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   BFH, 31.03.1977 - IV R 58/73   

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https://dejure.org/1977,684
BFH, 31.03.1977 - IV R 58/73 (https://dejure.org/1977,684)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1977 - IV R 58/73 (https://dejure.org/1977,684)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1977 - IV R 58/73 (https://dejure.org/1977,684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Wirtschaftsguts - Voraussetzungen der Übertragung - Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft - Privatvermögen des Gesellschafters - Beurteilung als Entnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Nr. 2, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 85
  • DB 1977, 1440
  • BStBl II 1977, 823
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.11.1960 - I 117/60 S

    Überlassung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Einfamilienhaus für private

    Auszug aus BFH, 31.03.1977 - IV R 58/73
    b) Dieser Entnahmegewinn wäre entgegen der Ansicht der Revision allein dem Gesellschafter M senior zuzurechnen, weil sich alle Gesellschafter darin einig waren, daß die Grundstücke unmittelbar in das Privatvermögen des M senior übertragen werden sollten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. November 1960 I 117/60 S, BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183) und weil weder dargetan noch ersichtlich ist, daß die Gesellschafter der Klägerin über die Zurechnung des Entnahmegewinns wirtschaftlich motiviert etwas Abweichendes vereinbaren wollten (siehe Herrmann/Heuer, a. a. O., EStG § 4 Anm. 42 d [2]).
  • BFH, 09.03.2016 - X R 46/14

    Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung

    Danach kann offen bleiben, ob die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a EStG in Fällen der Einlage eines dem Betriebsinhaber zuvor von einem Dritten geschenkten Wirtschaftsguts überhaupt anwendbar ist (vgl. --jeweils zu besonderen Sachverhaltskonstellationen-- bejahend "jedenfalls dann, wenn der unentgeltliche Erwerb und die Einlage zeitlich zusammenfallen" BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 58/73, BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823, unter 4.a; verneinend Senatsurteil in BFHE 172, 200, BStBl II 1994, 15, unter I.).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Hiergegen richtet sich die vom Finanzgericht (FG) wegen Divergenz zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. März 1977 IV R 58/73 (BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823) und vom 29. November 1960 I 117/60 S (BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183) zugelassene Revision der Klägerin, mit der die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird.

    Die bisherige BFH-Rechtsprechung sieht die zweite Möglichkeit als die Regel an, wenn keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind (BFH-Urteile in BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823; vom 6. August 1985 VIII R 280/81, BFHE 144, 386, BStBl II 1986, 17; vom 9. Juni 1994 IV R 47-48/92, BFH/NV 1995, 103).

    Auch das Senatsurteil in BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823 betraf einen anderen Sachverhalt.

  • BFH, 06.08.1985 - VIII R 280/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - GmbH & Co. KG - Geschäftsführende GmbH - Verkauf

    Im übrigen ist der verdeckte Wertabfluß als verdeckte Entnahme anzusehen, die mangels abweichender Gesellschaftsabreden den Gewinnanteil des Kommanditisten erhöht (Anschluß an BFH-Urteile vom 31. März 1977 IV R 58/73, BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823, und vom 24. Juni 1982 IV R 151/79, BFHE 136, 375, BStBl II 1982, 751).

    Eine verdeckte Entnahme liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft in das Privatvermögen eines Gesellschafters übertragen, für die Übertragung kein angemessenes Entgelt bezahlt wird und für eine Übertragung ohne angemessenes Entgelt keine betriebliche Veranlassung besteht, so daß sich die Übertragung nur aus dem Gesellschaftsverhältnis erklärt (vgl. Urteile des BFH vom 31. März 1977 IV R 58/73, BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823, sowie vom 24. Juni 1982 IV R 151/79, BFHE 136, 375, BStBl II 1982, 751).

    Dies begegnet keinen rechtlichen Bedenken, denn das FG hat abweichende Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern nicht festgestellt (vgl. auch BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823 am Ende).

  • BFH, 21.06.1989 - X R 14/88

    Zur Art und zur Ermittlung der Einkünfte des persönlich haftenden Gesellschafters

    In Entsprechung zu § 15 (Abs. 1) Nr. 2 EStG (dazu BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 58/73, BFHE 122, 85, 87, BStBl II 1977, 823) gelten für die Sondervergütungen, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben und das ihnen entsprechende Sonderbetriebsvermögen dieselben Gewinnermittlungsvorschriften wie für die Gewinnanteile und die ihnen entsprechende Beteiligung an der KGaA.
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00

    Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer

    aa) Soweit jedoch die Ausführungen des FG in diesem Zusammenhang dahin zu verstehen sein sollten, dass sich diese Begrenzung der Verlustzurechnung bereits aus den allgemeinen Grundsätzen über die Berücksichtigung von Einlagen bei der Bestimmung des Gewinnanteils eines atypisch stillen Gesellschafters (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 58/73, BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823; Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 15 Rz. 660, 441) oder aus der handels rechtlichen Gewinnverteilungsabrede ergebe, könnte dem nicht zugestimmt werden.
  • BFH, 14.07.1993 - X R 74/90

    1. Zur Frage der einheitlichen unentgeltlichen Betriebsübertragung - 2. Zum

    c) Der Senat teilt nicht die in der Literatur unter Hinweis auf das Urteil des IV. Senats vom 31. März 1977 IV R 58/73 (BFHE 122, 85, 89, BStBl II 1977, 823) vertretene Auffassung, die entgeltliche Anschaffung, die Herstellung oder Entnahme des Rechtsvorgängers sei dem Einzelrechtsnachfolger jedenfalls dann zuzurechnen, wenn die Einlage der Schenkung unmittelbar nachfolge (Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 6 EStG Rz. 1227; Söffing M. in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 Rz. 922).
  • BFH, 05.12.1996 - IV R 83/95

    Auch für vor dem 1. Januar 1980 vorgenommene Einlagen entspricht der Einlagewert

    Das Senatsurteil vom 31. März 1977 IV R 58/73 (BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823) steht einer solchen Betrachtung nicht entgegen, denn es betrifft den - hier nicht vorliegenden - Fall einer zeitgleichen Schenkung und Einlage.
  • BFH, 14.07.1993 - X R 75/90

    Geschenktes Wirtschaftsgut - Betriebsvermögen - Einlage zum Teilwert - Zeitpunkt

    c) Der Senat teilt nicht die in der Literatur unter Hinweis auf das Urteil des IV. Senats vom 31.3.1977 IV R 58/73 10) vertretene Auffassung, die entgeltliche Anschaffung, die Herstellung oder Entnahme des Rechtsvorgängers sei dem Einzelrechtsnachfolger jedenfalls dann zuzurechnen, wenn die Einlage der Schenkung unmittelbar nachfolge 11) .

    BStBl. II 1977 S. 823 = DB 1977 S. 1440.

  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79

    Bei Tausch eines betrieblichen Wirtschaftsguts gegen ein Wirtschaftsgut ds

    Entnahmehandlung kann auch eine Veräußerung im bürgerlich-rechtlichen Sinne sein (BFH-Urteile vom 28. Februar 1974 IV R 60/69, BFHE 112, 257, BStBl II 1974, 481, und vom 31. März 1977 IV R 58/73, BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823).
  • FG München, 26.01.2000 - 2 K 381/00

    Umwandlung einer Darlehensforderung gegen ein notleidendes Unternehmen in eine

    Die Einlage- und Entnahmevorschriften sind grundsätzlich auch bei der Ermittlung des Gewinns einer Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und der Gewinnanteile der Gesellschafter anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 58/73, BStBl II 1977, 823 ).
  • BFH, 14.04.1988 - IV R 160/84

    Bauten auf fremdem Grund und Boden im bilanztechnischen Sinn - Gegenstände die

  • FG Nürnberg, 05.07.2006 - V 313/04

    Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung auf Grund formeller Buchführungsmängel;

  • FG Baden-Württemberg, 09.03.2000 - 8 K 276/97

    Kindergeld

  • FG Bremen, 22.07.1999 - 198054K 6

    Beschränkte Rechtsbehelfsbefugnis eines zum Rechtsbehelfsverfahren hinzugezogenen

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