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   BFH, 04.02.1966 - VI 272/63   

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https://dejure.org/1966,593
BFH, 04.02.1966 - VI 272/63 (https://dejure.org/1966,593)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1966 - VI 272/63 (https://dejure.org/1966,593)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1966 - VI 272/63 (https://dejure.org/1966,593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 123
  • DB 1966, 1118
  • BStBl III 1966, 374
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.01.1965 - IV 173/64 S

    Kürzung von Fehlbeträgen bei Erbschaft eines Einzelunternehmens

    Auszug aus BFH, 04.02.1966 - VI 272/63
    Die Bezugnahme des FG auf den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer geht nach der Auffassung des BdF schon deshalb fehl, weil das Gesetz bei der Regelung des Gewerbeverlustes mit der Verweisung auf § 2 Abs. 5 GewStG das personale Merkmal für rechtserheblich erklärt hat (Urteil des BFH IV 173/64 S vom 14. Januar 1965, BStBl 1965 III S. 115, Slg. Bd. 81 S. 318).

    Dieser Auslegung stehe das Urteil des BFH IV 173/64 S (a. a. O.) nicht entgegen, wenngleich es entschieden habe, daß der Erbe seinen Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen dürfe, die dem Erblasser entstanden seien.

    Wie der BdF zutreffend ausführt, gilt das auch für den Erben, der das Unternehmen des Erblassers fortführt, hinsichtlich der im Unternehmen des Erblassers entstandenen Verluste, wie auch im Grundsatzurteil des BFH IV 173/64 S (a. a. O.) dargelegt ist.

  • BFH, 22.06.1962 - VI 49/61 S

    Absetzbarkeit eines in der Person des Erblassers entstandenen Verlustes durch den

    Auszug aus BFH, 04.02.1966 - VI 272/63
    Im übrigen würde die Berufung aber auch begründet sein, wenn man der Gesetzesänderung nicht die vorgenannte Bedeutung beimesse, sondern der bisherigen Rechtsprechung des BFH folge; denn abweichend von der früheren Rechtsprechung habe der BFH inzwischen in dem Urteil VI 49/61 S vom 22. Juni 1962 (BStBl 1962 III S. 386, Slg. Bg. 75 S. 328) entschieden, daß der Erbe einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust absetzen könne, soweit der Erblasser den Verlust noch hätte geltend machen können.
  • BFH, 25.11.1958 - I 159/58 U

    Höhe des Abzug des Gewerbeverlusts bei Personengleichheit zwischen Einzelfirma

    Auszug aus BFH, 04.02.1966 - VI 272/63
    Das FG folgt Lenski-Steinberg (a. a. O.), die betonen, daß die Neufassung des § 2 GewStG den Zweck habe, den Urteilen des BFH IV 666/55 U vom 19. Dezember 1957 (BStBl 1958 III S. 210, Slg. Bd. 66 S. 548) und I 159/58 U vom 25. November 1958 (BStBl 1959 III S. 115, Slg. Bd. 68 S. 294) den Boden zu entziehen.
  • BFH, 19.12.1957 - IV 666/55 U

    Anrechnung von Gewerbeverlusten bei Unternehmenswechsel

    Auszug aus BFH, 04.02.1966 - VI 272/63
    Das FG folgt Lenski-Steinberg (a. a. O.), die betonen, daß die Neufassung des § 2 GewStG den Zweck habe, den Urteilen des BFH IV 666/55 U vom 19. Dezember 1957 (BStBl 1958 III S. 210, Slg. Bd. 66 S. 548) und I 159/58 U vom 25. November 1958 (BStBl 1959 III S. 115, Slg. Bd. 68 S. 294) den Boden zu entziehen.
  • BFH, 29.11.1965 - GrS 3/64

    Zahlung der Gewerbesteuer durch einen Kommanditisten ohne Möglichkeit der

    Auszug aus BFH, 04.02.1966 - VI 272/63
    Daß trotz des Objektsteuercharakters der Gewerbesteuer nicht die Personengesellschaft als solche, sondern die Gesellschafter belastet werden, ergibt sich auch aus § 5 GewStG 1961, wonach, falls ein Gewerbebetrieb für "Rechnung mehrerer Personen" betrieben wird, diese Gesamtschuldner sind (vgl. hierzu auch den Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 3/64 S vom 29. November 1965, BStBl 1966 III S. 158, betreffend die Steuerschuldnerschaft des Kommanditisten).
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