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Rechtsprechung
   BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,589
BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91 (https://dejure.org/1992,589)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1992 - 12 RK 31/91 (https://dejure.org/1992,589)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1992 - 12 RK 31/91 (https://dejure.org/1992,589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 144
  • NZS 1993, 81 (Ls.)
  • VersR 1993, 903
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91
    Dieses hat die Rechtspr allerdings allein für die Anwendung des Versicherungsfreiheits-Tatbestandes nicht genügen lassen, sondern gefordert, daß das Studium Zeit und Arbeitskraft ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt und der Betreffende damit auch seinem Erscheinungsbild nach Student ist (BSGE 50, 25 = SozR 2200 § 172 Nr. 14;… SozR aaO Nrn 19, 20).

    Soweit sich hiernach das Erscheinungsbild von Studenten nicht feststellen läßt, bleibt es im Zweifel bei der Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund abhängiger Beschäftigung (vgl BSGE 50, 25, 28 = SozR 2200 § 172 Nr. 14).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73

    Krankenversicherungspflicht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit …

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91
    Damit reichte die Versicherungsfreiheit über die Zeit des Studiums hinaus und war etwa für wissenschaftliche Assistenten umstritten, ferner für Rechtsreferendare, die als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt waren (…vgl BSGE 39, 41 = SozR 2200 § 405 Nr. 2; BSGE 40, 93 = SozR 2200 § 172 Nr. 3).

    Dieses läßt sich insbesondere aus den Urteilen vom 31. Oktober 1967 (…BSGE 27, 192, 196 = SozR Nr. 3 zu § 1228 RVO) und vom 26. Juni 1975 (BSGE 40, 93 = SozR 2200 § 172 Nr. 3) nicht herleiten.

  • BSG, 31.10.1967 - 3 RK 77/64

    Versicherungsfreiheit von Studenten - Ordentliche Studierende - Abendschulbesuch …

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91
    Zur Versicherungsfreiheit von Werkstudenten, wenn die Beschäftigung nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluß während eines Erweiterungsstudiums ausgeübt wird (Fortführung von BSGE 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 RVO 39, 41 = SozR 2200 § 405 Nr. 240, 93 = SozR 2200 § 172 Nr. 3).

    Dieses läßt sich insbesondere aus den Urteilen vom 31. Oktober 1967 (BSGE 27, 192, 196 = SozR Nr. 3 zu § 1228 RVO) und vom 26. Juni 1975 (…BSGE 40, 93 = SozR 2200 § 172 Nr. 3) nicht herleiten.

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91
    Bei einem Gesellschaftsanteil von je einem Zwanzigstel hatten sie nach den Feststellungen des Landessozialgericht (LSG) keinen beherrschenden Einfluß auf die klagende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (…vgl zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit bei Gesellschaftern und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) BSGE 66, 69, 71 = SozR 4100 § 104 Nr. 19; BSGE 66, 168, 170 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89

    Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH, …

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91
    Bei einem Gesellschaftsanteil von je einem Zwanzigstel hatten sie nach den Feststellungen des Landessozialgericht (LSG) keinen beherrschenden Einfluß auf die klagende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (vgl zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit bei Gesellschaftern und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) BSGE 66, 69, 71 = SozR 4100 § 104 Nr. 19;… BSGE 66, 168, 170 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84

    Begonnenes zweisemestriges Studium zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem …

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91
    Als Ausfallzeiten kamen nur Zeiten einer abgeschlossenen Hochschulausbildung bis zu einer Höchstdauer von fünf Jahren in Betracht, wobei die Ausfallzeit auf die Zeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß des Hochschulstudiums beschränkt war (BSGE 59, 27 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92).
  • BSG, 22.06.1973 - 3 RK 64/72

    Beschäftigungsverhältnis - Universität - Stelle eines wissenschaftlichen …

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91
    Damit reichte die Versicherungsfreiheit über die Zeit des Studiums hinaus und war etwa für wissenschaftliche Assistenten umstritten, ferner für Rechtsreferendare, die als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt waren (vgl BSGE 39, 41 = SozR 2200 § 405 Nr. 2;… BSGE 40, 93 = SozR 2200 § 172 Nr. 3).
  • BSG, 25.11.1971 - 5 RKn 70/69

    Versicherungspflicht von Studenten - Vollbeschäftigung neben Studium - …

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91
    Ferner muß das Erweiterungsstudium Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend in Anspruch nehmen; langes Studieren mit geringem Zeit- und Arbeitsaufwand ist nicht ausreichend (vgl schon BSGE 33, 229 = SozR Nr. 14 zu § 172 RVO).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R

    Student - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild - …

    Schon früher ist der Senat anderen Versuchen zur Einschränkung des Werkstudentenprivilegs nicht gefolgt: So einer Begrenzung auf die Zeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss in BSGE 71, 144 = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2 oder durch die Übertragung der für die KVdS geltenden Grenzen (Fachsemester und Alter) auf das Werkstudentenprivileg in SozR 3-2500 § 6 Nr. 17.
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 1/99 R

    Krankenversicherung der Studenten - Student - Werkstudent - Überschreitung - …

    Das SG hat zutreffend darauf hingewiesen, daß § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V eine Regelung ist, die in ähnlicher Form seit Einführung der Reichsversicherungsordnung (RVO) bestanden hatte (vgl zur Rechtsentwicklung BSGE 71, 144, 145 f = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2 und die Anm von Trenk-Hinterberger, SGb 1993, 369).

    Es bestanden damit im Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB V in drei Versicherungszweigen wörtlich fast gleichlautend und inhaltlich nicht unterschiedliche Regelungen, die Versicherungsfreiheit zeitlich unbeschränkt anordneten (vgl speziell zur Rechtslage in der Rentenversicherung BSGE 71, 144 = SozR 3-2500 § 172 Nr. 2).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 306/00

    Werkstudentenprivileg - Freiversuch

    Versicherungs- und Beitragsfreiheit sind nicht schon dann anzunehmen, sobald jemand als Studierender an einer Hochschule eingeschrieben ist (BSG 29. September 1992 - 12 RK 31/91 - BSGE 71, 144).

    (3) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 1992 (- 12 RK 31/91 - aaO).

    (4) Die Klägerin kann auch aus den Ausführungen des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 29. September 1992 (- 12 RK 31/91 - aaO) kein günstigeres Ergebnis herleiten.

    Aus diesem Grund wurden die verschiedenen krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften bei Einführung einer selbständigen Krankenversicherung für Studenten so ausgestaltet, daß eingeschriebene Studenten, die neben ihrem Studium einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, weiterhin als Studenten und nicht als Arbeitnehmer versichert werden (BT-Drucks. 7/3640 S 5; BSG 29. September 1992 - 12 RK 31/91 - aaO;… Küttner/Schlegel Personalbuch 2002 Studentenbeschäftigung Rn. 40).

    Sie war für wissenschaftliche Assistenten und Rechtsreferendare, die als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt waren, umstritten (BSG 29. September 1992 - 12 RK 31/91- aaO, mwN).

    Solche Beschäftigungen sollten nicht mehr erfaßt werden, die nach dem Hochschulstudium und gegen Entgelt ausgeübt wurden, von längerer Dauer waren und sich inhaltlich eher als Vorstufe der späteren Berufsausübung darstellten (BSG 29. September 1992 - 12 RK 31/91- aaO).

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R

    Versicherungsfreiheit - Beitragsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erste …

    Es kann jedoch auch noch gelten, wenn das Erststudium bereits abgeschlossen ist und danach ein Zweit- oder Erweiterungsstudium durchgeführt wird (BSGE 71, 144 = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R

    Versicherungsfreiheit - Student - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild - …

    Schon früher ist der Senat anderen Versuchen zur Einschränkung des Werkstudentenprivilegs nicht gefolgt: So einer Begrenzung auf die Zeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss in BSGE 71, 144 = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2 oder durch die Übertragung der für die KVdS geltenden Grenzen (Fachsemester und Alter) auf das Werkstudentenprivileg in SozR 3-2500 § 6 Nr. 17.

    Es kann jedoch auch noch gelten, wenn das Erststudium bereits abgeschlossen ist und danach ein Zweit- oder Erweiterungsstudium durchgeführt wird (BSGE 71, 144 = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2).

  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 22/97 R

    Versicherungs- bzw Beitragspflicht - berufsintegriertes Studium - Werkstudent - …

    Die damaligen und mit ihnen im wesentlichen übereinstimmenden jetzigen Vorschriften über die Versicherungs- und Beitragsfreiheit beziehen sich in erster Linie auf "Werkstudenten" (vgl zur Rechtsentwicklung BSGE 71, 144, 145 ff = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2 und die Anm von Trenk-Hinterberger in SGb 1993, 369).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92

    Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium

    Die Voraussetzungen der Beitragsfreiheit von Studenten, die während des Studiums einer entgeltlichen Beschäftigung nachgehen (§ 172 Abs. 1 Nr. 5 Reichsversicherungsordnung (RVO) -sog Werkstudenten-Privileg), hat der für Beitragssachen zuständige 12. Senat des BSG nur angenommen, wenn das Studium Zeit und Arbeitskraft - bei einem Erweiterungsstudium nach "dessen konkreten Ablauf bei dem betreffenden Studenten" - überwiegend in Anspruch nimmt und nach den gesamten tatsächlichen Verhältnissen sich das Erscheinungsbild eines Studenten, nicht aber eines abhängig Beschäftigten ergibt (…BSGE 50, 25, 28 = SozR 2200 § 172 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 172 Nr. 2 mwN).

    Gefordert sei ein Studium, "das in einem geregelten Studiengang auf einen weiteren Abschluß gerichtet" sei (BSG SozR 3-2200 § 172 Nr. 2).

    Begründen aber nach Erreichen eines Studienabschlusses fortgesetzte Studien das Werkstudenten-Privileg - wie ausgeführt - nur dann, wenn sie in einem geregelten Studiengang auf einen Abschluß gerichtet sind (BSG SozR 3-2200 § 172 Nr. 2), muß einem Arbeitslosen, der wie der Kläger sein Erststudium erfolgreich abgeschlossen hat, der Beweis möglich sein, einem geregelten Studiengang nicht nachzugehen bzw diesen aufgegeben zu haben.

  • LSG Bayern, 29.09.2009 - L 5 R 715/08

    Sozialversicherungspflicht - Student eines Promotionsstudiengangs - kein …

    Anders als die frühere Rechtslage knüpft der Tatbestand der Versicherungsfreiheit nicht mehr daran an, ob Personen zu oder während einer wissenschaftlichen Ausbildung beschäftigt sind (vgl. die Übersicht zur Gesetzesentwicklung im Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 1992, 12 RK 31/91, Rz. 17 f. - zitiert nach juris).

    Der Besuch der Hochschule allein zu allgemeiner Fort- oder Weiterbildung genügt nicht (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 1992, 12 RK 31/91, Rz. 23 - zitiert nach juris).

    Ob darüber hinaus die von der Rechtsprechung zur Anwendung des Tatbestandes der Versicherungsfreiheit geforderte weitere Voraussetzung vorlag, dass ein Studium Zeit und Arbeitskraft ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt und der Betroffene auch seinem Erscheinungsbild nach Student ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 1992, 12 RK 31/91, Rz. 16 - zitiert nach juris), war daher für den Beigeladenen zu 1) nicht mehr zu prüfen.

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R

    Anwendung des Werkstudentenprivilegs

    Schon früher ist der Senat anderen Versuchen zur Einschränkung des Werkstudentenprivilegs nicht gefolgt: So einer Begrenzung auf die Zeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss in BSGE 71, 144 = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2 oder durch die Übertragung der für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) geltenden Grenzen (14 Fachsemester und Alter von 30 Jahren) auf das Werkstudentenprivileg in SozR 3-2500 § 6 Nr. 17.
  • BSG, 13.08.2015 - B 12 R 22/14 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Der Kläger nimmt auf Seite 4 der Beschwerdebegründung an, es liege eine Divergenz zu einem Urteil des BSG vom 29.9.1992 (BSGE 71, 144 [BSG 29.09.1992 - 12 RK 31/91] = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2) vor.

    "Kommt es auch für die Frage, ob Promotionsstudenten 'ordentliche Studierende' im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III sind, - entsprechend den vom 12. Senat im Urteil vom 29.09.1992 - 12 RK 31/91 - BSGE 71, 144 ff. - juris aufgestellten Grundsätzen - auf das 'Erscheinungsbild als Student' an?".

    Zwar äußere sich das Urteil des BSG vom 29.9.1992 (BSGE 71, 144 [BSG 29.09.1992 - 12 RK 31/91] = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2) nicht ausdrücklich zu Promotionsstudiengängen.

  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 24/02 R

    Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - studentische Beschäftigung - …

  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92

    Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 78/92

    Beurteilung - Praktikant - Vorpraktikanten

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 77/94

    Versicherungs- und Beitragsfreiheit als Werkstudent

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 4/16

    Krankenversicherung der Studenten - Promotionsstudent ist nicht …

  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 18/94

    Widerlegung der Vermutung beitragsfeier Beschäftigung durch einen Studenten

  • LSG Hessen, 18.12.1997 - L 1 KR 603/95

    Sozialversicherungspflicht - Student - Werkstudentenprivileg - Studiendauer - …

  • ArbG Bonn, 05.02.1997 - 2 Ca 3268/96

    Darlegungslast im Kündigungsschutzprozeß

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 16 (5) R 2/07

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 22.02.2001 - L 4 KR 39/99

    Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und …

  • LSG Berlin, 24.11.1999 - L 9 KR 113/97

    Anspruch auf Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung; …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2003 - L 16 KR 143/02

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - L 5 KR 117/01

    Krankenversicherung

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92

    Anspruch auf Anschluss-Arbeitslosenhilfe - Erfordernis einer Verfügbarkeit bei …

  • LSG Hamburg, 24.10.2019 - L 1 EG 8/13

    Voraussetzungen der Gewährung von Erziehungsgeld für einen Unionsbürger

  • LAG Berlin, 10.02.2000 - 14 Sa 2165/99

    Sozialversicherung: Versicherungsfreiheit von Stundenten nach dem sog. …

  • LSG Niedersachsen, 20.09.2000 - L 4 KR 110/98

    Sozialversicherungspflicht von Empfängern einer Studienbeihilfe; …

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 45/95

    Studenten - Erreichbarkeit - Arbeitslose

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - L 5 KR 199/04

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 16 KR 192/02

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 16 R 1/07

    Rentenversicherung

  • SG Dortmund, 18.04.2007 - S 10 RA 79/04

    Sozialversicherung - Praktische Ausbildungsphase bei einem dualen Studiengang

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 1 KR 189/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - L 5 KR 237/02

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 18.07.2002 - L 9 AL 333/96

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld eines zeitweilig inhaftierten …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 KR 45/03

    Krankenversicherung

  • SG Aachen, 10.11.2003 - S 4 RA 59/03
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 R 149/09
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