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   BFH, 01.07.1977 - III R 74/76   

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https://dejure.org/1977,756
BFH, 01.07.1977 - III R 74/76 (https://dejure.org/1977,756)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1977 - III R 74/76 (https://dejure.org/1977,756)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1977 - III R 74/76 (https://dejure.org/1977,756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Personenkraftfahrzeug - Gewährung einer Investitionszulage - Veräußerung vor Ablauf von drei Jahren - Beschädigung bei einem Verkehrsunfall - Kosten der Wiederherstellung - Zeitwert des Wagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerlinFG § 19

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 109
  • DB 1978, 51
  • BStBl II 1977, 793
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.10.1976 - III R 139/74

    Keine Rückzahlung der Investitionszulage bei Verschrottung vor Ablauf von drei

    Auszug aus BFH, 01.07.1977 - III R 74/76
    In seiner Entscheidung vom 15. Oktober 1976 III R 139/74 (BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59) hat der erkennende Senat darüber hinaus die Auffassung vertreten, daß der mit § 19 BerlinFG bezweckte Investitionserfolg auch dann erreicht werde, wenn die begünstigten Wirtschaftsgüter deshalb vorzeitig aus der Berliner Betriebstätte ausscheiden, weil sie wirtschaftlich verbraucht sind und aus diesem Grund verschrottet werden.

    Es sollte damit sichergestellt werden, daß die Investitionszulage nicht dazu mißbraucht wird, Wirtschaftsgüter unter Inanspruchnahme der Zulage in Berlin (West) anzuschaffen, um sie schon kurze Zeit später in einen Betrieb (eine Betriebstätte) in der Bundesrepublik oder ins Ausland zu verbringen (BFH-Urteil III R 139/74).

  • BFH, 09.03.1967 - IV R 149/66

    Gewähr einer Investitionszulage für die Beschaffung von Ersatzteilen und

    Auszug aus BFH, 01.07.1977 - III R 74/76
    So entsteht grundsätzlich keine Rückzahlungsverpflichtung, wenn Wirtschaftsgüter wegen ihrer schnellen technischen Abnutzung vorzeitig aus dem maßgeblichen Anlagevermögen ausscheiden (BFH-Urteil vom 9. März 1967 IV R 149/66, BFHE 87, 589, BStBl III 1967, 238).
  • BFH, 12.04.1994 - III R 64/91

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die vor Ablauf des

    Im Streitfall liege jedoch kein Mißbrauch vor (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Juli 1977 III R 74/76, BFHE 123, 109, BStBl II 1977, 793).

    Von vergleichbaren Verbleibregelungen in anderen Zulagevorschriften hat der BFH in eng begrenzten Fällen Ausnahmen zugelassen (s. insbesondere die Urteile vom 9. März 1967 IV R 149/66, BFHE 87, 589, BStBl III 1967, 238; vom 15. Oktober 1976 III R 139/74, BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59, sowie in BFHE 123, 109, BStBl II 1977, 793, zu § 19 des Berlinhilfegesetzes - BHG - 1964 und § 19 des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG -).

    Anders als im Falle des Urteils in BFHE 123, 109, BStBl II 1977, 793 kommt dem Veräußerungserlös bei dieser Größenordnung und Fallgestaltung nach Auffassung des Senats durchaus Bedeutung zu.

  • BFH, 18.12.2013 - III R 56/12

    Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei Untergang

    Ebenso hat es der Senat als anspruchsunschädlich angesehen, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund eines Totalschadens funktionsunfähig wird und deshalb aus dem Anlagevermögen ausscheidet (Senatsurteil vom 1. Juli 1977 III R 74/76, BFHE 123, 109, BStBl II 1977, 793).
  • BFH, 29.03.2006 - III B 180/05

    InvZul: dreijährige Bindungsfrist, Ausnahme

    Eine Ausnahme werde etwa angenommen, wenn das Ausscheiden des geförderten Wirtschaftsguts auf Gründen beruhe, die vom Investor nicht zu vertreten seien, beispielsweise wegen technischer Abnutzung, wirtschaftlichen Verbrauchs, eines Totalschadens oder wenn das Wirtschaftsgut mangelhaft gewesen sei und es durch ein mangelfreies in einem wirtschaftlich einheitlichen Vorgang ausgetauscht worden sei (BFH-Urteile vom 9. März 1967 IV R 149/66, BFHE 87, 589, BStBl III 1967, 238; in BFHE 92, 81, BStBl II 1968, 430; vom 15. Oktober 1976 III R 139/74, BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59, und vom 1. Juli 1977 III R 74/76, BFHE 123, 109, BStBl II 1977, 793).

    Der BFH hat deshalb, worauf die Klägerin ebenfalls zutreffend verwiesen hat, in Einzelfällen, in denen ein derartiger Missbrauch von vorneherein ausgeschlossen war, eng begrenzte Ausnahmen zugelassen und in den von der Klägerin zitierten Fällen Investitionszulage gewährt, obwohl die Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen nicht erfüllt waren (BFH-Urteile in BFHE 87, 589, BStBl III 1967, 238; in BFHE 92, 81, BStBl II 1968, 430; in BFHE 120, 317, BStBl II 1977, 59, und in BFHE 123, 109, BStBl II 1977, 793).

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