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   BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84   

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https://dejure.org/1987,342
BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84 (https://dejure.org/1987,342)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1987 - VIII R 46/84 (https://dejure.org/1987,342)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1987 - VIII R 46/84 (https://dejure.org/1987,342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 2
    Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 2

  • Wolters Kluwer

    Gewerbebetrieb - Der Baubranche nicht verbundene Person - Errichtung eines Mietwohngebäudes - Acht Wohneinheiten - Umwandlung in Eigentumswohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 74
  • BB 1988, 114
  • BStBl II 1988, 65
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.10.1985 - III R 196/81

    Einordnung des Erstellens und Veräußerns von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen

    Auszug aus BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84
    Die Gesamtbetrachtung (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1985 III R 196/81, BFH/NV 1986, 279) der von den Klägern entwickelten Maßnahmen läßt deutlich werden, daß es den Klägern in erster Linie auf die Nutzung ihres Grundstücks im Sinne einer Fruchtziehung ankam.

    Die Kläger waren mit Bau- und Grundstücksmarkt in keiner Weise beruflich verbunden (vgl. BFH/NV 1986, 279, sowie Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 VIII R 167/85, BFH/NV 1987, 440).

  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH wird bei der Errichtung und dem Verkauf von Eigentumswohnungen der Bereich der privaten Vermögensverwaltung überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260, sowie Urteil des Senats vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480).

    Das Urteil des BFH in BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260 steht diesen Überlegungen nicht entgegen.

  • BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78

    Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84
    Eine Zielsetzung, die von vornherein mindestens auch eine gewinnbringende Veräußerung des bebauten Grundstücks ernstlich beabsichtigte (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700), könne den Klägern nicht nachgewiesen werden.
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH wird bei der Errichtung und dem Verkauf von Eigentumswohnungen der Bereich der privaten Vermögensverwaltung überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260, sowie Urteil des Senats vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480).
  • BFH, 10.08.1983 - I R 120/80

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84
    Denn im Zusammenhang mit dem nach den tatsächlichen Feststellungen des FG erstmals 1974 gefaßten Entschluß, die Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln und zu veräußern, wurden keine wesentlichen Baumaßnahmen vorgenommen (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1983 I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137).
  • BFH, 10.02.1987 - VIII R 167/85

    Anforderungen an die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84
    Die Kläger waren mit Bau- und Grundstücksmarkt in keiner Weise beruflich verbunden (vgl. BFH/NV 1986, 279, sowie Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 VIII R 167/85, BFH/NV 1987, 440).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Als einen gegen eine bereits im Zeitpunkt der Errichtung vorliegende zumindest bedingte Weiterveräußerungsabsicht sprechenden objektiven Umstand hat die Rechtsprechung eine vom Weiterveräußerer selbst vorgenommene (dazu BFH-Urteil vom 2. März 1990 III R 75/85, BFH/NV 1991, 584, 585) langfristige Vermietung oder eine auf Dauer angelegte Eigennutzung des Objekts angesehen, weil dadurch die Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer bloßen Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten im Gegensatz zu einer lediglich zwischenzeitlichen Vermietung oder Selbstnutzung in den Vordergrund tritt (BFH/NV 1994, 94, 96; BFH/NV 1992, 809, 810, mit umfangreichen Nachweisen; BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 235, 236;vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135;vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561, 563;vom 10. August 1983 I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137;vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65; in BFH/NV 1991, 381;vom 6. April 1990 III R 28/87, BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057;vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293).

    Die bloße Behauptung des Steuerpflichtigen, er habe die Objekte nicht veräußern, sondern langfristig durch Vermietung nutzen wollen, vermag indessen nicht die objektiven Beweisanzeichen zu erschüttern (Urteile in BFH/NV 1992, 464, 467; BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; BFH/NV 1991, 381; BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65; BFH/NV 1988, 561, 562).

    Hingegen hat der erkennende Senat im Urteil in BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65 die Vermietung auf eine feste Dauer zwischen 5 bis 10 Jahren durch einen Branchenfremden als langjährig und die gleichwohl bereits nach 2 Jahren seit Errichtung des Wohnhauses erfolgte Aufteilung in Eigentumswohnungen und deren anschließende Veräußerungen innerhalb von 4 Jahren noch als im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung liegend beurteilt (zustimmend Urteil in BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, 1062; bestätigt vom erkennenden Senat in BFH/NV 1994, 94, 95).

    Wird das Mietverhältnis auf eine solche feste Dauer vereinbart, besteht zwar ebenfalls --wie der entschiedene Fall (BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65) zeigt--die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung durch einen Aufhebungsvertrag.

    Der erkennende Senat hat dementsprechend die zur Vermietung an verschiedene Interessenten bestimmten Wohneinheiten eines ungeteilten Mehrfamilienhauses als rechtlich unselbständige Teile des Gesamtobjekts beurteilt (BFH-Urteil in BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, 66).

    Der Hinweis des erkennenden Senats in seinem Urteil in BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, 66 auf die verkaufshemmende Wirkung ist im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung des dortigen Sachverhalts zu verstehen, wonach die Objekte zwischen 5 bis 10 Jahren fest vermietet waren.

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Für die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit vom Bereich der privaten Vermögensverwaltung kommt es bei Grundstücksgeschäften nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, m. w. N.) darauf an, ob nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz i. S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z. B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt.
  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Solche Umstände hat der BFH z. B. nach der Errichtung von Wohnungen in dem Abschluß langfristiger Mietverträge oder (unter bestimmten Voraussetzungen) in der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gesehen (vgl. BFH-Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, und BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 381).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine

    So spricht der Abschluss eines Pacht- oder Mietvertrags über eine von vornherein vereinbarte Laufzeit von mehr als fünf Jahren gegen die Indizwirkung der Drei-Objekt-Grenze, weil die Immobilie hierdurch nur eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar ist (s. BFH-Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, unter 4.).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird bei der Errichtung und dem Verkauf von Wohnobjekten der Bereich der privaten Vermögensverwaltung überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65 m. w. N.).

    d) Auch liegen keine Anhaltspunkte vor, die erkennbar die Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten in den Vordergrund treten ließen, wie es etwa in der Entscheidung des BFH in BFHE 154, 74, BStBl II 1988, 65, der Fall war (Abschluß von Mietverträgen über eine Mietdauer von fünf bis zehn Jahren; Unvermietbarkeit einzelner Wohnungen).

  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93

    Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel

    Eine solche Branchennähe ist insbesondere für selbständige Architekten wiederholt bejaht worden (Urteile in BFH/NV 1989, 784, 785; vom 11. Oktober 1985 III R 196/81, BFH/NV 1986, 279, 280, und vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, 66 [BFH 28.09.1987 - VIII R 46/84]).

    Der erkennende Senat hat im Urteil in BFHE 151, 74, [BFH 28.09.1987 - VIII R 46/84] BStBl II 1988, 65 [BFH 28.09.1987 - VIII R 46/84] die Vermietung auf eine feste Dauer zwischen fünf bis zehn Jahren durch Branchenfremde als langjährig und die Aufteilung in Eigentumswohnungen bereits zwei Jahre nach Errichtung eines Wohnhauses und die anschließende Veräußerung innerhalb von vier Jahren als noch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung liegend beurteilt (zustimmend BFH-Urteil in BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, 1062).

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 79/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs gemäß § 1

    Für die Abgrenzung einer privaten Vermögensverwaltung kommt es bei Grundstücksgeschäften nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, m. w. N.) darauf an, ob nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z. b. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt.

    Demgemäß hat der BFH im Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84 (BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65) entschieden, daß die Umwandlung von Eigentumswohnungen und deren Veräußerung den Gesamtvorgang nicht zu einer gewerblichen Betätigung werden lassen, wenn der Veräußerer mit der Baubranche beruflich nicht verbunden ist, wenn die Eigentumswohnungen aus der Umwandlung eines Mietwohnhauses hervorgegangen sind und wenn die Wohnungen zunächst auf die Dauer von fünf bis zehn Jahren vermietet worden waren.

    Zum anderen lassen die von ihnen mit der Fa. Z als gewerblichem Zwischenvermieter geschlossenen Mietverträge nicht in gleichem Maß den Schluß auf die Absicht langfristiger Vermietung zu, wie dies der VIII. Senat des BFH im Urteil in BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65 bei Mietverträgen mit Mietern, die die Wohnungen selbst als Wohnraum nutzen, angenommen hat.

  • BFH, 28.10.2015 - X R 21/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 10. 2015 X R 22/13 -

    So spricht der Abschluss eines Pacht- oder Mietvertrags über eine von vornherein vereinbarte Laufzeit von mehr als fünf Jahren gegen die Indizwirkung der Drei-Objekt-Grenze, weil die Immobilie hierdurch nur eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar ist (s. BFH-Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, unter 4.).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Im Gegensatz hierzu waren in dem vom erkennenden Senat im Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84 (BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65) entschiedenen Fall nicht nur sämtliche Wohneinheiten tatsächlich langfristig auf fünf bis zehn Jahre vermietet, sondern auch erst wesentlich später in rechtlich selbständige Eigentumswohnungen umgewandelt worden.
  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 96/84

    Anordnung der Aussetzung der Verhandlung - Verkauf von drei Eigentumswohnungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, m. w. N.; in BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137; in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260; vom 2. November 1971 VIII R 1/71, BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360) wird bei der Errichtung und dem Verkauf von Eigentumswohnungen der Bereich der privaten Vermögensverwaltung überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt.

    Er konnte das durch seine Tätigkeit als Architekt gewonnene Wissen um günstige Gelegenheiten für den An- und Verkauf von Grundstücken bei Bebauung des Grundstücks A-Straße 10 nutzen (BFH-Urteile in BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65; vom 10. Februar 1987 VIII R 167/85, BFH / NV 1987, 440; in BFH /NV 1986, 279; vom 29. März 1973 I R 153/71, BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661).

  • BFH, 26.02.1992 - I R 149/90

    Steuerpflichtigkeit von Altkleidersammlungen (§§ 14 , 64 AO 1 977)

  • BFH, 18.09.2002 - X R 108/96

    Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten

  • BFH, 16.09.2004 - X R 22/01

    Vorbehalt der Nachprüfung; Vorläufigkeitsvermerk

  • FG München, 20.04.1999 - 11 K 903/96

    "3-Objekt-Grenze": gewerblicher Grundstückshandel in Sonderfällen;

  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

  • BFH, 11.12.1991 - III R 59/89

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

  • BFH, 23.02.1994 - X R 98/91

    Einkommensteuer; gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines

  • FG Düsseldorf, 28.02.2006 - 3 K 2610/01

    Objekt-GmbH & Co KG; Mietvertrag mit Kaufoption; Bürogebäude;

  • BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - Aufteilung MFH in ETW

  • BFH, 06.03.2007 - IV B 118/05

    NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen

  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 10 K 2178/12

    Keine Vorverlagerung des Beginns der Gewerbesteuerpflicht bei einer rein

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20

    Klagebegehren gerichtet auf eine gesonderte und einheitliche Feststellung

  • BFH, 17.02.2005 - X B 185/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: langfristige Gewerbevermietung

  • BFH, 05.09.1990 - X R 108/89

    Grundstücksgeschäfte - Veräußerungsabsicht - Branchenkundiger Steuerpflichtiger -

  • BFH, 14.10.2008 - X B 118/08

    Zuordnung einer nach Fertigstellung an den Sohn vermieteten und erst nach einer

  • BFH, 07.12.1995 - III R 24/92

    Zurechnung der Grundstücks-Geschäfte einer Personengesellschaft beim

  • BFH, 12.09.1995 - X B 83/95

    G ebäudeabschreibung bei gewerblichen Grundstückshändlern

  • BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Drei-Objekt-Grenze

  • FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07

    Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen

  • BFH, 12.08.2004 - XI B 150/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze - Verkauf von acht

  • BFH, 10.07.2002 - X B 141/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Bildung von Wohneigentum

  • BFH, 29.11.1989 - X R 100/88

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

  • BFH, 09.09.2004 - IV B 233/02

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum BV eines gewerblichen Grundstückshandels

  • FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 765/94

    "Drei-Objekt-Grenze" gilt auch für Mehrfamilienhäuser

  • FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 799/94

    Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern

  • BFH, 02.04.2003 - VIII B 209/02

    Eigentumswohnung als ein Objekt i. S. der Drei-Objekt-Grenze; Rüge einer

  • BFH, 27.05.1998 - IV B 119/97

    Veräußerungsabsicht bei langfristigen Mietverträgen

  • FG Münster, 20.07.1999 - 1 K 4468/96

    Ruhender Gewerbebetrieb und gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 24/90

    Reichweite des Bereiches der privaten Vermögensverwaltung

  • BFH, 15.12.1992 - III R 9/90

    Erwerb und Bebauung von Grundstücken - Gemeinschaftlicher Handel mit unbebauten

  • FG Hamburg, 29.05.1998 - VI 234/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung einer Vielzahl von Grundstücken

  • BFH, 13.01.1993 - X R 139/90

    Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und Unterhalten eines

  • BFH, 10.06.1992 - I R 76/90

    Abgrenzbarkeit vom steuerbegünstigten Wirkungskreis für die Annahme einer

  • BFH, 19.12.1990 - X R 165/87

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Gewerbebetriebes bei der Errichtung und dem

  • FG Münster, 06.05.1997 - 11 K 2727/95
  • FG Niedersachsen, 08.11.1995 - XI 268/93

    Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken; Einkünfte aus Gewerbebetrieb;

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 2 K 219/93

    Gewerbliche Einkünfte im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken;

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