Rechtsprechung
| BSG, 28.06.1984 - 2 RU 13/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschluß des Versicherungsschutzes - Weg zur Familienwohnung - Abweichen vom unmittelbaren Weg - Fahrgemeinschaft
Verfahrensgang
- SG Detmold, 05.11.1980 - S 8 U 287/79
- BSG, 28.06.1984 - 2 RU 13/83
Papierfundstellen
- BSGE 57, 84
- NZA 1985, 167
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BSG, 19.10.1982 - 2 RU 67/81
Auszug aus BSG, 28.06.1984 - 2 RU 13/83
Die Fahrt nach und von der Familienwohnung des Versicherten während eines unbezahlten Urlaubs ist daher entgegen der Meinung der Beklagten nicht einer eigenwirtschaftlichen und daher unversicherten Urlaubsfahrt gleichzusetzen (zB BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 67/81 - vgl auch Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl 5 550 Anm 30).Die von der Beklagten unter Berufung auf die Urteile des erkennenden Senats vom 30. März 1982 (2 EU 5/81) und vom 19. Oktober 1982 (2 RU 67/81) vertretene Ansicht, daß gerade bei längeren Strecken schon ein Umweg von 100 km nicht mehr als eine nur unbedeutende Abweichung von dem Weg zur Familienwohnung anzusehen sei, ist unzutreffend.
- BSG, 25.05.1972 - 5 RKnU 28/68
Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch nach der gesetzlichen …
Auszug aus BSG, 28.06.1984 - 2 RU 13/83
Für den Versicherungsschutz auf einer Familienheimfahrt ist es daher unerheblich, ob der Versicherte für diese Fahrt ein arbeitsfreies Wochenende benutzt oder Tarifurlaub oder unhezahlten Urlaub genommen hat; die Familienheimfahrt kann sogar noch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durchgeführt werden (BSG Urteil vom 25. Mai 1972 - 5 RKnU 28/68 376).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2006 - L 4 U 65/05
Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Innerer Zusammenhang …
Denn der Gesetzgeber hat den Versicherten nicht schlechthin auf jedem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit unter den Schutz der Unfallversicherung stellen wollen (BSG, Urteil vom 28.06.1984, - 2 RU 13/83 -). - BFH, 14.11.1986 - VI R 79/83
Unfallkosten auf der Umwegstrecke anläßlich der Mitnahme eines Arbeitskollegen …
Während es nämlich nach der zu § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO ergangenen Rechtsprechung des BSG nicht darauf ankommt, wie groß der durch die Fahrgemeinschaft zurückgelegte Umweg ist und in welchem Verhältnis dieser Umweg zu der vom Kläger sonst zurückzulegenden Strecke gewesen wäre (vgl. z. B. BSG-Urteil vom 28. Juni 1984 2 RU 13/83, Sozialrecht, Gruppe 2000, Sozialversicherung 2200 - RVO -, § 550, Entscheidung Nr. 64), besteht entsprechend dem etwas abweichenden Wortlaut des § 31 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG nach dem Kommentar von Stegmüller/Schmalhofer/Bauer (…a. a. O., Erl. 13 zu § 31) ein beamtenrechtlicher Versorgungsanspruch nur dann, wenn der Umweg in einem angemessenen Verhältnis zum unmittelbaren Weg zur Dienststelle steht. - BSG, 29.10.1986 - 2 RU 43/85
Selbstgeschaffene Gefahr - Fahruntüchtigkeit infolge Übermüdung - Inkaufnehmen …
Zieht man hierbei noch in Betracht, daß der Gesetzgeber mit § 550 Abs. 3 RVO einen Versicherungsschutz geschaffen hat, der über den Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO noch hinausgeht und es ermöglicht, bei Wegen von und nach der Familienwohnung die dem persönlichen Lebensbereich zuzurechnenden Beweggründe für den Weg weitgehend unberücksichtigt zu lassen (BSGE 1, 171, 173; 2, 78, 80; 57, 84, 85), so zeigt dies, daß bei der Beurteilung des Unfalls des Ehemannes der Klägerin zu 1 das Bestreben, seine Familienwohnung zu erreichen, bezüglich der Art, wie er den Weg zur Familienwohnung zurückgelegt hat, von ausschlaggebender Bedeutung ist. - BSG, 23.11.1977 - 9 RV 12/77
Berücksichtigung nur konkreten Schadens
Als Einkommensverlust kann nur ein konkreter, betragsmäßig nachzuweisender wirtschaftlicher Schaden berücksichtigt werden (vgl BSGE 29, 208, 242; 57, 84, 82; 44, 65, 67). - BSG, 27.08.1987 - 2 RU 3/87 Fahrgemeinschaft auf einer Familienheimfahrt (s BSGE 57, 84) sich unfallversicherungsrechtlich wesentlich allein durch private Interessen anderer Teilnehmer der Fahrgemeinschaft bedingte Unterbrechungen zurechnen lassen muß.
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