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   BFH, 08.03.1973 - IV R 60/70   

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https://dejure.org/1973,1104
BFH, 08.03.1973 - IV R 60/70 (https://dejure.org/1973,1104)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1973 - IV R 60/70 (https://dejure.org/1973,1104)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1973 - IV R 60/70 (https://dejure.org/1973,1104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sonderabschreibungen auf Anzahlungen - Negative Einkünfe - Seeschiff im Bau - Tarifbegünstigte Einkünfte - Internationaler Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 235
  • BStBl II 1973, 608
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.09.1965 - IV 99/64 S

    Verrechnung von Gewinnen und Verlsuten aus dem Betrieb verschiedener Schiffe bei

    Auszug aus BFH, 08.03.1973 - IV R 60/70
    Soweit sie sich überhaupt steuerlich auswirken könnten, wäre die Auswirkung immer nachteilig, weil nach dem Urteil des BFH vom 30. September 1965 IV 99/64 S (BFHE 84, 179, BStBl III 1966, 66) negative "begünstigte" ausländische Einkünfte zunächst mit den positiven begünstigten ausländischen Einkünften aus anderen Schiffen der betreffenden Reederei oder aus anderen Beteiligungen der Mitreeder ausgeglichen werden müßten.
  • BFH, 21.12.1965 - IV 157/65 U

    Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Schiffes als tarifbegünstigende

    Auszug aus BFH, 08.03.1973 - IV R 60/70
    Aus diesem Grunde hat der erkennende Senat den Gewinn aus der Veräußerung eines Seeschiffes nicht zu den Einkünften aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1965 IV 157/65 U, BFHE 84, 225, BStBl III 1966, 93).
  • BFH, 16.02.1968 - VI R 193/66

    Einkünfte - Zinseinnahmen - Bankguthaben - Wertpapierdepots - Negative

    Auszug aus BFH, 08.03.1973 - IV R 60/70
    Unterhält das Schifffahrtsunternehmen -- wie im vorliegenden Fall die Klägerinnen -- nur ein Handelsschiff, das aufgrund seiner besonderen Bauart als Kühlschiff nur für Obstimporte aus dem Ausland in Betracht kommt, so fallen unter den Begriff der Einkünfte aus dem Betrieb des Handelsschiffes im internationalen Verkehr praktisch alle Gewinne, die durch den Einsatz dieses Schiffes in der Seeschifffahrt anfallen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Februar 1968 VI R 193/66, BFHE 91, 569, BStBl III 1968, 432).
  • BFH, 13.04.2017 - IV R 14/14

    Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase

    Daher waren z.B. Sonderabschreibungen auf Anzahlungen für ein im Bau befindliches Seeschiff nicht von der Begünstigung des § 34c Abs. 4 EStG vor 1974 erfasst (BFH-Urteil vom 8. März 1973 IV R 60/70, BFHE 109, 235, BStBl II 1973, 608).
  • BFH, 24.11.1983 - IV R 74/80

    Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen

    Daher war ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Schiffes ebensowenig einzubeziehen (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1965 IV 157/65 U, BFHE 84, 255, BStBl III 1966, 93) wie Sonderabschreibungen auf Anzahlungen für ein in Bau befindliches Seeschiff (BFH-Urteil vom 8. März 1973 IV R 60/70, BFHE 109, 235, BStBl II 1973, 608).
  • BFH, 05.08.1976 - IV R 12/73

    Einkünfte aus dem Betrieb ausländischer Handelsschiffe - Eintragung in

    Ebenso können Einkünfte aus noch nicht in Betrieb gestellten Schiffen nicht begünstigt sein (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1973 IV R 60/70, BFHE 109, 235, BStBl II 1973, 608).
  • BFH, 08.03.1973 - IV R 59/70

    Ermittlung der begünstigten Einkünfte - Betrieb von Handelsschiffen -

    Aus demselben Grund vertritt der erkennende Senat im Vorbescheid IV R 60/70 vom heutigen Tage den Standpunkt, daß die negativen Einkünfte aufgrund von Sonderabschreibungen auf Anzahlungen nach § 82f Abs. 4 EStDV in Wirtschaftsjahren, in denen das Seeschiff noch nicht fertiggestellt ist, keine Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr darstellen und deshalb bei diesen Einkünften keine begünstigten ausländischen Einkünfte im Sinne des § 34c Abs. 4 Satz 2 EStG anfallen können.
  • BFH, 28.11.1973 - I R 21/72

    Ausländische Einkünfte - Handelsschiff - Internationaler Verkehr - Ermäßigter

    Der IV. Senat des BFH ist auch in einer weiteren Entscheidung vom 8. März 1973 IV R 60/70 (BFHE 109, 235, BStBl II 1973, 608) von der bisherigen Rechtsprechung ausgegangen, daß bei der Ermittlung der Einkünfte nach § 34c Abs. 4 EStG zunächst alle Aufwendungen und Erträge auszusondern seien, die nicht durch die Seeschiffahrt erzielt worden sind, sondern z. B. auf die Küstenschiffahrt oder eine Schiffsmaklertätigkeit entfallen.
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