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Rechtsprechung
   BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2741
BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R (https://dejure.org/2003,2741)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R (https://dejure.org/2003,2741)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - B 7 AL 22/03 R (https://dejure.org/2003,2741)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - Ehegatten-Arbeitsvertrag - selbstständige Tätigkeit - abhängige Beschäftigung - Handwerksbetrieb - Eigentums- und Vermögensgemeinschaft - ehelicher Güterstand - DDR-Regelung - ehelicher Güterstand

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Kurzinformation)

    § 44 SGB X; §§ 100, 168 AFG; § 13 FGB/DDR; Art. 234 Abs. 4 EGBGB
    Arbeitslosengeld für abhängig beschäftigte Ehefrau im zu DDR-Zeiten erworbenen Handwerksbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 302
  • NZS 2004, 548
  • FamRZ 2004, 1285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines …

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R
    Demgegenüber wird die selbstständige Tätigkeit durch das Unternehmerrisiko und durch das Recht und die Möglichkeit gekennzeichnet, über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei zu verfügen (stRspr, vgl zB Senatsurteil vom 24. September 1992, SozR 3-4100 § 168 Nr. 8 S 15 mwN).
  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der …

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R
    Auch wurde das bestehende gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen nicht etwa sogleich in Bruchteile verwandelt, sondern blieb in Gesamthand, wovon auch der Bundesgerichtshof (BGH) ausgeht (vgl BGH Urteil vom 5. Mai 1999, BGHZ 141, 307, 312).
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R
    Der mitarbeitende Ehegatte sei Mitunternehmer auch dann, wenn dem anderen Ehegatten die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums übertragen sei (Hinweis auf BSG 10. November 1982 - 11 RK 1/82 - und Bundesfinanzhof 4. November 1997 - VIII R 18/95 ).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R

    Begriff der ständigen Rechtsprechung iS. von § 152 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R
    Diese Regelung ist jedenfalls auf den vorliegenden Erstfall, vor dessen Entscheidung noch keine ständige Rechtsprechung bestand (vgl zu der im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmung in § 152 Abs. 1 AFG: BSG Urteil vom 29. Juni 2000, SozR 3-4100 § 152 Nr. 10), nicht anwendbar.
  • BSG, 10.11.1982 - 11 RK 1/82

    Gesamteinkommen; Eheliche Gütergemeinschaft; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; …

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R
    Der mitarbeitende Ehegatte sei Mitunternehmer auch dann, wenn dem anderen Ehegatten die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums übertragen sei (Hinweis auf BSG 10. November 1982 - 11 RK 1/82 - und Bundesfinanzhof 4. November 1997 - VIII R 18/95 ).
  • BGH, 26.04.1995 - XII ZR 132/93

    Versorgungsansprüche aus Anstellungsverträgen unter Ehegatten; Einbeziehung in …

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R
    Selbst wenn man im Übrigen trotz der abgeschlossenen und praktizierten Anstellungsverträge eine Innengesellschaft annehmen wollte (ablehnend BGH Urteil vom 26. April 1995 - Az: XII ZR 132/93 -, NJW 1995, 3383), könnte insoweit nur von einem geringeren Gesellschaftsanteil ausgegangen werden.
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 61/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Abzug der Kosten der …

    Rn. 18 Damit kann offen bleiben, ob im Anwendungsbereich des § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II - wie bei der unmittelbaren Anwendung des § 330 Abs. 1 SGB III - weitere Voraussetzung eine Änderung (nicht schon die erstmalige Begründung) der ständigen Rechtsprechung des Revisionsgerichts ist (vgl BSGE 91, 302, 307 = SozR 4-4100 § 168 Nr. 2;… Merten, aaO, § 40 SGB II RdNr 7) oder die Änderung von obergerichtlicher Rechtsprechung zum Bundessozialhilfegesetz (hier des OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 13.9.1988 - 8 A 1239/86 - FEVS 38, 151), die vom Bundesverwaltungsgericht als dem zuständig gewesenen Revisionsgericht nicht überprüft worden ist, ausreicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18

    Überprüfungsverfahren - BSG-Entscheidungen - Entstehung einer neuen ständigen …

    Lediglich ergänzend ist daher darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung des BSG für die Anwendung von § 44 Absatz 1 SGB X nur entscheidend ist, ob, was die Worte "ergibt" und "erweist" bekräftigen, der Verwaltungsakt bei der Entscheidung über die Anwendung des § 44 Absatz 1 SGB X als rechtswidrig anzusehen ist (BSG, Urteil vom 25.10.1984 - 11 RAr 3/83, juris RdNr. 10) und § 330 Absatz 1 SGB III auf einen Erstfall, vor dessen Entscheidung keine ständige Rechtsprechung bestand, wie die Beklagte dies vorliegend geltend macht, keine Anwendung findet (BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R, juris RdNr.32).
  • SG Karlsruhe, 11.06.2018 - S 5 AL 352/18

    Überprüfungsverfahren - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Abschluss …

    Die Regelung findet hingegen keine Anwendung, wenn es bei Erlass des rechtswidrigen Bescheids noch keine ständige Rechtsprechung gab, auf die die Agentur für Arbeit ihre Auslegung der Norm stützen konnte (so wohl auch BSG, Urteil vom 9.12.2003, B 7 AL 22/03 R, Rdnr. 32 - nach Juris; Hessisches LSG…, Urteil vom 27.6.2003, L 10 AL 472/00, Rdnr. 18 - nach Juris; LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15.10.2013, L 10 AS 1654/13 B PKH, Rdnr. 4 - nach Juris;… Düe in: Brand, SGB 111, 7. Aufl., § 330 Rdnr. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2013 - L 10 AS 1654/13

    Neufeststellung von Leistungen der Grundsicherung aufgrund geänderter ständiger …

    Nach dem derzeitigen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung dürfte einiges dafür sprechen, dass § 330 Abs. 1 SGB III (über § 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) nur dann Anwendung findet, wenn eine ständige Rechtsprechung sich ändert, nicht dagegen, wenn eine (von der Verwaltungspraxis abweichende) Rechtsprechung erstmals begründet wird (so BSG, Urteil vom vom 09. Dezember 2003 - B 7 AL 22/03 R RdNr 32; problematisiert und offen gelassen BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 61/09 R RdNr 18; trotz entspr Ausgangssituation nicht thematisiert BSG…, Urteil vom 21. Juni 2011, aaO).
  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03

    Winterbau-Umlage - keine Umlagepflicht von Transportbetonunternehmen - …

    Nicht anwendbar ist § 330 Abs. 1 SGB III, wenn der Adressat des Verwaltungsaktes selbst an dem Verfahren beteiligt gewesen ist, das zum Entstehen der ständigen Rechtsprechung geführt hat oder wenn ein Verfahren nach § 44 SGB X mit einer Entstehung einer ständigen Rechtsprechung endet (BSG vom 09.12.2003 SozR 4-4100 § 168 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2007 - L 4 RA 95/03

    Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Berücksichtigung von …

    Dabei ist es unerheblich, ob man - wie der BFH, Urteil vom 15.09.1994, XI R 20/93, zitiert nach juris, dort zu IV 2., und Hahn, Einkommenssteuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft nach dem Recht der ehemaligen DDR, DStZ 1992, 362 ff, S. 363 unter Hinweis auf die in der DDR herrschende Rechtsmeinung - darauf abstellt, dass an den Netto-Erträgnissen aus Handwerksunternehmen beide Ehegatten unmittelbar Eigentum erwerben, wenn ihnen der Betrieb entweder gemeinsam gehört oder wenn ein Ehegatte zwar nicht Teilhaber ist, jedoch in ihm in beachtlicher Weise mitarbeitet, oder aber davon ausgeht, dass auch in Fällen, in denen aus gemeinschaftlichen Mitteln ein Betrieb gegründet wird, dieser nach § 13 Abs. 2 Satz 2 Teilsatz 1 2. Alt. FamGB-DDR nur dann gemeinschaftliches Eigentum ist, wenn er entweder von beiden Ehegatten betrieben wird, eine gemeinsame unternehmerische Tätigkeit vorliegt oder der Wert der der Berufsausübung dienenden Sachen im Verhältnis zu den Objekten des gemeinschaftlichen Eigentums unverhältnismäßig hoch ist (so BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R -, SozR 4-4100 § 168 Nr. 2 unter Hinweis auf die Literatur zum Familienrecht der DDR).
  • SG Halle, 06.04.2009 - S 17 KR 192/08

    Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung …

    Desgleichen besaß jeder Ehegatte Alleineigentum an den nur von ihm zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse oder zur Berufsausübung genutzten Sachen, soweit nicht ihr Wert gemessen am gemeinschaftlichen Einkommen und Vermögen unverhältnismäßig groß war (vgl. dazu BSG, Urteil vom 9.12.2003, B 7 AL 22/03 R, Rn. 24 f. - nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.11.2008 - L 4 B 21/08
    Das BSG verlangt in seinem Urteil vom 9. Dezember 2003 (B 7 AL 22/03, zitiert nach juris) entweder eine gemeinsame unternehmerische Tätigkeit oder einen unverhältnismäßig hohen Wert der der Berufsausübung dienenden Sachen im Verhältnis zu den Objekten des gemeinsamen Eigentums.
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