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Rechtsprechung
   BSG, 16.12.1958 - 10 RV 25/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1491
BSG, 16.12.1958 - 10 RV 25/54 (https://dejure.org/1958,1491)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1958 - 10 RV 25/54 (https://dejure.org/1958,1491)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1958 - 10 RV 25/54 (https://dejure.org/1958,1491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gewährung einer Witwerrente als Kriegsopferversorgung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Armut - Unterhalt durch die Ehefrau als Voraussetzung der Witwerrente - Bindungswirkung der von einer Besatzungsmacht erlassenen Norm - Ersatzfunktion ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 9, 36
  • NJW 1959, 741
  • MDR 1959, 340
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 16.12.1958 - 10 RV 25/54
    Derartige Gründe aus sachlich vertretbaren Gesichtspunkten erlauben eine Typisierung der Rechtsnorm, auch wenn in einzelnen Ausnahmefällen die Typisierung der Rechtsnorm dazu führt, daß der Verfassungsgrundsatz nicht zur Geltung kommt (Beschl. des BVerfG v. 16.12.1958 - 1 BvL 3/57, 1 BvL 4/57, 1 BvL 8/58, BVerfG 6 S. 55 [83], 7 S. 305 [318]).
  • BGH, 06.04.1951 - I ZR 39/50

    Ostverbindlichkeiten von Banken

    Auszug aus BSG, 16.12.1958 - 10 RV 25/54
    Sie sind - was ihre Geltung bis zum Inkrafttreten der Pariser Verträge angeht - auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht nachprüfbar (BVerfG 3 S. 374, 4 S. 48; BGHZ 1 S. 363 [369] Bonner Kommentar Art. 123 GG Anm. 4 a).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Rn. 16 Das Bundessozialgericht hat sich durch den 9. Senat geäußert, in dessen Ausführungen Entscheidungen des 8. Senats (BSGE 5, 26) und des 10. Senats (BSGE 9, 36) angezogen sind.
  • BSG, 04.05.1965 - 1 RA 214/62

    Wegfall der Waisenrente wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

    Bei der Waisenrente steht wie bei jeder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die "UnterhaltsersatzfunktionZ im Vordergrund (…vgl. u. a. BSG in SozR Nr. 8, 9 und 17 zu § 1265 RVO; Nr. 13 zu § 1267 RVO und BSG 9, 36, 38).
  • BGH, 13.06.1960 - VII ZR 114/59
    Schließlich ist auch die Entscheidung des Bundessozialgerichts NJW 1959, 741 mit der hier vertretenen Ansicht nicht unvereinbar.
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 29/79

    Witwengrundrente - Beitragszuschuß - Sonstige Einnahmen zum Lebensunterhalt - …

    Insbesondere deshalb haben das Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- (Urteil vom 26. Januar 1966 - V C 128/65 -" Verszpr 18, 231), vor allem aber auch seit jeher die KOV-Senate des BSG die Hinterbliebenenversorgung als Unterhaltsersatzleistung angesehen (BSGE 5, 26, 30; 9, 36, 58).
  • BAG, 18.12.1962 - 3 AZR 443/60

    Verheiratete Dienstordnungsangestellte - Anspruch auf Abfindung - …

    Im Bereich der darreichenden Verwaltung ist es verfassungsrechtlich unschädlich, wenn in Ausnahmefallen Mann oder Frau bevorzugt werden, sofern diese auf untypische Tatbestände beschränkte Bevorzugung lediglich die ungewollte N ebenfolgo einer vorfassungsgcrochten gesetzlichen Regelung ist (vgl. BVeritiCGll, 50 /jß&7 und 6, 55 /J'ff)" Dieser Grundsatz ergibt sich daraus, daß der Gesetzgeber aus praktischen Gründen typisieren und daß er 10 bei dieser Typisierung Aucnahrnetatbeständc vielfach außer acht lassen muß (vgl" auch - allerdings bezogen auf Arte 6 GG - BVorfG von 3. April 1962, NJW 1962, 1243; ferner BVerwG vom 12. Februar 1962, FamRZ 1962, 143 /l507; BSG 9, 36 /4l7 = AP Nr. 40 zu Art" 3 GG /Bl. 4/57)- Um eine solche ungewollte Nebenfolge einer für den typischen Fall verfaosungsgerechten Regelung handelt es sich bei § 152 BBG.
  • BGH, 30.01.1962 - VI ZR 75/61
    soweit erfüllt, als die von dem Sozialversicherungsträger gewährten Entschädigungsleistungen den Schaden decken sollen, der dem Familienunterhalt durch Verdienstrückgang oder Mehraufwendungen für Ersatzkräfte im Geschäft der Ehegatten entstanden ist (…Böehmer aaO S. 179)« Der Schaden, der dem Familienunterhalt durch den Wegfall der Dienste der Ehefrau hei der Führung des Haushalts entsteht, wird aber durch die Versicherungsielstungen des Trägers der Rentenversicherung n i c h t gedeckt (in gleichem Sinne auch bereits Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 1938 - 10 RV 25/54 - BSG 9, 56, 38 f).
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