 § 77 Nr. 1).Dabei ist insbesondere das seinerzeit geltende Recht zugrundezulegen (vgl. BSGE 11, 274, 276; 52, 1, 3).
Alte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis darf jedoch nur insoweit herangezogen werden, als sie - bezogen auf die betreffende Zeit - auch aus heutiger Sicht als zutreffend erachtet werden können (vgl. BSGE 52, 1, 3).
Bei einer bloßen familienhaften Mitarbeit im väterlichen Betrieb würde hingegen eine Ausfallzeit von vornherein ausscheiden (vgl. BSGE 52, 1 ff;… dazu auch BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 110).
Spätestens mit dem 7. September 1949 sind Akte der deutschen Staatsgewalt, die - wie die SVVereinfV - wegen der Besetzung Deutschlands möglicherweise keine - flächendeckende - Wirksamkeit hatten entfalten können, nach der übereinstimmenden Rechtsprechung aller mit dieser Frage befaßt gewesenen Senate des BSG (vgl. z.B. BSGE 3, 161, 170; BSG, Urteil vom 6. September 1956 [4 RJ 111/54]; BSG, Urteil vom 20. September 1956 [5 RKn 14/55]; BSGE 10, 156, 159; 18, 246, 248;… BSG SozR 5750 Art. 2 § 46 Nr. 3, S. 4; BSGE 52, 1, 5; BSG, Urteil vom 13. August 1981 [ 11 RA 6/81];… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 64, S. 182, Nr. 66, S. 183;… SozR 3-1500 § 77 Nr. 1, S. 2;… SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2, S. 7) im gesamten damaligen Bundesgebiet (…zur Nichtgeltung im Saarland vgl. BSG SozR Nr. 8 zu § 168 RVO) wirksam geworden, soweit sie nicht unter einen der im Besatzungsstatut vom 12. Mai 1949 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 13) ausdrücklich vorbehaltenen Materien fielen, was bei Teil I der SVVereinfV nicht der Fall war (vgl. BSGE 15, 65, 69).
Soweit er der Meinung ist, daß Meistersöhnen, die während ihrer Lehre im elterlichen Betrieb nicht abhängig beschäftigt gewesen sind, dafür eine Ausfallzeit anerkannt würde, übersieht er die Rechtsprechung des BSG, wonach § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a RVO voraussetzt, daß die nicht versicherungspflichtige oder versicherungsfreie Lehrzeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zurückgelegt worden ist (vgl. BSGE 52, 1).
- BSG, 23.09.1999 - B 12 RJ 1/99 R
Rentenversicherungspflicht - Anlernling - familienhafte Mithilfe - fiktive …
Die Vorschrift ist die Antwort des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BSG, Lehrzeiten nicht als Ausfallzeiten iS des § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst a der Reichsversicherungsordnung (RVO), § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst a AVG anzuerkennen, wenn für sie nach § 1226 Nr. 1 iVm § 165 Abs. 1 Nr. 1, § 165a Nr. 2 RVO oder nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 AVG iVm § 165 Abs. 1 Nr. 2, § 165b Abs. 2 RVO, alle Vorschriften idF der Ersten Verordnung zur Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung (1. SVVereinfV) vom 17. März 1945 (RGBl I 41), Versicherungspflicht bestand, Beiträge aber wegen der Geltung von Besatzungsrecht zwischen 1945 und 1949, einer uneinheitlichen Rechtsanwendung oder bestehender Rechtsunsicherheit (vgl hierzu BSGE 52, 1, 5/6 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50 S 132/133;… BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14 S 59/60;… vgl auch BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 15 S 71) nicht entrichtet worden sind.Für diese und für diejenigen Lehrzeiten sollen Beitragszeiten (fiktiv) anerkannt werden, deren Versicherungspflicht erst durch die Rechtsprechung klargestellt worden ist (vgl zB zur Aufgabe der Meistersohn-Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes BSGE 3, 30 und BSGE 52, 1, 4 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50 S 130/131;… zur Versicherungspflicht von Jugendlichen in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO;… zur Versicherungspflicht von Lernschwestern BSGE 21, 247 = SozR Nr. 3 zu § 2 AVG).
Unabhängig davon, ob ein Anlernverhältnis vorgelegen hat, wäre die Anrechnung einer fiktiven Pflichtbeitragszeit auch dann ausgeschlossen, wenn die Klägerin nur im Rahmen familienhafter Mitarbeit tätig war (vgl BSGE 52, 1, 3 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50 S 128;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 110 S 295/296;… BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14 S 58).
- BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 40/92
Anrechnung einer Lehrzeit im elterlichen Betrieb als Ausfallzeit
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Vereinfachungs-VO am Lehrort des Klägers zum vorgesehenen Termin am 1. Juni 1945 (Art. 25 Abs. 1 Vereinfachungs-VO) und damit schon vor Beginn der Lehrzeit unabhängig von dem genannten Anwendungsverbot in Kraft getreten war (vgl hierzu BSGE 52, 1, 5 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50).Nach der Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 30. April 1981 (BSGE 52, 1, 5 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50) soll deshalb die Vereinfachungs-VO nur in Kraft getreten sein, wenn am 11. April 1945 der Wohnort des jeweiligen Versicherten "noch nicht dauerhaft von feindlichen Truppen besetzt" war.
Diese wird noch dadurch verschärft, daß nach der Entscheidung des 13. Senats des BSG vom 3. Dezember 1992 (…aaO - im Anschluß an BSGE 3, 161, 171; 52, 1, 5) die Anerkennung einer Lehrzeit als Ausfallzeit nach § 1259 Abs. 1 S 1 Nr. 4 Buchst a Reichsversicherungsordnung (RVO) auch dann ausgeschlossen sein soll, wenn derartige Beschäftigungsverhältnisse in weiten Teilen des Bundesgebietes von den zuständigen Versicherungsträgern als nicht versicherungspflichtig oder als versicherungsfrei behandelt wurden.
- BSG, 23.09.1999 - B 2 U 36/98 R
Bemessung der Höhe der Altersrente - Berücksichtigung von Zeiten der Tätigkeit in …
Die Vorschrift ist die Antwort des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BSG, Lehrzeiten nicht als Ausfallzeiten iS des § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst a der Reichsversicherungsordnung (RVO), § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst a AVG anzuerkennen, wenn für sie nach § 1226 Nr. 1 i.V.m. § 165 Abs. 1 Nr. 1, § 165a Nr. 2 RVO oder nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 AVG i.V.m. § 165 Abs. 1 Nr. 2, § 165b Abs. 2 RVO, alle Vorschriften idF der Ersten Verordnung zur Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung (1. SVVereinfV) vom 17. März 1945 (RGBl I 41), Versicherungspflicht bestand, Beiträge aber wegen der Geltung von Besatzungsrecht zwischen 1945 und 1949, einer uneinheitlichen Rechtsanwendung oder bestehender Rechtsunsicherheit (vgl hierzu BSGE 52, 1, 5/6 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50 S 132/133;… BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14 S 59/60;… vgl auch BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 15 S 71) nicht entrichtet worden sind.Für diese und für diejenigen Lehrzeiten sollen Beitragszeiten (fiktiv) anerkannt werden, deren Versicherungspflicht erst durch die Rechtsprechung klargestellt worden ist (vgl zB zur Aufgabe der Meistersohn-Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes BSGE 3, 30 und BSGE 52, 1, 4 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50 S 130/131;… zur Versicherungspflicht von Jugendlichen in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO;… zur Versicherungspflicht von Lernschwestern BSGE 21, 247 = SozR Nr. 3 zu § 2 AVG).
Unabhängig davon, ob ein Anlernverhältnis vorgelegen hat, wäre die Anrechnung einer fiktiven Pflichtbeitragszeit auch dann ausgeschlossen, wenn die Klägerin nur im Rahmen familienhafter Mitarbeit tätig war (vgl BSGE 52, 1, 3 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50 S 128;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 110 S 295/296;… BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14 S 58).
- BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 56/98 R
Anrechenbarkeit der landwirtschaftliche Berufsausbildung im elterlichen Betrieb …
VereinfachungsVO, vom 30. April 1981 - 11 RA 54/80 - BSGE 52, 1, 5 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 50 S 132 f, vom 3. Dezember 1992 - 13 RJ 73/91 - BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14, S 59 f und vom 23. März 1994 - 5 RJ 40/92 - BSGE 74, 112, 115 f = SozR 3-2200 Nr. 15, S 71), unterblieb zwar in der Folgezeit bis zur Klärung dieser Fragen durch die Rechtsprechung häufig der nach der RVO erforderliche Beitragseinzug für Lehrlinge durch die Sozialversicherungsträger.Daß eine solche Ausbildung im elterlichen Betrieb erfolgte, steht der Annahme eines Lehrverhältnisses nicht mehr grundsätzlich entgegen, nachdem die Rechtsprechung klargestellt hat, daß insoweit für die Versicherungspflicht keine anderen Voraussetzungen gelten (…BSG Urteile vom 5. April 1956 - 3 RK 65/55 - BSGE 3, 30 = SozR Nr. 18 zu § 164 SGG und vom 30. April 1981 - 11 RA 54/80 - BSGE 52, 1 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50).
- BSG, 13.08.1981 - 11 RA 6/81 Wie der Senat bereits im Urteil vom 30. April 1981 (11 RA 54/80, zur Veröffentlichung bestimmt) zum gleichen Rechtsproblem unter Hinweis auf BSGE 48, 100 ausgeführt hat, läßt schon der Wortlaut der Regelung in Buchstabe a) des § 36 Abs. 1 Nr. 4 AVG die Auslegung zu, daß darunter nicht jede in der deutschen Rentenversicherung der Versicherungspflicht nicht unterliegende Lehrzeit fällt.
Gilt dies aber für die Lehrzeiten nach Februar 1957, dann müssen die als Ausfallzeiten in Betracht kommenden Lehrzeiten vor März 1957 ebenfalls in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zurückgelegt worden sein; damit fallen die in familienhafter Mitarbeit vor März 1957 zurückgelegten als Ausfallzeittatbestände aus; denn auch nach Februar 1957 entfiel weiterhin für Lehrzeiten die Versicherungspflicht, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, sondern in familienhafter Mitarbeit ihre Grundlage hatten (Urteil vom 30. April 1981 a.a.O.).
Hierbei ist es unerheblich, daß die vom RVA für die sogenannten "Meistersöhne" entwickelten Rechtsgrundsätze (AN 1937, 300) in einem wesentlich weiteren Umfang die familienhafte Mitarbeit bejaht haben als die spätere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im sogenannten Meistersohn-Urteil des 3. Senats vom 5. April 1956 (BSGE 3, 30) und daß der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. April 1981 a.a.O. der Auffassung des 3. Senats auch für zurückliegende Zeiten beigetreten ist.
- BSG, 15.12.1977 - 10 RV 51/76
Voraussetzung für die Gewährung eines Berufsschadensausgleichs an einen …
BSG SozR BVG @ 50 Nr. 45) und zur Zeit der Antragstellung und in der folgenden Zeit noch besteht (BSGE 52, 1, 2; 54, 216, 217; 57, 80, 86;… BSG SozR BVG @ 50 Nr. 50; 5100 5 50 Nr. 4).Nach der Rechtsprechung des BSG muß die sachliche Voraussetzung des schädigungsbedingten Einkommensverlustes zur Zeit der Antragstellung und in der folgenden Zeit erfüllt sein (BSGE 52, 1; 54, 246; 57, 80, 86;… BSG SozR BVG % 50 Nr. 50 und 5100 5 50 Nr. 4).
- BSG, 25.04.1989 - 4 RA 49/88
Lehrzeit beim Ehegatten als Ausfallzeit
Denn die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat aus Wortlaut, Wortsinn und Entstehungsgeschichte des § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchst a AVG gefolgert, daß unter die Vorschrift nicht jede Lehrzeit falle, die - aus welchem Grund auch immer - nicht versicherungspflichtig gewesen sei (BSGE 48, 100 = SozR 2200 § 1259 Nr. 37, BSGE 52, 1 = SozR aaO Nr. 50; BSG, Urteile vom 13. August 1981 - 11 RA 6/81 - und vom 27. April 1982 - 1 RA 5/82).Diese Formulierung ist dahin verstanden worden, daß für Lehrlinge eine Ausnahme nur für das Entgelt, nicht aber für das Beschäftigungsverhältnis hat gelten sollen (BSGE 52, 1, 3; vgl auch Gerloff, Der Entgelt in der Rentenversicherung als Voraussetzung der Leistung und als Begriff, Mitt LVA Berlin, 1970, S 205, 220 mwN: Entgelt gehört nicht zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses).
- LSG Sachsen, 27.01.2000 - L 1 RA 37/98
Höhe einer Altersrente unter Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des …
Demgemäß hat der 11. Senat des BSG entschieden, daß im Wege des Herstellungsanspruchs eine (vollständige) Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - "da im Gesetz der Art nach nicht vorgesehen" - nicht begehrt werden könne (…BSGE 55, 261 : SozR 2200 % 1303 Nr. 27), auch wenn ein Herstellungsanspruch insoweit die gemäß % 1303 Abs. 5 RVG : S 82 Abs. 5 AVG rechtsvernichtende Wirkung einer gewährten Regelleistung auszuschalten vermöge (BSGE 52, 1ü5, 1M8 : SOZR 1200 % 1" Nr. 12). - BSG, 07.09.1982 - 1 RA 35/81
Rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung; Familienhafte Mitarbeit im …
- BSG, 25.06.1987 - 11a RA 16/86
Eintritt in eine Versicherung - Student - Beginn der Beitragspflicht - …
- BSG, 11.08.1983 - 1 RA 81/82
Vollendung des 16. Lebensjahres - Lehrzeit - Ausfallzeit - Verfassungsmäßigkeit …
- BSG, 08.04.1987 - 1 RA 55/85
Pflichten des Versicherungsträgers - Hinweispflicht - Beitragsnachentrichtung - …
- BSG, 21.04.1988 - 11a RA 39/87
Lehrzeit - Abschluß - Definition - Jungmann - Reichsfinanzverwaltung - …
- BSG, 15.05.1984 - 12 RK 9/83
Auskunft eines Rentenversicherungsträgers - Unvollständigkeit einer Auskunft - …
- BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 102/83
Voraussetzung einer Lehrzeit - Behinderter - Vormerkung einer Ausfallzeit
- LSG Berlin, 09.10.2003 - L 8 RA 90/98
Anerkennung von Beitragszeiten; Anhaltspunkte für eine tatsächlich stattgehabte …
- LSG Sachsen, 27.01.2000 - L 1 RA 1/99
Höhe einer Witwenrente unter Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten; Nachweis …
- BSG, 30.09.1980 - 10 RV 45/79
Vergleichseinkommen nach der Besoldungsgruppe
- BSG, 27.04.1982 - 1 RA 5/81
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2007 - L 8 RA 49/02
- LSG Niedersachsen, 18.01.1989 - L 4 KR 107/87
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