Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.11.1975

Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1976 - I R 121/74   

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https://dejure.org/1976,632
BFH, 05.05.1976 - I R 121/74 (https://dejure.org/1976,632)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1976 - I R 121/74 (https://dejure.org/1976,632)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1976 - I R 121/74 (https://dejure.org/1976,632)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag - Übergabe der Sache - Aktivierung des Anspruchs auf Gegenleistung - Folge der Gewinnrealisierung - Gewerbsmäßige Errichtung von Gebäuden - Abschluß von Kaufanwartschaftsverträgen - Herstellung über mehrere Jahre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5, § 15 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 59
  • DB 1976, 1558
  • BStBl II 1976, 541
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.11.1973 - IV R 181/71

    Gewinnverwirklichung aus wegen Formmangels nichtigem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BFH, 05.05.1976 - I R 121/74
    Zu den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört das sogenannte Realisationsprinzip, nach dem Gewinne erst dann ausgewiesen werden dürfen, wenn sie "durch den Umsatzprozeß in Erscheinung getreten sind" (Urteil des BFH vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202).

    Das ist aber erst der Fall, wenn der Erwerber wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks geworden ist, seinerseits den Vertrag erfüllt hat und der Veräußerer nicht mehr damit zu rechnen braucht, daß der Erwerber unter Berufung auf die Nichtigkeit des Vertrags seine Leistung zurückfordern wird (BFH-Urteil IV R 181/71).

  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines

    Auszug aus BFH, 05.05.1976 - I R 121/74
    In einem solchen Fall ist bereits fraglich, ob der Vertrag nicht wegen Verstoßes gegen § 313 BGB nichtig ist (§ 125 BGB, vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1972 V ZR 42/70, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 313 BGB Nr. 53).
  • BFH, 18.12.1956 - I 84/56 U

    Pflicht zur Aufnahme schwebender Verbindlichkeiten in die Bilanz - Aufnahme von

    Auszug aus BFH, 05.05.1976 - I R 121/74
    a) Bei Bauten, die sich über mehrere Jahre hinziehen, ist eine sukzessive Gewinnverwirklichung zugelassen worden, wenn endgültige Teilabrechnungen getätigt oder abgrenzbare und bereits abgenommene Teilbauten hergestellt worden sind (vgl. Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs vom 13. Januar 1950 IV 62/49, Steuer und Wirtschaft II 1950 Nr. 49; BFH-Urteil vom 18. Dezember 1956 I 84/56 U, BFHE 64, 70, BStBl III 1957, 27).
  • BFH, 07.08.1974 - II R 177/73

    Verfassungsmäßigkeit - Anhalt - Wahrscheinlichkeit - Grundpfandrecht - Ersparung

    Auszug aus BFH, 05.05.1976 - I R 121/74
    Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt nur dasjenige Vorbringen eines Beteiligten, das aus dem Tatbestand des angefochtenen Urteils oder aus dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist (§ 155 FGO i. V. m. § 561 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozeßordnung; BFH-Urteil vom 7. August 1974 II R 177/73, BFHE 113, 540, BStBl II 1975, 119).
  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

    Die Ausführungen beziehen sich auch nicht auf den Fall, dass die teilfertigen Bauten als selbständige Teilleistungen abgenommen werden und zu einer Teilgewinnrealisierung führen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541; zum Streitstand vgl. u.a. Ellrott/St. Ring und Ellrott/ Schmidt-Wendt, a.a.O., § 247 HGB Rz. 86 f. und § 255 HGB Rz. 457 f.; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz. 270 "langfristige Fertigung").
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Hierunter befand sich unstreitig ein noch nicht abgerechnetes Objekt in der DDR, für das ein Teilgewinn von rund 1, 2 Mio. DM eingesetzt wurde, obschon nach überwiegender Meinung bei langfristigen Großaufträgen eine vorzeitige Gewinnrealisierung allenfalls nach Abnahme und Abrechnung selbständiger Teilleistungen zulässig - aber nicht geboten - ist, wenn aus späteren Abrechnungen keine Verluste drohen (so - mit Abweichungen im einzelnen - Adler/Düring/Schmaltz aaO, § 149 Tz. 70; Kröpff in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, Aktiengesetz, § 149 Anm. 87 ff; Goerdeler/Müller in Hachenburg, GmbHG, 7. Aufl., § 42 Rdn. 149; jeweils m.w.N.; vgl. auch BFHE 119, 59, 61 f; 64, 70 = DB 1957, 106 [BFH 18.12.1956 - I - 84/56 U]).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

    b) Die Erwägungen des BFH in den Urteilen vom 29. November 1973 IV R 181/71 (BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202) und vom 5. Mai 1976 I R 121/74 (BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541, unter 3. der Gründe) zu der Frage der Gewinnrealisierung bei Grundstücksübertragungen aufgrund formnichtiger Kaufverträge sind entgegen der Ansicht der Klägerin nicht verallgemeinerungsfähig.
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06

    Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer

    Eine Teilgewinnrealisierung vor der endgültigen Abnahme kommt nur dann in Betracht, wenn das Gesamtwerk in abgrenzbare Teilleistungen zerlegt werden kann, eine Teilabnahme vertraglich vorgesehen und auch erfolgt ist (BFH-Urteile vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541; vom 7. September 2005 VIII R 1/03, BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298, unter II.B.4. der Gründe; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., § 6, S. 251; Stobbe in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 5 EStG Rz 292; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz 270 "Langfristige Fertigung", jeweils m.w.N.).

    Auch der BFH hat Bedenken gegen ein solches Vorgehen geäußert (BFH-Urteil in BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541).

  • BFH, 29.03.1984 - IV R 271/83

    Konkursverwalter - Veräußerungsgewinne - Einkommensteuerschuld

    Dies ist bei gewinnbringenden Geschäften erst der Fall, wenn der Bilanzierende seine eigene Leistung erbracht hat (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541); dieses aus der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte nach kaufmännischen Grundsätzen (§ 5 Abs. 1 EStG) abgeleitete Gewinnrealisierungsprinzip ist auch beim Betriebsvermögensvergleich nichtgewerblicher Unternehmen nach § 4 Abs. 1 EStG zu beachten (BFH-Urteil vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14

    Zeitpunkt der Gewinnrealisation beim Verkauf von Grundstücken eines noch zu

    Darüber hinaus habe selbst der BFH in seinem Urteil vom 05.05.1976 I R 121/74 Bedenken gegen eine Teilgewinnrealisierung geäußert.

    Auch das BFH-Urteil vom 05.05.1976 I R 121/74 stehe nicht im Gegensatz zu der hier vertretenen Rechtsauffassung.

  • BFH, 18.06.1993 - VI R 67/90

    Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer "Nettolohnvereinbarung" und die

    Zu den der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegenden tatsächlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO) des FG gehört auch der Inhalt der Sitzungsniederschrift (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 118 Anm. 28).
  • BFH, 29.04.1987 - I R 192/82

    Werklieferungsvertrag - Bilanz - Forderungen - Realisierung des Gewinns -

    Hierzu gehört im Regelfall die Übergabe der verkauften Sache an den Käufer (BFH-Urteil vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, 61, BStBl II 1976, 541) und bei beweglichen Sachen die Verschaffung des rechtlichen oder zumindest des wirtschaftlichen Eigentums (BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552).
  • BFH, 03.05.1979 - I R 49/78

    Kaufvertrag - Sachleistungverpflichtung des Käufers - Gewinn aus der

    Zu den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört das sogenannte Realisationsprinzip, nach dem Gewinne erst ausgewiesen werden dürfen - steuerrechtlich dann allerdings auch ausgewiesen werden müssen -, wenn sie "durch den Umsatzprozeß in Erscheinung getreten sind" (BFH-Urteile vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541, und vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202).

    Ist Gegenstand eines Vertrages - wie im Streitfall - der Kauf einer Sache, so ist der Vertrag vom Verkäufer im allgemeinen mit der Übergabe der Sache erfüllt; denn damit gehen nach § 446 BGB die Gefahr, die Nutzung und die Lasten auf den Käufer über (BFH-Urteile I R 121/74 und vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209).

  • BFH, 11.12.1987 - III R 204/84

    Richtige Art der Gewinnermittlung durch das Gericht bei einer nicht vorgenommenen

    In welchem Jahr die Besteuerung beim Verkäufer eintritt, richtet sich nach der Gewinnschätzung, die dem Ergebnis eines aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung zustande gekommenen Bestandsvergleichs (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG) weitgehend anzunähern ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541).

    Im Streitfall ist aber unabhängig von der Erfüllung des Kaufvertrags durch die Käufer der Verlust zum 31. Dezember 1973 schon dadurch realisiert, daß der Kläger im Grundstückskaufvertrag, auf den das FG in ordnungsgemäßer Form Bezug genommen hat, die Nutzungen und Lasten auf die Käufer übertragen und gleichzeitig die Auflassung erklärt, somit das wirtschaftliche Eigentum verschafft hat (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202; vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, BStBl II 1976, 541; vom 14. Dezember 1982 VIII R 53/81, BFHE 137, 339, BStBl II 1983, 303).

  • BFH, 18.03.2010 - V R 12/09

    Kein Eigenverbrauch bei Zahlung eines Dritten - Abgrenzung zwischen Entgelt und

  • BFH, 14.03.1990 - X R 52/88

    Anforderungen an das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerungsgeschäften

  • FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 14 K 47/10

    Ein auf einer Verwertungshandlung des Insolvenzverwalters beruhender

  • FG Düsseldorf, 20.02.2003 - 10 K 2408/00

    Grundstücksveräußerung; Gewinnrealisierung; Aufschiebende Bedingung; Kaufvertrag;

  • BFH, 31.07.1995 - V B 34/95

    Verletzung der Pflicht zur Berücksichtigung wesentlicher Teile des

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Rechtsprechung
   BFH, 27.11.1975 - IV R 200/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1248
BFH, 27.11.1975 - IV R 200/71 (https://dejure.org/1975,1248)
BFH, Entscheidung vom 27.11.1975 - IV R 200/71 (https://dejure.org/1975,1248)
BFH, Entscheidung vom 27. November 1975 - IV R 200/71 (https://dejure.org/1975,1248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 541
  • DB 1976, 704
  • BStBl II 1976, 541
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 27.11.1975 - IV R 200/71
    Die gerichtliche Nachprüfung vollzieht sich insoweit nach den Grundsätzen, die für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen gelten (vgl GmSOGB, Beschluß vom 19. Oktober 1971 GmSOGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl 2.1972, 603).

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn das in § 131 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO eingeräumte Ermessen nach Sachlage des Einzelfalls ausnahmsweise so eingeengt ist, daß nur eine Entscheidung der Billigkeit entspricht (vgl BFH-Urteil vom 26. September 1968 IV R 53/68 , BFHE 94, 110, BStBl 2.1969, 77; Beschluß des Gemeinsamen Senats GmSOGB 3/70).

  • BFH, 28.06.1972 - I R 182/69

    Ordnungsmäßige Buchführung - Verlust der gesamten Unterlagen - Höhere Gewalt -

    Auszug aus BFH, 27.11.1975 - IV R 200/71
    Die Entscheidung über die Ablehnung von Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 Abs. 1 Satz 2 AO stellt in derartigen Fällen keinen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt dar, sondern ist Bestandteil des Veranlagungsverfahrens (BFH-Urteile vom 6. Mai 1971 IV R 59/69 , BFHE 102, 493 , BStBl 2.1971, 664; vom 28. Juni 1972 I R 182/69 , BFHE 106, 427 , BStBl 2.1972, 819).
  • BFH, 06.05.1971 - IV R 59/69

    Entscheidung über Billigkeitsmaßnahme - Selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt -

    Auszug aus BFH, 27.11.1975 - IV R 200/71
    Die Entscheidung über die Ablehnung von Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 Abs. 1 Satz 2 AO stellt in derartigen Fällen keinen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt dar, sondern ist Bestandteil des Veranlagungsverfahrens (BFH-Urteile vom 6. Mai 1971 IV R 59/69 , BFHE 102, 493 , BStBl 2.1971, 664; vom 28. Juni 1972 I R 182/69 , BFHE 106, 427 , BStBl 2.1972, 819).
  • BFH, 25.01.1951 - I D 4/50

    Umfang des Begriffs des Einkommens i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 EstG - Gewinn und

    Auszug aus BFH, 27.11.1975 - IV R 200/71
    Diese bereits in der DDR versteuerten Einkünfte sollen in der Bundesrepublik nicht nochmals steuerlich belastet werden (Gutachten des BFH vom 25. Januar 1951 I D 4/50 S, BStBl 3.1951, 68 (707)).
  • BFH, 26.09.1968 - IV R 53/68

    Inkrafttreten der FGO - Ermessensentscheidungen - Gesetzliche Grenzen des

    Auszug aus BFH, 27.11.1975 - IV R 200/71
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn das in § 131 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO eingeräumte Ermessen nach Sachlage des Einzelfalls ausnahmsweise so eingeengt ist, daß nur eine Entscheidung der Billigkeit entspricht (vgl BFH-Urteil vom 26. September 1968 IV R 53/68 , BFHE 94, 110, BStBl 2.1969, 77; Beschluß des Gemeinsamen Senats GmSOGB 3/70).
  • BFH, 17.12.1974 - VII R 111/72
    Auszug aus BFH, 27.11.1975 - IV R 200/71
    Der Erlaß einer Steuerschuld oder die Nichtberücksichtigung von steuererhöhenden Besteuerungsgrundlagen kommen aus sachlichen Billigkeitsgründen in Betracht, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl zuletzt Urteil vom 17. Dezember 1974 VII R 111/72 , BFHE 115, 82).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 226/77

    Unterhaltsleistung - Übergangsregelung - Anfechtungsverfahren -

    Hatte das FA nämlich diese Billigkeitsmaßnahme nach § 131 Abs. 1 Satz 2 AO schon bei der Einkommensteuerveranlagung oder beim Lohnsteuer-Jahresausgleich gewährt oder abgelehnt, so würde es sich nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 27. November 1975 IV R 200/71, BFHE 117, 541, und die dortige erwähnte Rechtsprechung) nicht um einen selbständigen Verwaltungsakt, sondern nur um einen Bestandteil des Veranlagungs- bzw. des Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids gehandelt haben, der allein nicht mit Rechtsmitteln angreifbar gewesen wäre.

    Diese Grundsätze gelten nach Ansicht des Senats auch für Fälle, in denen die Ermessensgrenzen so eingeengt, sind, daß nur eine, bestimmte Entscheidung der Billigkeit entspricht, und in denen die Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 117, 541 und die dort erwähnten Entscheidungen) den Gerichten das Recht zuerkannt hat, die der Sachlage entsprechende Billigkeitsfolge selbst auszusprechen.

  • BFH, 27.03.1981 - VI R 207/78

    Steuerfreiheit von Einkünften eines Arbeitnehmers aus einer in der DDR ausgeübten

    Denn es wird vom Gesetz allgemein und ohne Berücksichtigung des Einzelfalls unterstellt, daß Einkünfte, für die in der Bundesrepublik eine beschränkte Steuerpflicht zu bejahen wäre, in der DDR einer entsprechenden Einkommensbesteuerung unterworfen worden sind (s. hierzu das Urteil des BFH vom 27. November 1975 IV R 200/71, BFHE 117, 541, 544, zu § 2 Abs. 2 Satz 2 EStG a. F.; vgl. auch Abschn. 6 Nr. 20 EStR 1975).
  • BFH, 23.06.1976 - I R 165/74

    Betriebliche Verluste - Entstehung in DDR - Ermittlung eines Veräußerungsgewinns

    Da der Verlust unmittelbar in der DDR entstanden ist, bestand für das FG keine Möglichkeit, etwa im Billigkeitswege gemäß § 131 AO das FA zu einer Berücksichtigung solcher negativen Einkünfte in der Bundesrepublik zu verpflichten, wie dies im umgekehrten Fall bei mittelbaren Einkünften aus der DDR, die dort bereits der Einkommensteuer unterlegen haben, gerechtfertigt ist (vgl. dazu neuestens BFH-Urteil vom 27. November 1975 IV R 200/71, BFHE 117, 541).
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