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Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.06.1968

Rechtsprechung
   BFH, 25.07.1968 - IV R 17/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2697
BFH, 25.07.1968 - IV R 17/67 (https://dejure.org/1968,2697)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1968 - IV R 17/67 (https://dejure.org/1968,2697)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1968 - IV R 17/67 (https://dejure.org/1968,2697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuerpflichtigkeit bei Parazellisierung und anschließender Veräußerung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 566
  • DB 1968, 1737
  • BStBl II 1968, 655
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67

    Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage - …

    Die vorinstanzliche Entscheidung entspricht der vor allem in neuerer Zeit zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung des BFH (vgl. BFH-Urteile IV R 153/66 vom 16. Februar 1967, BFH 88, 207, BStBl III 1967, 337; VI 199/65 vom 7. April 1967, BFH 88, 450, BStBl III 1967, 467; VI 294/65 vom 7. April 1967, BFH 89, 130, BStBl III 1967, 559, und IV R 17/67 vom 25. Juli 1968, BFH 92, 566, BStBl II 1968, 655).

    Hat der Steuerpflichtige eine Anzahl von Tätigkeiten entfaltet, die die objektiven Tatbestandsmerkmale einer gewerblichen Tätigkeit erfüllen, so müssen schon besonders gewichtige Gründe nachgewiesen werden, die dafür sprechen, daß bestimmte Tätigkeiten nicht im Hinblick auf den schließlich realisierten Erfolg entfaltet wurden (Urteil des Senats IV R 17/67).

  • BFH, 26.07.1995 - X R 60/93

    Beginn des gewerblichen Grundstückshandels

    Wird ein Grundstück "auf einkommensteuerrechtlich nicht relevante Weise" erworben, so können erst spätere Umstände als Indizien für einen später aufgenommenen Gewerbebetrieb herangezogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 IV R 17/67, BFHE 92, 566, BStBl II 1968, 655).
  • BFH, 13.01.1993 - X R 139/90

    Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und Unterhalten eines …

    Für die Gesamtbeurteilung kommt es darauf letztlich nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 IV R 17/67, BFHE 92, 566, BStBl II 1968, 655).
  • FG Berlin, 11.11.1998 - 6 K 6412/96

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb durch Erbfolge

    Diesen Grundsätzen trägt die Rechtsprechung in Rechtsnachfolgefällen dadurch Rechnung, dass, wenn ein Grundstück "auf einkommensteuerrechtlich nicht relevante Weise" (z.B. durch Schenkung oder Erbgang) erworben wird, erst spätere Umstände als Indizien für einen später aufgenommenen Gewerbebetrieb herangezogen werden können (vgl. ausdrücklich BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 - IV R 17/67 -, BStBl II 1968, 655).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.06.1968 - IV 300/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2837
BFH, 27.06.1968 - IV 300/63 (https://dejure.org/1968,2837)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1968 - IV 300/63 (https://dejure.org/1968,2837)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1968 - IV 300/63 (https://dejure.org/1968,2837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnermittlung - Einnahme-Überschuß-Rechnung - Ordnungsmäßige Buchführung - Bewertungsfreiheit - Geringwertige Anlagegüter - Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 8
  • DB 1968, 1696
  • BStBl II 1968, 655
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.06.1954 - IV 68/53 U

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen kaufmänischen Buchführung bei einem …

    Auszug aus BFH, 27.06.1968 - IV 300/63
    Die Rechtsprechung entschied, daß einer kaufmännischen Buchführung, in der in erheblicher Weise gegen den Grundsatz der fortlaufenden Verbuchung der Geschäftsvorfälle verstoßen wird, nicht ordnungsmäßig ist (vgl. Urteil des BFH IV 68/53 U vom 10. Juni 1954, BFH 59, 227, BStBl III 1954, 298).
  • BFH, 22.02.1973 - IV R 69/69

    Einnahmeüberschußrechnung - Aufzeichnungen - Ordnungsmäßige Buchführung - …

    Gleiches muß für Steuerpflichtige gelten, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln und die Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, deren Gewährung an das Vorliegen einer ordnungsmäßigen Buchführung im Sinne des § 12 Abs. 2 EStDV geknüpft ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1968 IV 300/63, BFHE 93, 8, BStBl II 1968, 655).
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