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Rechtsprechung
   BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2315
BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R (https://dejure.org/2005,2315)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R (https://dejure.org/2005,2315)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R (https://dejure.org/2005,2315)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Impfung - Impfschaden - öffentliche Impfempfehlung - Bekanntmachung - Verträglichkeitsstudie - klinische Prüfung - Nebenwirkungen - Zulassung - Arzneimittelsicherheit - Aufopferungsanspruch - Sonderopfer - Nutznießerprinzip - Produkthaftung - Verschulden - Nachweis - ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG) bzw. Infektionsschutzgesetz (IfSG); Gesundheitliche Folgen einer Schutzimpfung; Impfungen mit einem noch nicht zugelassenen Impfstoff; Öffentliche Empfehlung der zuständigen Landesbehörde zur Durchführung ...

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz: Staat haftet nur bei zugelassenen Impfstoffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 95, 66
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVi 1/81

    Impfempfehlung - Besondere Härte - Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R
    Da der Anspruch auf Entschädigung erst auf Grund der öffentlichen Empfehlung im Zeitpunkt der Vornahme entsteht, ist hier insoweit ausschließlich auf die Regelung des BSeuchG abzustellen (vgl BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1).

    Die Maßnahme soll nicht allein den Geimpften persönlich schützen, sondern darüber hinaus die Krankheit, die durch Ansteckung verbreitet wird, im Interesse der Allgemeinheit eindämmen (…vgl BSGE 42, 172, 175 = SozR 3850 § 51 Nr. 2;… BSGE 42, 178, 181 = SozR 3850 § 51 Nr. 3;… SozR 3850 § 51 Nr. 4; SozR 3850 § 54 Nr. 1); die gesamte Bevölkerung ist mithin Nutznießer der individuellen Impfung ("Nutznießerprinzip";… vgl dazu BSG SozR 3850 § 54 Nr. 2;… s auch BSGE 42, 172, 175 = SozR 3850 § 51 Nr. 2).

    Gleichwohl legt diese dem Einzelnen mit staatlicher Autorität nahe, sich dem Eingriff zum Schutz der Allgemeinheit zu unterziehen (…vgl BSGE 50, 136, 140, 141 = SozR 3850 § 51 Nr. 6; SozR 3850 § 54 Nr. 1, mwN;… SozR 3850 § 54 Nr. 2).

    Eine Impfentschädigung kann allein dann beansprucht werden, wenn die schädlich wirkende Impfung im Zeitpunkt ihrer Vornahme öffentlich empfohlen worden ist (vgl BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1).

  • BSG, 29.05.1980 - 9 RVi 3/79

    Öffentlich empfohlene Impfung - Rechtsschein einer Empfehlung

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R
    Gleichwohl legt diese dem Einzelnen mit staatlicher Autorität nahe, sich dem Eingriff zum Schutz der Allgemeinheit zu unterziehen (vgl BSGE 50, 136, 140, 141 = SozR 3850 § 51 Nr. 6;… SozR 3850 § 54 Nr. 1, mwN;… SozR 3850 § 54 Nr. 2).

    Wird dem Bürger die Impfung nicht einmal empfohlen, sie also ohne den schwächsten staatlichen Hinweis durchgeführt, so ist es von Verfassungs wegen unbedenklich, wenn das Risiko für Impfschäden - von möglichen Ausnahmesituationen und Härtefällen abgesehen - bei ihm verbleibt (vgl BSGE 50, 136 = SozR 3850 § 51 Nr. 6).

    Etwas Anderes gilt zwar dann, wenn der Rechtsschein einer öffentlichen Empfehlung erzeugt worden und dieser dem Staat zuzurechnen ist (vgl BSGE 50, 136 = SozR 3850 § 51 Nr. 6).

    Die Behörde hat nicht für das Fehlverhalten eines Arztes einzustehen, der über den Inhalt einer bestehenden öffentlichen Impfempfehlung nicht hinreichend aufklärt, es sei denn, es handelt sich um einen Arzt des öffentlichen Gesundheitswesens oder dieser wird Kraft besonderer Bestellung für die staatliche Gesundheitsverwaltung tätig (vgl BSGE 50, 136 = SozR 3850 § 51 Nr. 6).

  • BSG, 24.08.1982 - 9a/9 RVi 3/81
    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R
    Es genügt nicht, wenn die Impfung auch für das staatliche Gesundheitswesen von Bedeutung ist (vgl BSG, Urteil vom 24. August 1982 - 9a/9 RVi 3/81, JURIS).

    Hiervon kann ua dann ausgegangen werden, wenn die zuständige Behörde das den Rechtsschein verursachende Verhalten des mit der Impfung regelmäßig befassten Medizinpersonals kannte oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen müssen und die Fehlinformation hätte verhindern können (vgl BSG, Urteil vom 24. August 1982 - 9a/9 RVi 3/81, JURIS).

  • BSG, 27.08.1998 - B 9 VJ 2/97 R

    Impfschadensrecht - Impfschaden - Gesundheitsschaden - Kausalität - Beweislast - …

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R
    Soweit der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch bzw die Entschädigung durch die Versicherung während der klinischen Testphase den Nachweis der Kausalität iS der mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit voraussetzt, während im Impfschadensrecht die Wahrscheinlichkeit des Kausalzusammenhanges genügt (vgl § 61 IfSG), rechtfertigen es gerade die insoweit niedrigeren Beweisanforderungen (…vgl Rittner ua, aaO, 688, 689; s auch BSG, Urteil vom 27. August 1998 - B 9 VJ 2/97 R, JURIS) des öffentlich-rechtlichen Aufopferungsanspruchs, im Interesse der Risikominimierung die Einstandspflicht des Staates auf Schäden zu beschränken, die durch empfohlene Impfstoffe verursacht worden sind.
  • BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93

    Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R
    Versäumnisse bei der therapeutischen Beratung sind als Behandlungsfehler zu werten (vgl BGHZ 126, 386, mwN).
  • BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R
    Die Maßnahme soll nicht allein den Geimpften persönlich schützen, sondern darüber hinaus die Krankheit, die durch Ansteckung verbreitet wird, im Interesse der Allgemeinheit eindämmen (…vgl BSGE 42, 172, 175 = SozR 3850 § 51 Nr. 2; BSGE 42, 178, 181 = SozR 3850 § 51 Nr. 3;… SozR 3850 § 51 Nr. 4;… SozR 3850 § 54 Nr. 1); die gesamte Bevölkerung ist mithin Nutznießer der individuellen Impfung ("Nutznießerprinzip";… vgl dazu BSG SozR 3850 § 54 Nr. 2;… s auch BSGE 42, 172, 175 = SozR 3850 § 51 Nr. 2).
  • BSG, 08.12.1982 - 9a/9 RVi 4/81

    Impfgeschädigung; Versagung einer Entschädigung; Besondere Härte; …

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R
    In dem Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des BSeuchG wird mit Blick auf die Einführung einheitlicher Entschädigungsleistungen nach dem BSeuchG ausgeführt (BT-Drucks VI/1568, S 7; s auch BSGE 54, 202, 204 = SozR 3850 § 54 Nr. 2, mwN zu den Gesetzesmaterialien): "Ein (Bundes)Land, das eine Empfehlung ausspricht, muss ... die uneingeschränkte Möglichkeit haben, die Art der Durchführung der Impfung zu bestimmen und damit Impfschäden zu vermeiden." Der sich bereits aus dem Wortlaut des § 51 Abs. 1 BSeuchG/§ 60 Abs. 1 Nr. 1 IfSG ergebende Hinweis auf den Zusammenhang zwischen der öffentlichen Empfehlung einer Impfung und der Vermeidung von Impfschäden wird somit auch von dem Gesetzgeber unterstrichen.
  • BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 1/76

    Versorgung - Impfschaden - Wohnsitz im Bundesgebiet - Vertriebener - DDR-Recht

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R
    Die Maßnahme soll nicht allein den Geimpften persönlich schützen, sondern darüber hinaus die Krankheit, die durch Ansteckung verbreitet wird, im Interesse der Allgemeinheit eindämmen (…vgl BSGE 42, 172, 175 = SozR 3850 § 51 Nr. 2;… BSGE 42, 178, 181 = SozR 3850 § 51 Nr. 3; SozR 3850 § 51 Nr. 4;… SozR 3850 § 54 Nr. 1); die gesamte Bevölkerung ist mithin Nutznießer der individuellen Impfung ("Nutznießerprinzip";… vgl dazu BSG SozR 3850 § 54 Nr. 2;… s auch BSGE 42, 172, 175 = SozR 3850 § 51 Nr. 2).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R

    Impfschadensrecht - Impfung - Impfschaden - gesundheitliche Schädigung - …

    Der Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung kann sich nicht nur auf eine bestimmte Infektionskrankheit, sondern auch auf die Art und Weise der Impfung (Impfstoff, Darreichungsform) beziehen (Fortführung von BSG vom 29.5.1980 - 9 RVi 3/79 = BSGE 50, 136 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 und BSG vom 20.7.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R = BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1).

    Daher habe das BSG in seiner neuesten Rechtsprechung (SozR 4-3851 § 20 Nr. 1) eine erweiternde Auslegung der einschlägigen Bestimmungen abgelehnt und betont, dass die öffentliche Empfehlung nur Schutzimpfungen mit zugelassenen Impfstoffen umfasse.

    Die rechtliche Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs richtet sich nach § 51 Abs. 1 Bundesseuchengesetz (BSeuchG), der im Zeitpunkt der Impfung im Jahre 1998 und noch bis zum 31.12.2000 gegolten hat, und nach dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen - weitgehend wortlautgleichen - § 60 Abs. 1 IfSG (BSG SozR 4-3851 § 20 Nr. 1 RdNr 6).

    Das BSG entscheidet seit dem Urteil vom 29.5.1980 (…- 9 RVi 3/79 - BSGE 50, 136, 139 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 S 32) in ständiger Rechtsprechung, dass dem Tatbestand einer öffentlichen Empfehlung einer Impfung der von der zuständigen Behörde verursachte Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichzusetzen sein kann, wenn das ständige und längere Zeit andauernde Verhalten der mit der Durchführung bestimmter Impfungen regelmäßig befassten Medizinalpersonen den Schluss erlaubt, diese Impfung sei öffentlich empfohlen, und die zuständige Behörde das Verhalten der Medizinalpersonen kannte oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und die Wirkung verhindern können (s zuletzt Urteil vom 20.7.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R - BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 29).

    Ist die Impfung dagegen in diesem Sinne empfohlen, ist selbstverständlich auch deren Art und Weise ("wie") insbesondere der zu verwendende Impfstoff in die Empfehlung einzubeziehen, denn der Vorgang der Immunisierung gegen eine bestimmte Infektionskrankheit kann denknotwendig nicht von dem Mittel abgekoppelt werden, das die Immunisierung erzeugen soll, nämlich dem Impfstoff (BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 12).

    Zwar hat der Kläger bisher noch nicht einmal behauptet, der Impfarzt habe ihm zu der OPV-Impfung geraten, geschweige denn mit welcher Begründung, es sind jedoch - anders als in dem vom Senat mit Urteil vom 20.7.2005 (aaO) entschiedenen Verfahren - keinerlei Anhaltspunkte dahin ersichtlich, dass der Impfarzt von der OPV-Impfung etwa abgeraten habe oder gar dass der Kläger diese Impfung gegen ärztlichen Rat verlangt hat.

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie …

    b) Der Anspruch des Klägers, der für die Zeit ab März 2001 zu prüfen ist, richtet sich nach § 60 Abs. 1 IfSG, der am 1.1.2001 in Kraft getreten ist und den bis dahin und auch schon zur Zeit der hier in Rede stehenden Impfung des Klägers im Jahre 1986 geltenden - weitgehend wortlautgleichen (BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, RdNr 6;… SozR 4-3851 § 60 Nr. 2 RdNr 12) - § 51 Abs. 1 BSeuchG abgelöst hat.
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VJ 1/08 R

    Impfschaden - Beschädigtenrente - Impfstudie - Impfempfehlung - Rechtsschein - …

    Das BSG entscheidet seit dem Urteil vom 29.5.1980 (…- 9 RVi 3/79 - BSGE 50, 136, 139 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 S 32) in ständiger Rechtsprechung, dass dem Tatbestand einer öffentlichen Empfehlung der Impfung der Rechtsschein einer solchen Empfehlung unter bestimmten Voraussetzungen gleichzusetzen ist (…s zuletzt Urteil vom 2.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R -, aaO; s auch Urteil 20.7.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R - BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 29).

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.7.2005 im Einzelnen herausgearbeitet, dass zwischen der Impfung im Rahmen einer Impfstudie und der Durchführung einer empfohlenen Impfung mit zugelassenem Impfstoff auf der rechtlichen Ebene eine klare Grenze zu ziehen ist (vgl BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 14 ff).

    Mit der Formulierung einer solchen Kontrollverpflichtung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Rechtsprechung in der Entscheidung vom 20.7.2005 (vgl BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 29).

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