Rechtsprechung
| BSG, 30.10.1957 - 8 RV 47/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Erfordernis der Prüfung, ob eine Verschlimmerung des Leidens noch als Schädigungsfolge angesehen werden kann
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 6, 87
- NJW 1958, 197
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04
Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht
Diese aus dem Sozialversicherungsrecht stammende Formulierung (vgl. BSGE 6, 87; 6, 192, BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 9 V 11/98 R - Soz-R 3-3100 § 10 Nr. 6) gibt für die Beurteilung der für die zivilrechtliche Haftung notwendigen Ursächlichkeit im juristischen Sinn nichts her (vgl. Senatsurteile BGHZ 132, 341, 347; vom 20. November 2001 - VI ZR 77/00 - VersR 2002, 200, 201). - BGH, 20.11.2001 - VI ZR 77/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die …
Diese aus dem Sozialversicherungsrecht (vgl. z.B. BSGE 6, 87; 6, 192; BSG…, Urteil vom 25. März 1999 - B 9 V 11/98 R - SozR 3-3100 § 10 Nr. 6) stammende Formulierung gibt für die Beurteilung der für die zivilrechtliche Haftung notwendigen Ursächlichkeit im naturwissenschaftlichen und logischen Sinn nichts her (vgl. Senatsurteil BGHZ 132, 341, 347). - SG Halle, 10.07.2013 - S 12 VE 15/10
Opferentschädigungsrecht: Ansprüche von Angehörigen eines Gewaltopfers aus …
Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Schädigung und den Schädigungsfolgen umfasst die Entstehung oder die Verschlimmerung einer Gesundheitsstörung durch ein schädigendes Ereignis (BSGE 6, 87; BSG, Urteil vom 16.10.1974 - 10 RV 531/73).
- BSG, 16.10.1974 - 10 RV 531/73
Anlagebedingtes Leiden - Ruhende Anlage - Schädigender Vorgang - Krankhaftes …
Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Schädigung und den Schädigungsfolgen umfaßt die Entstehung oder die Verschlimmeruhg einer Gesundheitsstörung durch ein séhädigéndes Ereignis (vgl. BSG 6, 87; 44, 464). - LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 6 VS 5105/05 Weitere Voraussetzung für eine Neufeststellung ist, dass die Verschlimmerung der anerkannten oder das Hinzutreten neuer Gesundheitsstörungen eine Schädigungsfolge ist und nicht etwa andere, von schädigungsbedingten Einflüssen unabhängige Umstände dafür verantwortlich sind (vgl. BSGE 6, 87, 90; 11, 161, 163; 21, 75, 76).
- BGH, 16.06.1965 - IV ZR 103/64
Ersatz eines Verfolgungsschadens - Schaden an Körper oder Gesundheit - Anspruch …
Vielmehr ist stets zu prüfen, ob und inwieweit die weitere Verschlimmerung Schädigungsfolge ist oder ob andere von den schädigenden Einflüssen unabhängige Umstände für die Verschlimmerung verantwortlich sind (so für das Bundesversorgungsgesetz, Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 1957 - 8 RV 47/56 - NJW 1958, S. 197;… Schieckel/Gurgel, Bundesversorgungsgesetz, 3. Aufl., Anm. 1 a zu § 62 -). - LSG Baden-Württemberg, 27.10.2006 - L 8 V 4947/03 Weitere Voraussetzung für eine Neufeststellung ist, dass die Verschlimmerung der anerkannten oder das Hinzutreten neuer Gesundheitsstörungen eine Schädigungsfolge ist und nicht etwa andere, von schädigungsbedingten Einflüssen unabhängige Umstände dafür verantwortlich sind (vgl. BSGE 6, 87, 90; 11, 161, 163; 21, 75, 76).
- LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 6 V 1707/05 Weitere Voraussetzung für eine Neufeststellung ist, dass die Verschlimmerung der anerkannten oder das Hinzutreten neuer Gesundheitsstörungen eine Schädigungsfolge ist und nicht etwa andere, von schädigungsbedingten Einflüssen unabhängige Umstände dafür verantwortlich sind (vgl. BSGE 6, 87, 90; 11, 161, 163; 21, 75, 76).
- LSG Baden-Württemberg, 24.05.2006 - L 6 V 2365/03 Weitere Voraussetzung für eine Neufeststellung ist, dass die Verschlimmerung der anerkannten oder das Hinzutreten neuer Gesundheitsstörungen eine Schädigungsfolge ist und nicht etwa andere, von schädigungsbedingten Einflüssen unabhängige Umstände dafür verantwortlich sind (vgl. BSGE 6, 87, 90; 11, 161, 163; 21, 75, 76).
- BGH, 19.12.1962 - IV ZR 218/62
Rechtsmittel
Auch für das Gebiet der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz ist anerkannt, daß der Versorgungsanspruch nicht nur dann gegeben ist, wenn eine Gesundheitsstörung durch den schädigenden Vorgang entstanden ist, sondern auch dann, wenn ein bei der Einziehung zum Wehrdienst vorhanden gewesenes Leiden durch einen der in § 1 BVG genannten Tatbestände verschlimmert ist (BSG 6, 87 mit Hinweisen auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes; 6, 192; 12, 213). - BSG, 09.10.1987 - 9a RV 38/86
- BSG, 09.02.1977 - 10 RV 3/76
- BSG, 04.02.1976 - 9 RV 66/75
- BSG, 27.03.1958 - 8 RV 427/56
- BSG, 23.07.1970 - 8 RV 743/68
- BSG, 17.08.1967 - 8 RV 703/65
- BSG, 30.03.1966 - 2 RU 62/61
- BSG, 22.03.1962 - 8 RV 165/61
- BSG, 30.01.1962 - 9 RV 1202/57
- BSG, 03.11.1961 - 8 RV 265/61
- BSG, 18.12.1957 - 9 RV 992/55
- BSG, 12.03.1958 - 9 RV 1138/55
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