Rechtsprechung
| BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 45/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kindererziehungszeit - Großmutter - Anrechnung
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindererziehungszeiten für Großmütter als Pflegemütter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 20.12.1988 - S 22 J 674/88
- BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 45/89
Papierfundstellen
- BSGE 67, 211
- FamRZ 1991, 559 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BSG, 25.04.1963 - 4 RJ 341/61
Auszug aus BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 45/89
Mutter und Großmutter könnten nicht nebeneinander ein zweifaches Familienband mit dem Kind gleichzeitig unterhalten (so BSGE 19, 106, 107). - BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 56/81
Auszug aus BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 45/89
Auch der erkennende Senat hat im Urteil vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 56/81 - ein Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art zum Großvater verneint, wenn das Kind zusammen mit seiner Mutter bei den Großeltern lebt und das Kind von der Familiengemeinschaft mit der Mutter nicht getrennt worden ist.
- BSG, 28.04.2004 - B 2 U 12/03 R
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Die Aufsichts- und Erziehungsrechte müssen demnach von den Pflegeeltern tatsächlich wahrgenommen werden; andererseits darf ein Obhuts- und Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht (mehr) vorliegen (vgl BSGE 67, 211, 213 = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1 S 3); letzteres ist der Fall, wenn die Beziehung zwischen Eltern und Kind so geringfügig ist, dass nach dem äußeren Erscheinungsbild das eigene wie ein fremdes Kind behandelt wird und auch die materiellen Aufwendungen für das Kind im Wesentlichen nicht von den leiblichen Eltern erbracht werden (…vgl BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3). - BSG, 30.08.1994 - 12 RK 41/92
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So hat das BSG in seinem Urteil vom 12. September 1990 (BSGE 67, 211 [BSG 12.09.1990 - 5 RJ 45/89] = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1) entschieden, daß Kindererziehungszeiten nach § 1251a Abs. 3 Satz 1 und § 1227a Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung (RVO) und i.V.m. § 56 Abs. 3 Nr. 3 SGB V (Pflegeeltern) Großmüttern als Pflegemütter ihrer Enkelkinder nur angerechnet werden können, wenn die Beziehungen der Kinder zu ihren Müttern gelöst sind. - LSG Hessen, 16.09.2014 - L 2 R 8/14
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Rn. 41 Da nicht leibliche Eltern und auch Pflegeeltern gleichzeitig mit einem Kind eine familiäre Bindung in dem oben beschriebenen Sinne unterhalten können, hat das Bundessozialgericht (BSG) für die Begründung eines rentenrechtlich relevanten Pflegeverhältnisses verlangt, dass das Kind aus der Obhut und Fürsorge der leiblichen Eltern ausgeschieden und in die alleinige Fürsorge der Pflegeeltern übergetreten sein muss (BSG vom 12. September 1990 - 5 RJ 45/89, vom 28. November 1990 - 5 RJ 64/89, vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 und vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89).
- BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90
Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern und Kind
Der Senat hat außerdem bereits entschieden, daß für die Auslegung des Begriffs Pflegeeltern in § 56 Abs. 3 Nr. 3 SGB I und des damit korrespondierenden Begriffs Pflegekind in § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I auch auf den nunmehr im Kindergeldrecht übereinstimmend mit dem Steuerrecht definierten Begriff des Pflegekindes in § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der Fassung des 12. Gesetzes zur Änderung des BKGG vom 30. Juni 1989 (BGBl. I 1294; 1990, 150) zurückgegriffen werden muß (vgl.. Senatsurteile vom 12. September 1990 - 5 RJ 45/89 - = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1 und vom 28. November 1990 - 5 RJ 64/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 08.12.2022 - B 5 R 149/22 B
8 B 49/22
Dazu verweist die Beklagte auf zwei Entscheidungen des BSG (…vom 25.4.1963 - 4 RJ 341/61 - BSGE 19, 106 = SozR Nr. 6 zu § 1262 RVO, und vom 12.9.1990 - 5 RJ 45/89 - BSGE 67, 211 = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1), in denen ein Pflegekindschaftsverhältnis zwischen Großeltern und Enkelkind schon allein deshalb verneint worden sei, weil ein Elternteil des Kindes mit diesem und den Großeltern einen gemeinsamen Haushalt geführt habe. - BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines …
In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu anderen Vorschriften (vgl zB BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; 25, 109, 111; 30, 28, 29 f) ist der 5. Senat des BSG auch im Rahmen des § 56 SGB I davon ausgegangen, daß eine Großmutter die für ein Pflegeverhältnis notwendige Verbindung zu ihrem Enkelkind nicht bei gleichzeitigem Fortbestehen des natürlichen Bandes zwischen leiblicher Mutter und Kind unterhalten kann; die Beziehungen des Kindes zur Mutter müssen also gelöst sein (vgl BSGE 67, 211 = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1;… BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 2;… Urteil vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 - BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3). - LSG Schleswig-Holstein, 26.04.2022 - L 7 R 178/19
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen …
Rn. 32 (1) Pflegeeltern, zu denen auch Personen zählen können, die - wie vorliegend die Klägerin - mit dem Kind verwandt oder verschwägert sind (vgl BSG, Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 45/89 - juris; Urteil vom 28. November 1990 - 5 RJ 64/89 - juris; Urteil vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 89/90 - juris), sind Personen, die ein Kind, das kein leibliches oder angenommenes Kind der Pflegemutter oder des Pflegevaters ist, als Pflegekind aufgenommen haben. - LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - L 16 R 1055/07
Anspruch auf Gewährung von Halbwaisenrente für ein nicht leibliches Kind und …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, steht danach fest, dass auch im Sinne der von § 48 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI in Bezug genommenen Vorschrift des § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zum leiblichen Elternteil ein Pflegekindschaftsverhältnis ausschließt (vgl. BSG…, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 1/97 R - a.a.O.; BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 1 = BSGE 67, 211). - BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89
Anspruch auf ein höheres Altersruhegeld (Rente) - Anrechnung eines …
Wie der 5. Senat des BSG bereits wiederholt entschieden hat, kann ein Pflegeverhältnis im bezeichneten Sinn nur angenommen werden, wenn die Beziehung zwischen Kind und leiblicher Mutter gelöst ist (BSGE 67, 211, 213 f = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1;… SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteile vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 -und vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 -, nicht veröffentlicht). - LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - L 3 R 358/19
Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug …
Das würde voraussetzen, dass L. von ihren beiden Eltern überhaupt nicht erzogen wurde, d.h. kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mit auch nur einem Elternteil bestand (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 45/89 -, juris, RdNr. 17). - SG Freiburg, 14.01.2013 - S 22 R 1557/10
Anrechnung von Kindererziehungszeiten - Voraussetzungen für die Annahme eines …
- BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93
Anspruch auf eine höhere Rente wegen Erwerbsunfähigkeit unter Anrechnung einer …
- BSG, 29.11.1990 - 5 RJ 35/90
Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ihrer Enkelkinder …
- BSG, 06.05.2013 - B 13 R 35/13 B
- LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 168/08
Gesetzliche Rentenversicherung - Anerkennung von Kindererziehungs- bzw. …
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