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| BFH, 07.02.1968 - I 267/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unselbständige Rabattabteilung - Genossenschaft - Geschäftsvorfälle - Ausgabe von Rabattmarken - Aktivposten - Rückstellung - Markenschwund
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 91, 526
- BStBl II 1968, 445
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.12.1959 - III 317/59 S
Veräußerung von Waren des täglichen Bedarfs im Einzelverkauf - …
Auszug aus BFH, 07.02.1968 - I 267/64
Wenn man berücksichtige, daß die Einlösung der Sparkarten zu Weihnachten und zum Jahresende besonders zügig erfolge (Urteil des BFH III 317/59 S vom 4. Dezember 1959, BFH 70, 212, BStBl III 1960, 80), so könne man davon ausgehen, daß zum Bilanzstichtag die weitaus überwiegende Zahl der Marken, die während eines Jahres ausgegeben worden seien, zur Einlösung gelangt sei, soweit sie überhaupt zur Einlösung vorgesehen seien. - BFH, 15.11.1960 - I 189/60 U
Anwendung der Grundsätze der dynamischen Bilanz auf sich auf das Ergebnis des …
Auszug aus BFH, 07.02.1968 - I 267/64
Nach dem Urteil des Senats I 189/60 U vom 15. November 1960 (BFH 72, 126, BStBl III 1961, 48) kann für die Verpflichtung zur Markeneinlösung eine Rückstellung gebildet werden, die um den sogenannten Markenschwund für die erfahrungsgemäß nicht zur Einlösung gelangenden Marken zu kürzen ist. - BFH, 03.11.1961 - III 284/60 S
Zurechnung von Geldbeträgen aus dem Verkauf von Gutscheinen zum Einheitswert des …
Auszug aus BFH, 07.02.1968 - I 267/64
Da die durch die Markenausgabe vereinnahmten Gelder kein Treuhandvermögen sind, stellen sie bei der Steuerpflichtigen einen Aktivposten dar (vgl. BFH-Urteil III 284/60 S vom 3. November 1961, BFH 74, 47, BStBl III 1962, 21).
- BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85
Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher …
Hierin unterscheiden sich die Verbindlichkeiten der KG zur Einlösung der ausgegebenen Gutmünzen von den dem Grund und der Höhe nach ungewissen Verpflichtungen eines Gewerbetreibenden, der seinen Kunden einen Barzahlungsnachlaß durch Ausgabe von Rabattmarken unter der Bedingung gewährt, daß diese durch die Zahl der zurückgegebenen Marken das Erreichen eines Mindesteinkaufswerts belegen (…vgl. hierzu eingehend BFH-Urteil vom 4. Dezember 1959 III 317/59 S, BFHE 70, 212, BStBl III 1960, 80, sowie Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., 1988, § 4 des Rabattgesetzes Anm. 4; zur Rückstellung in der Steuerbilanz vgl. Urteile des BFH vom 15. November 1960 I 189/60 U, BFHE 72, 126, BStBl III 1961, 48; vom 7. Februar 1968 I 267/64, BFHE 91, 526, BStBl II 1968, 445).
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