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| BSG, 27.04.1989 - 11/7 RAr 93/87 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rückzahlungsvorrecht - Bundesanstalt für Arbeit - Konkursvorrecht
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Verfahrensgang
- SG Stade, 14.10.1985 - S 6 Ar 6/84
- BSG, 27.04.1989 - 11/7 RAr 93/87
Papierfundstellen
- BSGE 65, 69
- ZIP 1989, 1000
- MDR 1989, 1029
- NZA 1989, 902
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.05.1969 - III ZR 172/68
Zivilrechtsweg und Konkursvorrecht bei Darlehen der öffentlichen Hand
Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 93/87
Wie sich aus der Entstehungsgeschichte des § 61 Abs. 1 Nrn 2 und 3 KO ergibt, sollte die Privilegierung des Staates und der öffentlichen Verbände unter anderem dem öffentlichen Interesse an staatlichem Schutz und staatlicher Fürsorge Rechnung tragen und beruht mit auf dem Gedanken, daß die Hilfsquellen, deren der Staat zur Gewährung solchen Schutzes bedarf, vorzugsweise sichergestellt werden müssen (vgl BGHZ 52, 155, 165; Hahn, Materialien zur Konkursordnung, S 239 f).Von dieser Erwägung ausgehend hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19. Mai 1969 (BGHZ 52, 155 ff) ein Konkursvorrecht des Anspruchs der BA auf Rückzahlung eines zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft gemäß § 143b AVAVG gewährten und wegen Konkurses des Darlehensnehmers gekündigten Darlehens verneint (vgl OLG Bremen KTS 1969, 101; OLG Celle KTS 1969, 103 = MDR 69, 152).
- BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 4/79
Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis - Schadensersatzanspruch - Anspruch gegen den …
Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 93/87
Die Einordnung dieses Rückforderungsanspruchs der BA als bevorrechtigte Konkursforderung rechtfertigt sich aus der arbeitsentgeltähnlichen Funktion der gezahlten Beträge (vgl BSGE 48, 277). - BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67
Konkurs des Beitragsschuldners - Forderungen der Krankenkasse - Konkursvorrecht - …
Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 93/87
das Konkursvorrecht eine der Forderung innewohnende Eigenschaft und nicht ein besonderes, neben ihr bestehendes Recht ist, gehören Vorrechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor dieselben Gerichte wie Streitigkeiten über Grund und Höhe der Forderung (BSGE 32, 263, 264 mwN;… BSG SozR 4230 § 3 Nr. 1).
- BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58
- BSG, 05.06.1981 - 10/8b RAr 14/80
Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 93/87
Das BSG hat im Urteil vom 5. Juni 1981 - 10/8b RAr 14/80 - (USK 81132) die von den Unternehmern zu erbringenden Umlagen den Beiträgen iS des § 61 Abs. 1 Nr. 1e KO zwar gleichgestellt, nicht jedoch ausgesprochen, daß jedwede Leistungsansprüche der BA, die im Zusammenhang mit der Gewährung oder Rückabwicklung von Leistungen entstehen, bevorrechtigte Konkursforderung sind. - RG, 10.01.1889 - VI 260/88
Berufsgenossenschaften. Vorzugsrecht im Konkurse
Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 93/87
Derselbe Gesichtspunkt wie bei öffentlichen Schulen sollte für die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten und Verbände gelten (…vgl Hahn aaO, S 241; RGZ 22, 139, 143).
- BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R
Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt - …
Das BSG hat allerdings regelmäßig die Feststellungsklage des Versicherungsträgers für zulässig gehalten, wenn die angemeldete Konkursforderung bestritten wurde (…BSGE 14, 40, 43 = SozR Nr. 2 zu § 28 RVO;… BSGE 25, 235 = SozR Nr. 3 zu § 28 RVO;… BSGE 32, 263 = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO;… BSGE 38, 213 = SozR 2200 § 28 Nr. 1;… SozR 4230 § 3 Nr. 1; BSG in USK 8173 und BSGE 65, 69 = SozR 7910 § 61 Nr. 10). - BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 41.87
Kein Konkursvorrecht für Ausgleichsabgabe
§ 61 Abs. 1 Nr. 3 KO bezweckt, die dort genannten öffentlichen Gläubiger konkursrechtlich aus den gleichen Gründen des allgemeinen Wohls zu privilegieren wie die des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO (vgl. BGHZ 52, 155 [BGH 29.05.1969 - III ZR 172/68]; BSGE 65, 69 [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87]), weil die in § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO aufgeführten öffentlichen Aufgabenträger ähnliche oder gar die gleichen öffentlichen Aufgaben wahrnehmen wie Staat, Gemeinden und sonstige politische Verbände (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 57.89 - ).Dieser Zusammenhang zwischen den Nrn. 2 und 3 des § 61 Abs. 1 KO rechtfertigt den vom Berufungsgericht gezogenen Schluß, daß auch der Kreis der privilegierten Forderungen in § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO nicht anders gezogen ist als in § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO (…so auch die Gesetzesbegründung, vgl. Hahn a.a.O. S. 241): Er ist beschränkt auf die Abgaben und Leistungen, die nach Gesetz oder Verfassung (Verfassung im Sinne von Statut/Satzung) einem Aufgabenträger zu entrichten sind, um die Erfüllung der diesem anvertrauten öffentlichen Aufgaben sicherzustellen (vgl. auch BSGE 65, 69 [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87]).
- BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 39.87 § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO bezweckt, die dort genannten öffentlichen Gläubiger konkursrechtlich aus den gleichen Gründen des allgemeinen Wohls zu privilegieren wie die des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO (vgl. BGHZ 52, 155 [BGH 29.05.1969 - III ZR 172/68] ; BSGE 65, 69 [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87] ), weil die in § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO aufgeführten öffentlichen Aufgabenträger ähnliche oder gar die gleichen öffentlichen Aufgaben wahrnehmen wie Staat, Gemeinden und sonstige politische Verbände (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 57.89 - ).
Dieser Zusammenhang zwischen den Nrn. 2 und 3 des § 61 Abs. 1 KO rechtfertigt den vom Berufungsgericht gezogenen Schluß, daß auch der Kreis der privilegierten Forderungen in § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO nicht anders gezogen ist als in § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO (…so auch die Gesetzesbegründung, vgl. Hahn a.a.O. S. 241): Er ist beschränkt auf die Abgaben und Leistungen, die nach Gesetz oder Verfassung (Verfassung im Sinne von Statut/Satzung) einem Aufgabenträger zu entrichten sind, um die Erfüllung der diesem anvertrauten öffentlichen Aufgaben sicherzustellen (vgl. auch BSGE 65, 69 [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87] ).
- BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 40.87 § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO bzweckt, die dort genannten öffentlichen Gläubiger konkursrechtlich aus den gleichen Gründen des allgemeinen Wohls zu privilegieren wie die des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO (vgl. BGHZ 52, 155 [BGH 29.05.1969 - III ZR 172/68] ; BSGE 65, 69 [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87] ), weil die in § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO aufgeführten öffentlichen Aufgabenträger ähnliche oder gar die gleichen öffentlichen Aufgaben wahrnehmen wie Staat, Gemeinden und sonstige politische Verbände (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 57.89 - ).
Dieser Zusammenhang zwischen den Nrn. 2 und 3 des § 61 Abs. 1 KO rechtfertigt den vom Berufungsgericht gezogenen Schluß, daß auch der Kreis der privilegierten Forderungen in § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO nicht anders gezogen ist als in § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO (…so auch die Gesetzesbegründung, vgl. Hahn a.a.O. S. 241): Er ist beschränkt auf die Abgaben und Leistungen, die nach Gesetz oder Verfassung (Verfassung im Sinne von Statut/Satzung) einem Aufgabenträger zu entrichten sind, um die Erfüllung der diesem anvertrauten öffentlichen Aufgaben sicherzustellen (vgl. auch BSGE 65, 69 [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87] ).
- LSG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - L 3 AL 3121/06 Hierzu zählten die im Zusammenhang mit der Gewährung oder Rückabwicklung von Leistung entstehenden Leistungsansprüche der Bundesagentur jedoch nicht (BSG, Urteil vom 27.04.1989 - 11/7 RAR 93/87 - SozR 7910 § 61 Nr. 10).
- BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 40.90
Beteiligungsfähigkeit der Bundesanstalt für Güterfernverkehr - Konkursvorrecht …
Das gilt nicht nur in dem Sinne, daß auch die Abgaben nach Nr. 3 der Finanzierung von (im weiteren Sinne) staatlichen Aufgaben dienen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 1990 - BVerwGE 85, 248 (250 f.) [BVerwG 11.07.1990 - 5 C 41/87]; BSG, Urteil vom 27. April 1989 - Az.: 11/7 RAr 93/87 - BSGE 65, 69 (71) [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87]).
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