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BFH, 11.11.1970 - III R 55/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Straße - Öffentlicher Verkehr - Grundsteuerbefreiung - Öffentlich-rechtliche Widmung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 100, 325
- BStBl II 1971, 32
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.10.1961 - III 48/60 S
Befreiung von der Grundsteuerpflicht, weil das Grundstück dem öffentlichen …
Auszug aus BFH, 11.11.1970 - III R 55/69
Die Richtigkeit dieser Auffassung ergebe sich aus dem Urteil des BFH III 48/60 S vom 6. Oktober 1961 (BFH 74, 132, BStBl III 1962, 51).Dieser Auffassung steht das BFH-Urteil III 48/60 S vom 6. Oktober 1961 (a. a. O.) nicht entgegen.
- BFH, 25.04.2001 - II R 19/98
Grundsteuerbefreiung für öffentlichen Verkehr
Nach dem Wortlaut des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG reicht es, wenn die genannten Verkehrsflächen einen bestimmten Zweck erfüllen; eine besondere Qualifikation der Verkehrsfläche als "öffentliche Sache" im vom öffentlichen Recht geprägten Sinne fordert der Wortlaut nicht (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1970 III R 55/69, BFHE 100, 325, BStBl II 1971, 32). - BFH, 07.12.1988 - II R 115/88
Steuerbefreiung - Dem öffentlichen Verkehr dienendes Bauwerk - Parkhaus - …
Ein Parkhaus, das ein Unternehmer nahe seinem Warenhaus errichtet hat und hinsichtlich dessen er duldet, daß es während der Öffnungszeit von jedermann unentgeltlich zum Parken benutzt werden darf, ist kein dem öffentlichen Verkehr unmittelbar dienendes Bauwerk im Sinne der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG, weil es nicht durch Widmung und Indienststellung zu einer (rechtlich) öffentlichen Sache geworden ist (Abweichung von den Urteilen des III. Senats vom 11. November 1970 III R 55/69, BFHE 100, 325, BStBl II 1971, 32, und vom 14. November 1980 III R 23/78, BFHE 132, 475, BStBl II 1981, 355).Es hat sich hierbei gestützt auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. November 1970 III R 55/69 (BFHE 100, 325, 327, BStBl II 1971, 32, ergangen zu § 4 Nr. 9 Buchst. a GrStG 1951 und betreffend die Ladestraßen eines Bahnhofsgrundstücks) und auf das BFH-Urteil vom 14. November 1980 III R 23/78 (BFHE 132, 475, 477, BStBl II 1981, 355, ergangen zu § 4 Nr. 9 Buchst. a GrStG 1951 und betreffend einen Ölbinnenhafen).
Denn dort ist ausgeführt, "daß eine Straße immer dann dem öffentlichen Verkehr dient, wenn auf der Straße tatsächlich ein öffentlicher Verkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts stattfindet, d.h., wenn die Straße tatsächlich ohne Beschränkung auf bestimmte, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehende Personen zugänglich ist und auch tatsächlich so benutzt wird"; die öffentlich-rechtliche Widmung sei weder erforderlich, noch für sich allein ausreichend (BFHE 100, 325, 327; 132, 475, 477).
- BFH, 14.11.1980 - III R 23/78
Nutzungsziffer - Wertzahl - Bewertung eines Hafengrundstücks
Der erkennende Senat hat jedoch in seinem Urteil vom 11. November 1970 III R 55/69 (BFHE 100, 325, BStBl II 1971, 32) zur gleichen Vorschrift entschieden, daß eine Straße dann dem öffentlichen Verkehr dient, wenn sie tatsächlich ohne Beschränkung auf einen bestimmten mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis zugänglich ist und auch so benutzt wird.
- BFH, 21.06.1989 - II R 235/85
Seehafen - Dem öffentlichen Verkehr dienend - Semitrailer - Abstellen auf …
Denn dort ist ausgeführt, der Begriff "die dem öffentlichen Verkehr dienenden ... Häfen" sei entsprechend dem BFH-Urteil vom 11. November 1970 III R 55/69 (BFHE 100, 325, BStBl II 1971, 32, betreffend die Ladestraßen eines Bahnhofsgrundstücks) auszulegen: Eine Straße diene immer dann dem öffentlichen Verkehr, wenn auf der Straße tatsächlich ein öffentlicher Verkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts stattfinde, d.h. wenn die Straße tatsächlich ohne Beschränkung auf bestimmte, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehende Personen zugänglich sei und auch tatsächlich so genutzt werde. - BFH, 07.12.1988 - II R 221/84
Voraussetzungen für eine Grundsteuer-Befreiung
Die dahingehende Rechtsauffassung ließ sich zwar den vom FG angeführten Urteilen des III. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) entnehmen (Urteile vom 11. November 1970 III R 55/69, BFHE 100, 325, 327, BStBl II 1971, 32, und vom 14. November 1980 III R 23/78, BFHE 132, 475, 477, BStBl II 1981, 355). - FG Bremen, 03.09.1996 - 295012K 2
Fehlerbeseitigende Wertfortschreibung des Einheitswertes; Neuveranlagung des …
Bei Sachen, deren Rechtsqualität als öffentliche Sache sich - wie beim Hafengrundstück der Klägerin - nicht aus der Natur ihrer Beschaffenheit ergibt, bedarf es einer Widmung, um sie dem öffentlichen Recht zu unterstellen und damit zur öffentlichen Sache zu machen (BFH-Urteil vom 11. November 1970 III R 55/69 BFHE 100, 325, 326, BStBl. II 1971, 32). - FG Bremen, 03.02.1998 - 296161K 2
Rechtmäßigeit eines Grundsteuermessbescheids; Befreiung von der Grundsteuer; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.05.1983 - II R 5/82 Auch kann die für die Gemeinde im Grundbuch eingetragene beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Verwendung des Grundstücks als Parkplatz für die Kirchenbesucher) dem Hoheitsakt der Widmung weder gleichgestellt werden oder ihn ersetzen noch reicht die tatsächliche Freigabe für den öffentlichen Verkehr aus (Festhaltung an den Grundsätzen in den BFH-Urteilen vom 9.11.1966 II 168/63 und vom 2.7.1975 II R 187/66, kein Widerspruch zum BFH-Urteil vom 11.11.1970 III R 55/69).2.