Rechtsprechung
| BFH, 24.05.1968 - VI R 46/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Investitionszulage - Dreijahreszeitraum - Anlagevermögen - West-Berliner Betrieb - Wirtschaftsgut - Umlaufvermögen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 92, 396
- BStBl II 1968, 573
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.02.1965 - IV 13/63 U
Steuervergünstigung wegen erhöhter Abschreibung
Auszug aus BFH, 24.05.1968 - VI R 46/68
Zutreffend ist in der Entscheidung des BFH IV 13/63 U vom 18. Februar 1965 (BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362) ausgeführt, § 14 Abs. 2 BHG spreche nicht von der Betriebstätte des Unternehmens, "das die Anschaffung oder Herstellung vorgenommen habe, sondern von einer in Berlin (West) gelegenen Betriebstätte schlechthin"; deshalb stehe der erhöhten Abschreibung nicht entgegen, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der ersten drei Jahre an einen anderen Unternehmer zur Verwendung in seiner in Berlin (West) gelegenen Betriebstätte veräußert werde.
- BFH, 07.09.2000 - III B 60/98
Investitionszulage; vorübergehende Überführung von Wirtschaftsgütern in das …
Eine auch nur vorübergehende Überführung in das Umlaufvermögen eines Händlers ist daher zulageschädlich (Urteile des BFH vom 24. Mai 1968 VI R 46/68, BFHE 92, 396, BStBl II 1968, 573; vom 12. April 1994 III R 66/89, BFHE 174, 287, BStBl II 1994, 576;… vom 12. April 1994 III R 15/89, BFH/NV 1995, 66).Diese Rechtsprechung ist zwar zum früheren Berlinhilfegesetz (Urteil in BFHE 92, 396, BStBl II 1968, 573) und zum InvZulG 1982 (…Urteile in BFHE 174, 287, BStBl II 1994, 576, und in BFH/NV 1995, 66) ergangen.
- BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer …
Deshalb steht es einer erhöhten Absetzung nach § 14 BerlinFG nicht entgegen, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der restlichen drei Jahre an einen anderen Unternehmer zur Verwendung als Anlagevermögen in dessen Berliner Betriebstätte veräußert wird (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 46/68, BFHE 92, 396, BStBl II 1968, 573).Das Wirtschaftsgut muß aber während des Dreijahrezeitraums ununterbrochen zum Anlagevermögen gehören und darf während dieser Zeit auch nicht für eine verhältnismäßig kurze Zwischenzeit Gegenstand des Umlaufvermögens geworden sein (BFHE 92, 396, BStBl II 1968, 573).
- BFH, 20.11.1970 - VI R 151/69
Ausstellungsbus - Berlin (West) - Berliner Betrieb - Berliner Wirtschaft - …
Zu dem gesetzlichen Dauertatbestand des Verbleibens hat der BFH in zahlreichen Urteilen Stellung genommen (z. B. außer in den von den Beteiligten bezeichneten Entscheidungen auch in den BFH-Urteilen IV 13/63 U vom 18. Februar 1965, BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362; IV R 37/67 vom 10. August 1967, BFH 90, 80, BStBl III 1967, 750; VI R 257/67 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 390, BStBl II 1968, 569; VI R 46/68 vom 24. Mai 1968, BFH 92, 396, BStBl II 1968, 573; I R 80/68 vom 11. Juni 1969, BFH 96, 82, BStBl II 1969, 516).Nach dieser Rechtsprechung ist die Gewährung der Vergünstigungen der §§ 14 und 19 BHG nur zulässig, wenn die beweglichen Wirtschaftgüter während des Dreijahreszeitraums ohne Unterbrechung zum Anlagevermögen eines Betriebs (einer Betriebstätte) in Berlin (West) gehören, wobei ein Eigentümerwechsel unschädlich ist (…BFH-Urteile IV 13/63 U, a. a. O.;… IV R 37/67, a. a. O.; VI R 46/68, a. a. O.).
- BFH, 26.03.1971 - VI R 285/69
Konkursverwalter - Veräußerung von Wirtschaftsgütern - Investitionszulage - …
Das FA verweist in seiner Stellungnahme, mit der es beantragt, die Revision abzuweisen, auf das Urteil des Senats VI R 46/68 vom 24. Mai 1968 (BFH 92, 396, BStBl II 1968, 473), nach dem für den Rückforderungsanspruch maßgebend das Ausscheiden des Wirtschaftsguts aus dem Anlagevermögen des Betriebes sei.Daran, daß die hier vorliegenden Verbindlichkeiten erst durch die Versilberungshandlungen des Klägers in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter ausgelöst worden sind, kann nach dem Urteil des Senats VI R 46/68 vom 24. Mai 1968 (a. a. O.) schon deshalb kein Zweifel bestehen, weil er die Wirtschaftsgüter nach außerhalb verkauft hat, während eine Veräußerung zum Übergang in das Anlagevermögen eines anderen Westberliner Betriebes unschädlich gewesen wäre und das Entstehen des Rückforderungsanspruches nicht ausgelöst hätte.
- BFH, 12.04.1994 - III R 66/89
Die Verbleibensvoraussetzung ist nicht erfüllt, wenn ein Wirtschaftsgut während …
In gleicher Weise hat der BFH bereits zur Zulage nach § 21 des Berlinhilfegesetzes (BHG) 1962 entschieden (Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 46/68, BFHE 92, 396, BStBl II 1968, 573), obwohl der entsprechende Gesetzeswortlaut (noch) nicht so klar war. - BFH, 27.08.1975 - II R 93/70
Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung - …
Dabei hat jedoch der VI. Senat des BFH auf sein Urteil vom 24. Mai 1968 VIR 46/68 (BFHE 92, 396, BStBl II 1968, 473) zurückgegriffen, wonach es für die Belassung der Investitionszulage unschädlich ist, wenn das Wirtschaftsgut in das Anlagevermögen eines anderen Berliner Betriebs übergeht, dagegen zu keinem Zeitpunkt Umlaufvermögen eines Händlers werden dürfe. - BFH, 25.10.1985 - III R 79/82
Investitionszulage - Energieerzeugung - Energieverteilung - Anlage - Betrieb …
Ausnahmen von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung bisher nur anerkannt, wo der konkrete Gesetzeswortlaut dazu eine Möglichkeit bot (so in dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Mai 1968 VI R 46/68, BFHE 92, 356, BStBl II 1968, 573 zu § 21 des Berlinhilfegesetzes / § 19 des Berlinförderungsgesetzes, sowie in den Urteilen vom 8. Oktober 1976 III R 162/73, BFHE 120, 438, BStBl II 1977, 168, und III R 87/75, BFHE 120, 444, BStBl II 1977, 171 zu § 1 InvZulG 1969; eine Ausnahme gilt auch für den Bereich des § 4 b InvZulG 1982, worauf in dem Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 16. Juni 1982, BStBl I 1982, 569 unter Tz. 43 und 47 zutreffend hingewiesen wird). - BFH, 21.02.1986 - III R 179/81
Verbleiben in einem Betrieb - Berliner Betrieb - Betriebsstätte - Drei Jahre - …
Aufgrund dieser besonderen Gesetzesformulierung (in einem solchen Betrieb, einer solchen Betriebstätte) ist allgemein anerkannt, daß die Veräußerung und Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern in Berlin grundsätzlich unschädlich ist, d. h. nicht zur Versagung oder Zurückforderung der Investitionszulage führt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Mai 1968 VI R 46/68, BFHE 92, 396, BStBl II 1968, 573, und vom 6. Mai 1977 III R 64/75, BFHE 122, 369, BStBl II 1977, 592;… Littmann, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 19 BerlinFG, Anm. 36;… Söffing in Sönksen/Söffing, Berlinförderungsgesetz, § 14 Tz. 44 und § 19 Tz. 99 sowie George, Berlinpräferenzen, Berlinförderungsgesetz, 6. Aufl., § 14 Anm. 77 und 79). - BFH, 08.02.1972 - VIII R 9/67
Bewertungsfreiheit - Anlagevermögen - Westberliner Betriebstätte - Umlaufvermögen …
Zum gleichen Ergebnis ist der VI. Senat des BFH bei der Auslegung des § 21 Abs. 2 BHG 1962 gelangt, der zwar im Wortlaut geringfügig vom § 14 Abs. 2 BHG abweicht, dem Sinne nach jedoch identisch ist (Entscheidung VI R 46/68 vom 24. Mai 1968, BFH 92, 396, BStBl II 1968, 573). - BFH, 12.04.1994 - III R 15/89
Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage
Der BFH hat bereits im Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 46/68 (BFHE 92, 396, BStBl II 1968, 573) für die Zulagengewährung in Berlin zur Verbleibregelung in § 21 Abs. 2 des Berlinhilfegesetzes (BHG) 1962 entschieden, daß ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut während des -- auch dort vorgeschriebenen -- Drei-Jahres- Zeitraumes ununterbrochen zum Anlagevermögen gehören muß und während dieser Zeit auch nicht für eine verhältnismäßig kurze Zwischenzeit Gegenstand des Umlaufvermögens eines Händlers sein darf. - BFH, 06.05.1977 - III R 64/75
Erhöhte Investitionszulage - Rückforderung - Verpachtung der Wirtschaftsgüter - …
- BFH, 15.01.1974 - VIII R 192/71
Omnibus - Investitionszulage - Rückzahlung - Voraussetzungen
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