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Rechtsprechung
   BFH, 06.10.1967 - VI 61/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1003
BFH, 06.10.1967 - VI 61/64 (https://dejure.org/1967,1003)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1967 - VI 61/64 (https://dejure.org/1967,1003)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1967 - VI 61/64 (https://dejure.org/1967,1003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorbehalte bei Pensionszusagen - Steuerrechtliche Beurteilung - Steuerschädliche Vorbehalte - Pensionsrückstellungen - Arbeitsrechtliche Auslegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 343
  • NJW 1968, 767
  • DB 1968, 291
  • BStBl II 1968, 90
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S

    Steuerrechtliche Behandlung von Zuwendungen an eine betriebliche …

    Auszug aus BFH, 06.10.1967 - VI 61/64
    Es seien die Bedingungen erfüllt, welche der BFH in seinem Urteil I 14/57 S vom 22. Januar 1958 (BFH 66, 481, BStBl III 1958, 186) gesetzt habe.
  • FG Münster, 18.03.2021 - 10 K 4131/15

    Bildung von Pensionsrückstellungen für als 'beitragsorientierte …

    Dieser bestehe darin, Pensionszusagen nur insoweit durch Zulassung einer steuerlichen Pensionsrückstellung zu begünstigen, als sie dem Arbeitnehmer ein angemessenes Maß an sozialer Sicherheit gewähren (Hinweis auf BFH, Urteil vom 6.10.1967 VI 61/64, BStBl. II 1968, 90).
  • BFH, 19.02.1981 - IV R 112/78

    Zusage eines Ruhegeldes - Pflichtteilsanspruch - Rückstellungsbildung - …

    Der BFH hat derartige Widerrufsvorbehalte grundsätzlich als für die Rückstellungsbildung schädlich angesehen (Urteil vom 6. Oktober 1967 VI 61/64, BFHE 90, 343, BStBl II 1968, 90).

    Im Streitfall ist die Klägerin - anders als im Falle des Urteils in BFHE 90, 343, BStBl II 1968, 90 - gegenüber dem Mitarbeiter auch nicht zur Ansammlung eines Kapitalstocks verpflichtet, aus dem später in gewinnlosen oder gewinnarmen Wirtschaftsjahren die Pensionen in ungekürzter Höhe gezahlt werden könnten.

  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für …

    Einkommensteuerrechtlich sind sich Rechtsprechung, Rechtslehre und Verwaltungspraxis darin einig, daß eine rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung als Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung nach § 6a EStG nicht vorliegt, wenn sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, die Pensionszusage nach freiem Belieben zu widerrufen, daß hingegen der Vorbehalt des Widerrufs der Pensionszusage bei geänderten Verhältnissen nach billigem Ermessen, insbesondere die sogenannten allgemeinen und speziellen Vorbehalte, steuerrechtlich unschädlich sind (vgl. dazu im einzelnen Abschn. 41 Abs. 2 bis 5 EStR; BFH-Urteile vom 6. Oktober 1967 VI 61/64, BFHE 90, 343, BStBl II 1968, 90; vom 22. Januar 1958 I 14/57 S, BFHE 66, 481, BStBl III 1958, 186;… Blümich/Falk, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., § 6a Anm. 4;… Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 16. Aufl., § 6a Tz. 2 e bis 2i;… Nies, a. a. O., Tz. 66 ff.;… Heissmann, a. a. O., S. 313 ff.).
  • BFH, 16.02.1994 - XI R 32/93

    Versorgungszusage an Arbeitnehmer-Ehegatten (§ 6 a EStG )

    Eine solche Bedingung muß das Entstehen einer Pensionsverpflichtung und damit auch die Bildung einer Pensionsrückstellung dann nicht hindern, wenn ihr Eintritt bzw. ihr Fortfall auch für den Arbeitgeber ungewiß ist und nicht von dessen freiem Belieben abhängt (vgl. Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Kommentar, StR A Rdnr .246 ff.;… Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 3.Aufl., 2. Teil Rdnr. 118 f.; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 12.Aufl., § 6a Anm.4; vgl. auch BFH-Urteil vom 6. Oktober 1967 VI 61/64, BFHE 90, 343, BStBl II 1968, 90).
  • FG Berlin, 27.01.1999 - 2 K 2138/97
    Auch für zivilgerichtliche Vergleiche hat der BFH eine Bindung des Finanzgerichts bejaht (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1966 V 61/64, BFHE 90, 343, BStBl III 1967, 175;… Tipke/Kruse a. a. O. § 88 AO Tz. 37), denn diesen wohnt ebenfalls eine rechtsgestaltende Wirkung inne.
  • BFH, 07.08.1997 - X B 247/96

    Pensionszusage an Arbeitnehmer-Ehegatten

    Eine Abweichung vom BFH-Urteil vom 6. Oktober 1967 VI 61/64 (BFHE 90, 343, BStBl II 1968, 90 [BFH 06.10.1967 - VI - 61/64]) ist nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entsprechend dargelegt.
  • FG Hamburg, 01.10.1996 - II 84/93

    Streit um die Qualifizierung von als Versorgungsleistungen bezeichneten …

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