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| BSG, 13.08.1981 - 11 RA 49/80 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Studium - Umwandlung der Ausbildung - Ausbildung - Fachschulausbildung
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 07.12.1978 - S 9 A 70/77
- BSG, 13.08.1981 - 11 RA 49/80
Papierfundstellen
- BSGE 52, 86
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.09.1963 - 1 RA 166/60
Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 49/80
In BSGE 20, 35, 36 ist bereits ausgeführt worden, daß das Wort "abgeschlossen" qualitativ zu verstehen ist; qualitativ hat jedoch die an der FHS bestandene Prüfung bekundet, daß auch die anfängliche Fachschulausbildung von Erfolg gewesen ist. - BSG, 19.07.1963 - 1 RA 282/61
Höhe der Hinterbliebenenrenten - Anrechnung einer Praktikantenzeit als …
Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 49/80
Bei der Anwendung der Ausfallzeitenregelung hat die Rechtsprechung jedoch im wesentlichen darauf abgestellt, ob die Bildungsstätte, an der die Ausbildung erfolgt ist, eine Schule, eine Fachschule oder eine Hochschule gewesen ist (…SozR a.a.O.), so daß z.B. BSGE 19, 239, 240 als Zeiten einer Hochschulausbildung die Ausbildungszeiten bezeichnet hat, die an der Hochschule verbracht worden sind.
- BSG, 11.05.1983 - 11 RA 74/82 des erkennenden Senats vom 13. August 1981 (BSGE 52, 86 : SozR 2200 5 1259 Nr. 52) Ausbildung.
stätte, an der die erfolgt ist, eine Schule, eine Fachschule oder eine Hochschule gewesen ist (BSGE 52, 86, 88 .
besondere Berufsfachschulen und Fachschulen) und den Hochschulen (einschließlich der Fachhochschulen - BSGE 52, 86) zu unterscheiden.
Die damit allein noch in Betracht kommende Vormerkung der streitigen Zeit als Fachschul- und anschließende Hochschulausbildung (vgl hierzu BSGE 52, 86) muß schon daran scheitern, daß der Kläger nur die Vorprüfung und nicht auch die vorgesehene Abschlußprüfung Die Ausfallzeité abgelegt hat.
- BSG, 12.07.1988 - 11a RA 69/87
Rentenrechtliche Vormerkung von Zeiten als Lehrzeit und Zeiten der …
Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß darunter nur Zeiten fallen, die ein immatrikulierter Student an einer anerkannten Universität oder Hochschule (auch Fachhochschule) verbringt und damit in erster Linie auf den Status der Bildungseinrichtung abgestellt (BSGE 52, 86, 88 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52;… BSG SozR a.a.O. Nr. 75;… BSG SozR a.a.O. Nr. 86;… BSGE 61, 35 [BSG 25.11.1986 - 11a RA 66/85] = SozR a.a.O. Nr. 96).Zwar hat das LSG keine ausdrücklichen Feststellungen zur Anerkennung des BPI als Hochschulausbildungseinrichtung im - hier allein maßgeblichen (…BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42; BSGE 52, 86, 87 = SozR a.a.O. Nr. 52;… BSG SozR a.a.O. Nr. 76) - Zeitraum der Ausbildung der Klägerin getroffen.
Die Bewertung der Ausbildung am BPI als Hochschulausbildung steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des 11. Senats vom 13. August 1981 (BSGE 52, 86 ff = SozR 2200 § 1259 Nr. 52).
- BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
Fachschulausbildung - Vorzeitige Beendigung einer Ausbildung - Abschluß einer …
Der Fall sei im wesentlichen mit denjenigen Fällen vergleichbar, in denen das Bundessozialgericht (BSG) eine abgeschlossene Fachschulausbildung bejaht habe, wenn eine begonnene Fachschulausbildung wegen der Umwandlung der Fachschule in eine Fachhochschule nicht beendet, das Fachhochschulstudium jedoch ordnungsgemäß abgeschlossen worden sei (Hinweis auf BSGE 52, 86 = SozR 2200 § 1259 Nr.. 52).Ebenso wie bei der Hochschulausbildung (…dazu BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr.. 9 zu § 1259 RVO ;… BSG SozR Nr.. 61 zu § 1259 RVO ;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr.. 4 S. 12; Nr.. 14 S 52; BSGE 52, 86, 88 f. = SozR a.a.O. Nr.. 52 S. 137) ist auch bei der Fachschulausbildung der in § 36 Abs.. 1 Satz 1 Nr.. 4 Buchst. b AVG verwendete Begriff "abgeschlossen" qualitativ im Sinne einer erfolgreichen Beendigung durch Bestehen der vorgeschriebenen Abschlußprüfung nicht nur rein zeitlich im Sinne des Durchlaufens der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer zu verstehen (…vgl. Urteil des Senats in BSGE 48, 219, 221 = SozR 2200 § 1259 Nr.. 42 S. 110).
In dem vom LSG herangezogenen Urteil des 11. Senats des BSG vom 13. August 1981 (BSGE 52, 86 88 f. = SozR 2200 § 1259 Nr.. 52 S. 137 f.) ist entschieden worden, daß dann, wenn ein Studium an einer Fachschule begonnen und nach deren Umwandlung in eine Fachhochschule abgeschlossen worden ist, die Studienzeit bis zur Umwandlung als abgeschlossene Fachschulausbildung anzusehen sei.
- LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 66/15
Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung - Ausbildung zum …
Eine Vormerkung dieser Zeit als Fachschulausbildung iS des § 58 Abs. 1 S 1 Nr. 4 SGB 6 kommt daher nicht in Betracht (vgl BSG vom 13.8.1981 - 11 RA 49/80 = BSGE 52, 86 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52, vom 16.6.1982 - 11 RA 56/81 = SozR 2200 § 1259 Nr. 63, vom 21.3.1991 - 4/1 RA 33/89 und vom 30.3.1994 - 4 RA 11/93).Wie bereits das SG zutreffend ausgeführt hat, kann die praktische Tätigkeit vom 01.05.2009 bis 31.10.2010 nicht als Teil einer Fachschulausbildung als Anrechnungszeit vorgemerkt werden, da vorliegend - wie auch der Kläger im Erörterungstermin vom 17.11.2016 dargestellt hat - die praktische Ausbildung gegenüber der theoretischen Ausbildung überwogen hat, so dass eine Vormerkung dieser Zeit als Fachschulausbildung i.S. des § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI nicht in Betracht kommt (vgl. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 52 und 63; BSG, Urteile vom 21.03.1991 - 4/1 RA 33/89 und vom 30.03.1994 - 4 RA 11/93).
- BSG, 02.08.1989 - 1 RA 13/88
Fachschulausbildung als Ausfallzeit
Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß grundsätzlich jeder Ausbildungsgang gesondert zu beurteilen ist (…vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nrn 38 und 41; BSGE 52, 86 = SozR aaO Nr. 52) und daß die Studienzeiten des Versicherten insoweit als Hochschulausbildung und nicht als Fachschulausbildung zu qualifizieren sind.Zu diesen Begriffen, die im Gesetz selbst nicht definiert sind, hat das BSG bereits entschieden, daß es für die Qualifizierung einer Ausbildung als Fachschul- oder als Hochschulausbildung ua - neben etwa Art und Inhalt der Ausbildung wesentlich auf den Status der besuchten Bildungsstätte ankommt (vgl BSGE 52, 86 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52;… BSGE 56, 36, 39 = SozR aaO Nr. 80;… BSGE 61, 35 = SozR aaO Nr. 96).
- BSG, 03.11.1982 - 1 RA 3/82
Rentensteigernde Anrechnung des Besuchs eines Predigerseminars als Ausfallzeit; …
Fachschulausbildung und Hochschulausbildung ist in § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b AVG ein unterschiedlicher, deshalb zueinander gestufter "Status" (BSGE 52, 86, 88 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52), damit zugleich auch eine Rangordnung eingeräumt.Während die Hochschulausbildung - die sich im Gefolge des Fachschulabkommens der Ministerpräsidenten der Länder vom 31. Oktober 1968 durch die Umwandlung von Ingenieur- und sonstigen Fachschulen zu Fachhochschulen erheblich aufgefächert hat (vgl. hierzu Fleck in DÖV 1971, 590 und BSG in SozR 2200 § 1259 Nr. 52) - besonders im Bereich der wissenschaftlichen Hochschulen die schlechthin höchstwertige schulmäßige Ausbildung vermittelt und deshalb den größten Zeitaufwand erfordert, beansprucht die geringere Qualität der Fachschulausbildung bei deutlich geringeren Zugangsvoraussetzungen nur weniger Zeit: Nach Nr. 2.1.16 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungs-Förderungsgesetz (BAföGVwV) vom 31. Juli 1980 (GMBl. 358) ist Fachschule eine Schule, die grundsätzlich den Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung oder einer entsprechenden praktischen Tätigkeit voraussetzt; die - anspruchsvollere - Höhere Fachschule und die Akademie bauen nach Nr. 2.1.17/18 a.a.O. auf einem mittleren Bildungsabschluß auf.
- SG Leipzig, 06.04.2009 - S 10 R 148/06 Ist der bildungsrechtliche Status jedoch nicht nachweisbar, werden zur Bestimmung des Ausbildungstypus weitere Abgrenzungskriterien herangezogen [BSG, Urteil v. 13.08.1981 - Az. 11 RA 49/80 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52; BSG, Urteil vom 25.11.1986 - Az. 11a RA 66/85 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96; BSG, Urteil v. 29.08.1984 - Az. 1 RA 31/83 = SozR 2200 § 1259 Nr. 86].
Darunter zählen unter anderem die formalen Zugangsvoraussetzung, der Ausbildungsinhalt sowie der Ausbildungsgang und dessen Abschluss [BSG, Urteil v. 13.08.1981 - Az. 11 RA 49/80 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52].
- BSG, 16.02.1989 - 4 RA 8/88 Der Beklagten ist einzuräumen, daß für die Qualifikation einer Ausbildung als Fachschul- oder als Hochschulausbildung ua - neben zB Art und Inhalt der Ausbildung - der Status der Bildungsstätte wesentlich ist (vgl BSGE 52, 86 = SozR 2200 § 1249 Nr. 57;… BSGE 56, 36, 39 = SozR aaO Nr. 80;… BSGE 61, 35 = SozR aaO Nr. 96).
Richtig ist ferner, daß grundsätzlich jeder Ausbildungsgang gesondert zu beurteilen ist (…vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nrn 38 und 41; BSGE 52, 86 = SozR aaO Nr. 52) und ein nicht abgeschlossenes Hochschulstudium einer Fachschulausbildung nicht schon deshalb zugerechnet werden kann, weil es die Entscheidung über die Aufnahme in die Fachschule günstig beeinflußt hat (…BSG SozR aaO Nr. 4).
- BSG, 26.06.1991 - 8 RKn 15/89
Anforderungen an eine abgeschlossene Hochschulausbildung bei ausländischem …
Maßgebend für die Abgrenzung der in § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4b RKG genannten Ausfallzeittatbestände einer weiteren Schulausbildung oder einer abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung, die weder im RKG noch in anderen rentenrechtlichen Vorschriften näher erläutert werden, ist allerdings, worauf die Revision zu Recht hinweist, in erster Linie der Status der jeweiligen Ausbildungseinrichtung (vgl. BSGE 52, 86, 88 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52;… BSGE 56, 36, 38 = SozR a.a.O. Nr. 80;… BSGE 61, 35, 36 = SozR a.a.O. Nr. 96). - LSG Sachsen, 04.07.2017 - L 5 R 82/15
Feststellung der Zeit der Ausbildung in einem Vermerkungsbescheid - …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kommt es dafür, ob die besuchte Bildungseinrichtung eine Hochschule ist, in erster Linie auf ihren Status als anerkannte Universität oder Hochschule an (BSG, Urteil vom 25. November 1986 - 11a RA 66/85 - juris Rn. 9 unter Verweis auf: BSGE 52, 86 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52;… Urteil vom 27. Februar 1997 - 4 RA 113/95 -, juris Rn. 16). - BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85
Ausbildungsausfallzeit - Hochschulausbildung im Ausland - Inländische Ausbildung …
- BSG, 02.11.1983 - 11 RA 82/82
Ausfallzeittatbestand - Hochschulausbildung - Ausbildung - Ausbildungseinrichtung
- BSG, 30.04.1982 - 11 RA 36/81
Ausbildung; Unterricht; Ausbildungsformen; Fachschulausbildung
- BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95
Vormerkung einer Anrechnungszeit nach den Bestimmungen des …
- BSG, 09.09.1982 - 11 RA 70/81
Ausbildungsabschnitt; Fachschulausbildung; Prüfung; Beschäftigungszeit
- LSG Saarland, 04.03.2005 - L 7 RJ 20/03
Vormerkung - Anrechnungszeit - Meisterschulbesuch - Fachschulausbildung
- LSG Hessen, 19.03.1991 - L 12 J 1294/87
Rentenversicherung; Antrag; Dauerzustand; Wirtschaftlich; Unterlassen; …
- BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Zur rentensteigernden Berücksichtigung von Ausfallzeiten - Rentenrechtliche …
- LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87
Letzter wirtschaftlicher Dauerzustand bei unterlassener Rentenantragstellung
- BSG, 13.08.1981 - 11 RA 17/81
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