Rechtsprechung
| BFH, 17.01.1969 - VI 367/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Umwandlungsgewinns - Vermögensabgabeschuld - Verbindlichkeit - Geschäftswert
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 96, 47
- DB 1969, 1631
- BStBl II 1969, 540
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.10.1968 - I 85/65
Berücksichtigung der VA (Vermögensabgabe) einer umgewandelten Gesellschaft durch …
Auszug aus BFH, 17.01.1969 - VI 367/65
Der VI. Senat tritt dem Urteil des I. Senats I 85/65 vom 16. Oktober 1968 (BFH 94, 228) in der Auffassung bei, daß bei der Ermittlung eines nach § 4 UmwStG sich ergebenden Umwandlungsgewinns die übernommene Vermögensabgabeschuld als Verbindlichkeit anzusetzen ist, ohne daß in gleicher Höhe ein Geschäftswert aktiviert werden muß.In dieser Hinsicht tritt der erkennende Senat dem Urteil des I. Senats I 85/65 vom 16. Oktober 1968 (BFH 94, 228, BStBl II 1969, 147) bei, der für den von ihm entschiedenen Fall die Berücksichtigung der übernommenen Vermögensabgabeschuld ohne die gleichzeitige Aktivierung eines Geschäftswerts ebenfalls zugelassen hat.
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BFH, 17.01.1969 - VI 367/65
Auch das Bundesverfassunngsgericht kann nur die Überschreitung gewisser äußerster Grenzen beanstanden (vgl. BVerfGE 3 S. 58 [135, 136]; Bd. 9 S. 201 [206]).". - BFH, 27.06.1960 - I 113/59 S
Wertansatz des Betriebsvermögen bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf die …
Auszug aus BFH, 17.01.1969 - VI 367/65
Es ist unter Hinweis auf die zustimmenden Ausführungen von Thiel (BB 1960, 1160) und Grieger (BB 1960, 894) zu dem Urteil des BFH I 113/59 S vom 27. Juni 1960 (BFH 71, 274, BStBl III 1960, 351) nach wie vor der Ansicht, daß die Vermögensabgabeschuld den Umwandlungsgewinn nicht mindern könne.
- BFH, 24.01.2018 - I R 48/15
Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer …
Somit stellt sich die Aufwärtsverschmelzung aus Sicht der Muttergesellschaft als ein tauschähnlicher Vorgang dar, der einer Veräußerung der Anteile gleichzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115; BFH-Urteile vom 23. Januar 2002 XI R 48/99, BFHE 198, 124, BStBl II 2002, 875; vom 17. Januar 1969 VI 367/65, BFHE 96, 47, BStBl II 1969, 540). - BFH, 27.10.1977 - IV R 60/74
Behandlung der durch die Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer …
Für § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, der sich im Wortlaut mit § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit decke, sei dies bereits entschieden (Urteile des RFH vom 15. Dezember 1932 VI A 1042/32 und vom 30. Mai 1933 VI A 2102/31, RStBl 1933, 225 und 1010; vgl. auch Urteil des BFH vom 17. Januar 1969 VI 367/65, BFHE 96, 47 [53], BStBl II 1969, 540). - BFH, 09.10.1974 - I R 122/73
GmbH - Umwandlung - KG - Übernahmeverlust - Nachträgliche Einbuchung - …
Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Vorschrift des § 4 Abs. 1 UmwStG 1957 grundsätzlich den Ausweis eines Übernahmeverlustes zuläßt, wenn bei verschmelzender Umwandlung der Buchwert der untergehenden Beteiligung (GmbH-Anteile) trotz Aufstockung der Buchwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter der untergehenden Kapitalgesellschaft bis zur Höhe ihres Teilwerts nicht erreicht wird (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1968 I 85/65, BFHE 94, 228, BStBl II 1969, 147, und vom 17. Januar 1969 VI 367/65, BFHE 96, 47, BStBl II 1969, 540, zur Frage der Berücksichtigung der Vermögensabgabe der untergehenden Kapitalgesellschaft als Betriebsschuld der übernehmenden Personengesellschaft -- § 4 Abs. 3 UmwStG 1957 -- ohne Einbuchung eines den Verlust ausgleichenden Geschäftswerts).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".