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   BFH, 04.11.1965 - IV 32/64 U   

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https://dejure.org/1965,1458
BFH, 04.11.1965 - IV 32/64 U (https://dejure.org/1965,1458)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1965 - IV 32/64 U (https://dejure.org/1965,1458)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1965 - IV 32/64 U (https://dejure.org/1965,1458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abziehung von allen mit einer ärztlichen Tätigkeit verbundenen Aufwendungen als Betriebsausgaben von den Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit - Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Werbungskostenpauschbetrag für nichtselbständig Tätige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 84, 243
  • DB 1966, 288
  • BStBl III 1966, 89
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.11.1960 - IV 31/58
    Auszug aus BFH, 04.11.1965 - IV 32/64 U
    Das Urteil des Senats IV 31/58 vom 24. November 1960 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961 S. 242) steht dem nicht entgegen, weil dort die Aufteilung der Kraftfahrzeugkosten in Betriebsausgaben und Werbungskosten keine einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen gehabt hätte.
  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05

    Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages - Verhältnis von

    Soweit die Aufwendungen der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit dienten (§ 9 EStG), sind sie bei der Ermittlung dieser Einkünfte zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 4. November 1965 IV 32/64 U, BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89).

    Soweit die Aufwendungen nicht ihrer Natur nach und ausschließlich mit der nichtselbständigen oder der selbständigen Tätigkeit zusammenhängen, ist eine Aufteilung durch Schätzung unvermeidlich (BFH-Urteil in BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89).

    Unvermeidlich ist die Schätzung zum Zwecke der Aufteilung jedoch nur bei solchen Aufwendungen, die gleichzeitig den freiberuflichen und den nichtselbständigen Tätigkeitsbereich betreffen, etwa wenn einem abhängig beschäftigten Krankenhausarzt, der in der Klinik zugleich Privatpatienten als Freiberufler behandelt, Aufwendungen für die Fahrten zu diesem Krankenhaus entstehen (vgl. den Sachverhalt in BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89).

    dd) Da sich die juristischen Tätigkeitsfelder, auf denen sich der Kläger bewegt, nach den Feststellungen des FG nicht wesentlich unterscheiden, sind die Aufwendungen für Fachliteratur nicht ihrer Natur nach und ausschließlich mit der selbständigen Tätigkeit verbunden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89).

    Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einnahmen aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit kommt allerdings nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89; vom 10. Mai 2001 IV R 6/00, BFHE 195, 323, BStBl II 2001, 575).

  • BFH, 16.09.2014 - X R 32/12

    Photovoltaikanlage auf Dachfläche - Betriebsausgabenabzug

    Vielmehr muss sich die Aufteilung danach orientieren, inwieweit die jeweiligen Aufwendungen durch die jeweiligen Tätigkeiten veranlasst wurden (BFH-Urteil vom 4. November 1965, IV 32/64 U, BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89).
  • FG Köln, 27.01.2005 - 2 K 5754/01

    Werbungskosten; Betriebsausgaben

    Der Beklagte durfte nach der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 04. November 1965 - IV 32/64 U, BFHE 84, 243; BStBl III 1966, 89), welcher der erkennende Senat ebenfalls folgt, anstelle der Gewährung des Pauschbetrages die Höhe der Werbungskosten im Schätzungswege nach § 162 Abs. 1 AO bestimmen.
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