Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.07.1973

Rechtsprechung
   BFH, 13.12.1973 - V R 57/72   

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https://dejure.org/1973,733
BFH, 13.12.1973 - V R 57/72 (https://dejure.org/1973,733)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1973 - V R 57/72 (https://dejure.org/1973,733)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1973 - V R 57/72 (https://dejure.org/1973,733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Post - Nachnahmeverkehr - Zahlkartengebühr - Teil des Entgelts - Nachnahmebetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Zahlkartengebühr bei Postnachnahmesendung ist Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 191
  • DB 1974, 1000
  • BStBl II 1974, 191
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.09.1954 - V 157/52 U

    Lieferung pharmazeutischer Artikel gegen Nachnahme - Einordnung des vom Empfänger

    Auszug aus BFH, 13.12.1973 - V R 57/72
    Der Senat hält auch für das UStG 1967 an seinem Urteil vom 30. September 1954 V 157/52 U (BFHE 59, 372, BStBl III 1954, 353) fest.

    Sie hält die Entscheidung des BFH vom 30. September 1954 V 157/52 U (BFHE 59, 372, BStBl III 1954, 353) nicht für zutreffend.

    Der BFH hat im Urteil V 157/52 U die Streitfrage dahin entschieden, daß als vom Absender der Sendung vereinnahmtes Entgelt der unverkürzte Nachnahmebetrag anzusehen ist, aus dem die Zahlkartengebühr nicht ausgeschieden werden darf.

    Zutreffend ist das angefochtene Urteil in Übereinstimmung mit den Urteilen des erkennenden Senats V 157/52 U und vom 10. Dezember 1964 V 100/62 (HFR 1965, 247) davon ausgegangen, daß zwischen der Post und dem Empfänger der Ware keine rechtlichen Beziehungen bestehen.

  • BFH, 17.02.1972 - V R 118/71

    Zugehörigkeit freiwilliger Zahlungen an den Leistenden zum Entgelt

    Auszug aus BFH, 13.12.1973 - V R 57/72
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 17. Februar 1972 V R 118/71 (BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405) entschieden, daß der Entgeltsbegriff im neuen Recht (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1967) gegenüber dem alten Recht (§ 10 UStDB 1951) unverändert geblieben ist.
  • BFH, 29.11.1955 - V 79/55 S

    Einbeziehung von Verzugszinsen, Stundungszinsen und Wechselumlaufkosten

    Auszug aus BFH, 13.12.1973 - V R 57/72
    Die Zahlkartengebühr wäre nicht ohne das Kaufgeschäft angefallen, sie kann nicht für sich allein beurteilt werden, sondern nur im Rahmen des Kaufgeschäfts und in tatsächlicher und wirtschaftlicher Beziehung zu diesem (vgl. auch Urteil des BFH vom 29. November 1955 V 79/55 S, BFHE 62, 143, BStBl III 1956, 53).
  • BFH, 10.12.1964 - V 100/62
    Auszug aus BFH, 13.12.1973 - V R 57/72
    Zutreffend ist das angefochtene Urteil in Übereinstimmung mit den Urteilen des erkennenden Senats V 157/52 U und vom 10. Dezember 1964 V 100/62 (HFR 1965, 247) davon ausgegangen, daß zwischen der Post und dem Empfänger der Ware keine rechtlichen Beziehungen bestehen.
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Rechtsprechung
   BFH, 13.07.1973 - III R 13/72   

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BFH, 13.07.1973 - III R 13/72 (https://dejure.org/1973,1600)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1973 - III R 13/72 (https://dejure.org/1973,1600)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1973 - III R 13/72 (https://dejure.org/1973,1600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 191
  • BStBl II 1974, 191
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.11.1951 - IV D 1/51

    Besteuerung von Gewinnen aus Liebhabereibetrieben - Begriffs des wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 13.07.1973 - III R 13/72
    Wie aber der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Gutachten vom 22. November 1951 IV D 1/51 S (BFHE 56, 14, BStBl III 1952, 6) bereits ausgeführt hat, liegt eine Ergänzung dann nicht mehr vor, wenn gegen Grundsätze des Gesetzes verstoßen wird.
  • FG Schleswig-Holstein, 25.11.1965 - III 155/64
    Auszug aus BFH, 13.07.1973 - III R 13/72
    Die Revision gegen das Urteil des FG wurde durch Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1971 III 155/64 als unbegründet zurückgewiesen, soweit diese sich gegen die Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermeßbetrags richtete.
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