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Rechtsprechung
   BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,53
BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93 (https://dejure.org/1994,53)
BSG, Entscheidung vom 11.10.1994 - 9 RVs 1/93 (https://dejure.org/1994,53)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 9 RVs 1/93 (https://dejure.org/1994,53)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • vsbinfo.de

    Berücksichtigung von schädlichen Auswirkungen der dauernden Behandlung einer Gesundheitsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; SchwbG § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung - Änderung der Anhaltspunkte - Herzklappenersatz - Marcumarbehandlung - Behandlungsfolgen als Behinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 75, 176
 
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Wird zitiert von ... (169)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung - …

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93
    Die rechtsnormähnliche Qualität, die den Anhaltspunkten trotz fehlender gesetzlicher Ermächtigung zuerkannt werden muß, hat der Senat inzwischen wiederholt, vor allem in seinem Urteil vom 23. Juni 1993 (BSGE 72, 285 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6), bestätigt.

    Dieser Angriff könnte nur damit begründet werden, daß dies auch die herrschende Meinung der sozialmedizinischen Wissenschaft sei, so daß das Gericht die Anhaltspunkte im Sinne einer Lückenfüllung ergänzen müsse, wie das der Senat etwa in BSGE 72, 285, 288 nach Ermittlungen über den Stand der Wissenschaft getan hat.

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92

    Verböserungsverbot - Verbot der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren - …

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93
    Es besteht kein Anhalt dafür, daß das Meinungsbild in der sozialmedizinischen Wissenschaft in der maßgebenden Zeit des angefochtenen Bescheides (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 5), hier im Jahre 1986, anders war.
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 3/89

    Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93
    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Dezember 1989 (SozR 3870 § 4 Nr. 3 S 14) ausgeführt.
  • BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 4/92

    Zahnarzt - Parodontosebehandlung - Unwirtschaftlichkeit - Rechtsmittelbefugnis - …

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93
    Es kann nur geprüft werden, ob sie dem Gesetz widersprechen, ob sie dem gegenwärtigen Kenntnisstand der sozialmedizinischen Wissenschaft nicht mehr entsprechen oder ob ein Sonderfall vorliegt (so auch der 14a Senat in seinem Urteil vom 16. Juni 1993, SozR 3-2500 § 106 Nr. 18, zu den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und KKn).
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 4/80

    Neufeststellung der Gesamt-MdE

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93
    Das hat der Senat für eine Vorgängervorschrift des § 48 SGB X, nämlich § 62 Abs. 1 S 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) (idF vom 22. Juni 1976, BGBl I 1633) bereits entschieden (Urteil vom 8. Mai 1981, SozR 3100 § 62 Nr. 21).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung - …

    Zum anderen stellen die AHP ein geeignetes, auf Erfahrungswerten der Versorgungsverwaltung und Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft beruhendes Beurteilungsgefüge zur Einschätzung des GdB dar (stRspr des BSG; vgl BSG…, Urteil vom 23.6.1993 - 9/9a RVs 1/91, BSGE 72, 285, 286 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6 S 30 f; BSG, Urteil vom 11.10.1994 - 9 RVs 1/93, BSGE 75, 176, 178 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 S 7; BSG, Urteil vom 18.9.2003 - B 9 SB 3/02 R;… BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2, jeweils RdNr 14).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere …

    Ebenso wenig haben sich die hier maßgeblichen Verhältnisse seit 1994 durch Neufassung, Weiterentwicklung oder Wegfall der AHP (vgl dazu BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5) geändert, auf deren Grundlage Verwaltung und Gerichte den GdB einschätzen.

    Nach der vom BVerfG (…SozR 3-3870 § 3 Nr. 6) gebilligten Rechtsprechung des BSG (SozR 3-3870 § 3 Nr. 5) sind derartige Änderungen im Rahmen des § 48 SGB X wie Änderungen der rechtlichen Verhältnisse zu beurteilen, da die AHP als allgemein angewandte Beurteilungskriterien einen normähnlichen Charakter haben.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich auch der Gesundheitszustand des Klägers in der Zeit bis Juni 2002 gewandelt hat; und zwar ist durch den Hinzutritt von Schwerhörigkeit eine Verschlechterung eingetreten, andererseits haben sich die Verhältnisse durch - weitgehenden - Wegfall der psychovegetativen Störung mit Depression gebessert (vgl zur Kompensation - gleichzeitig zu beurteilender - tatsächlicher Änderungen zu Gunsten und zu Ungunsten eines behinderten Menschen BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5).

    Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung um antizipierte Sachverständigengutachten, deren Beachtlichkeit im konkreten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sich zum einen daraus ergibt, dass eine dem allgemeinen Gleichheitssatz entsprechende Rechtsanwendung nur dann gewährleistet ist, wenn die verschiedenen Behinderungen nach gleichen Maßstäben beurteilt werden; zum anderen stellen die AHP 1996 (ebenso wie ihre Vorgänger) nach den Erfahrungen des BSG ein geeignetes, auf Erfahrungswerten der Versorgungsverwaltung und Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft beruhendes Beurteilungsgefüge zur Einschätzung des GdB dar (…vgl BSGE 72, 285, 286 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; BSGE 75, 176, 177 f = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5;… BVerfG SozR 3-3870 § 3 Nr. 6).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie …

    Ob eine Erweiterung dieser Rechtsprechung in einem Fall angezeigt ist, in dem es um Inhalt und Reichweite der AHP geht, deren Änderung in der Rechtsprechung des BSG wegen der "rechtsnormähnlichen Qualität" der AHP als Änderung der rechtlichen Verhältnisse iS des § 48 Abs. 1 SGB X angesehen worden ist (BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 S 6), kann ebenfalls auf sich beruhen.
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