Rechtsprechung
| BSG, 07.09.1982 - 1 RA 61/81 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Deutsche Rentenversicherung
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rentensplitting; Beginn einer Schutzfrist; Zustellung der Splittingentscheidung; Eingang der Mitteilung des FamG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 54, 87
- MDR 1983, 171
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BSG, 11.02.1982 - 11 RA 8/81
Erhöhung einer laufenden Rente durch Übertragung von Rentenanwartschaften
Auszug aus BSG, 07.09.1982 - 1 RA 61/81
Erst von da an - genauer: mit Ablauf dieses Monats, also ab 1. November 1980 - ist der Versorgungsausgleich vorgenommen und war die Klägerin nach § 83a Abs. 1 Satz 1 AVG (= § 1304a Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung - RVO) berechtigt, von der Beklagten zu verlangen, die übertragenen Anwartschaften bei ihrem Altersruhegeld rentenerhöhend zu berücksichtigen (vgl. hierzu im einzelnen auch das Urteil des BSG vom 11. Februar 1982 - 11 RA 8/81 mit umfangreichen Nachweisen aus dem Schrifttum).
- BSG, 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R
Versorgungsausgleich - Altersrente - Anpassung wegen Todes der …
Er allein ist also Gläubiger der Rentenleistungen aus den im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften, und der Rentenversicherungsträger ist - vorbehaltlich der Inanspruchnahme des ihm von § 1587p BGB (bzw nunmehr: § 30 VersAusglG) eingeräumten Schuldnerschutzes - auch nur ihm gegenüber nicht nur leistungsberechtigt, sondern auch leistungsverpflichtet (vgl bereits BSGE 54, 87, 90 = SozR 7610 § 1587p Nr. 1 S 3)..Dieser Schuldnerschutz ist deshalb erforderlich, weil der Rentenversicherungsträger regelmäßig erst einige Zeit nach Rechtskraft des Splitting-Beschlusses des Familiengerichts davon Kenntnis erhält (hier: erst am 15. Tag nach eingetretener Rechtskraft) und er diese Entscheidung sowohl bei der ausgleichsberechtigten als auch der ausgleichspflichtigen Person zahlungstechnisch noch umsetzen muss, wobei er mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der automatisierten Massenverwaltung einen Umstellungszeitraum von mindestens einem Monat hat (vgl BSGE 54, 87, 90 = SozR 7610 § 1587p Nr. 1 S 3;… BSGE 66, 192, 197 = SozR 3-5795 § 4 Nr. 1 S 6).
- BSG, 14.02.1990 - 1 RA 111/88
Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht
Deshalb ist, auch nach Anfechtung der Entscheidung des FamG über den Versorgungsausgleich mit der Beschwerde (§ 621e Abs. 1 der Zivilprozessordnung - ZPO -), maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Schutzfrist die Bekanntgabe vom Eintritt der Rechtskraft des familiengerichtlichen Splitting-Beschlusses an den Rentenversicherungsträger, wobei allerdings dessen Kenntnis vom Eintritt der Rechtskraft der Folgesachenentscheidung das Kennenmüssen dieses Ereignisses gleichsteht (vgl. BSGE 54, 87, 90 f = SozR 7610 § 1587p Nr. 1 S. 3 f.;… BSGE 54, 266, 267 ff. = SozR a.a.O. Nr. 2 S. 6 ff.;… BSGE 57, 154, 156 f. = SozR a.a.O. Nr. 3 S. 10 ff.).Mit der Rechtskraft und seiner daraus (vgl. § 53g Abs. 1 FGG) bzw. aus der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs (vgl. § 629d ZPO) folgenden Wirksamkeit des Splitting-Beschlusses ist aufgrund seiner rechtsgestaltenden Wirkung der Versorgungsausgleich durchgeführt und der Ausgleichsberechtigte, soweit er bereits Rentenbezieher ist, berechtigt, die rentenerhöhende Berücksichtigung der übertragenen Rentenanwartschaften bei seiner Rente zu verlangen (BSGE 54, 87, 89 = SozR 7610 § 1587p Nr. 1 S. 2 f).
Dieser Schuldnerschutz ist deshalb erforderlich, weil der Rentenversicherungsträger regelmäßig erst einige Zeit nach Rechtskraft des Splitting-Beschlusses des FamG davon Kenntnis erhält und er technisch bedingt die Zahlung nur zeitaufwendig umstellen kann (BSGE 54, 87, 90 = SozR 7610 § 1587p Nr. 1 S. 3).
- BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 75/81
Beginn der Schutzfrist des § 1587p BGB
Diese Auffassung des erkennenden Senats über den regelmäßigen Beginn der Schutzfrist stimmt überein mit den Entscheidungen des 1. Senats vom 7. September 1982 - 1 RA 61/81 - und des 11. Senats vom 9. September 1982 - 11 RA 69/81 -.Wenn auch in der Entscheidung vom 7. September 1982 - 1 RA 61/81 - gesagt wird, daß der Lauf der Schutzfrist mit der Bekanntgabe vom Eintritt der Rechtskraft der familiengerichtlichen Entscheidung beginnen müsse, so soll dabei, wie aus den Erwägungen über den dem Rentenversicherungsträger eingeräumten Schuldnerschutz hervorgeht, offenbar nicht auf irgendeinen formalen Akt der Geschäftsstelle des Gerichts abgehoben werden, sondern auf die dadurch bewirkte Kenntnis des Rentenversicherungsträgers von dem Termin der Rechtskraft.
- BSG, 09.09.1982 - 11 RA 69/81 verpflichtet, dann wäre es ihm, wenn man dem SG folgte, bei Eintritt der Rechtskraft nach Ablauf der in den Familienrechtsstreitigkeiten geltenden einmonatigen Rechtsmittelfrist (55 516, 621e Abs. 3 ZPO) in aller Regel unmöglich, die ihm durch @ 1587p BGB eingeräumte weitere Frist auszuschöpfen oder, wie der vorliegende Fall zeigt (3 auch BSG, Urteil vom 7. September 1982 - 1 RA 61/81 -)" überhaupt zu nutzen; die Vorschrift des @ 1587p BGB liefe bei einer solchen wörtlichen Anwendung mit Sicherheit weit überwiegend leer.
Der Erwägung, ob der Zeitpunkt der Kenntnis als der nach @ 1587p BGB maßgebliche stets identisch sein muß mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe vom Eintritt der Rechtskraft der Familiengerichtsentscheidung durch dieses Gericht (vgl hierzu Urteil des 1. Senats vom 7. September 1982 aaO) oder ob eine sonstige positive Kenntnis, die dem Versicherungsträger schon zu einem früheren Zeitpunkt als dem des Eingangs der Mitteilung über die Rechtskraft bzw Wirksamkeit (vgl hierzu das vom Familiengericht an die Beklagte übersandte Formblatt "Mitteilung der.
- BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 33/87
Versorgungsauszeit - Rentenanwartschaft - Übertragung - Beiträge - …
Das entspricht der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSGE 54, 87, 89). - LSG Hessen, 13.12.1988 - L 2 J 153/88 Ebensowenig ist die Vorschrift des § 1587 p BGB vorliegend erheblich, die den Schutz des Rentenversicherungsträgers vor Doppelleistungen bezweckt, denn der geschiedene Ehemann der Klägerin hat keine Leistungen von der Beklagten bezogen (vgl. dazu BSG Urteile vom 7. September 1982, Az.: 1 RA 61/81, vom 1. März 1983, Az.: 4 RJ 75/81).
- KG, 05.12.1995 - 18 UF 2498/95
Betriebsrenten des Senders Freies Berlin im Versorgungsausgleich
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 28.03.1985 - 2 UF 357/84
§ 308 ZPO findet auf das Verfahren über den schuldrechtlichen …
Etwas anderes besagt im übrigen auch die von dem Beschwerdeführer zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 7. September 1982 (FamRZ 1983, 389 ff) nicht.
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