Rechtsprechung
| BFH, 09.03.1972 - V R 142/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rohbauunternehmer - Errichtung eines Gebäudes - Grundstück im Ehegatteneigentum - Gütergemeinschaft - Rohbau - Eigenverbrauch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eigenverbrauch bei unentgeltlicher Errichtung eines Gebäudes für eine Grundstücksgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 105, 193
- DB 1972, 1099
- BStBl II 1972, 511
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.03.1959 - V 293/55 U
Voraussetzungen für die Annahme einer Unternehmereigenschaft
Auszug aus BFH, 09.03.1972 - V R 142/68
Diese Annahme ist, wie der Senat in dem Urteil V 293/55 U vom 12. März 1959 (BFH 68, 594, BStBl III 1959, 226) ausführlich dargelegt hat, nur bei voller Identität der Personengruppe, gleichem Beteiligungsverhältnis bei allen in Betracht kommenden Gesellschaften und einheitlicher Willensbildung gerechtfertigt.
- BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung
Bei Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses nach vorherbestimmtem Plan mit Mitteln des Unternehmens zur eigenen Nutzung ist das fertige Gebäude Gegenstand der Entnahme (Aufgabe der Rechtsprechung zum Rohbau als Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Rohbauunternehmern, BFH-Urteil vom 9. März 1972 V R 142/68, BFHE 105, 193, BStBl II 1972, 511).Der Senat gibt die Ansicht auf, in diesen Fällen könne sich der Eigenverbrauch nur auf den Rohbau beziehen (Urteil vom 7. November 1963 V 2/61 U, BFHE 78, 142, BStBl III 1964, 55; Urteil vom 9. März 1972 V R 142/68, BFHE 105, 193, BStBl II 1972, 511).
Hingegen gehört ein Gewinnanteil nicht zur Wertabgabe durch das Unternehmen (insoweit zuletzt BFH-Urteil vom 9. März 1972 V R 142/68, BFHE 105, 193, BStBl II 1972, 511).
- BFH, 03.11.1983 - V R 5/73 Bei Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses nach vorherbestimmtem Plan mit Mitteln des Unternehmens zur eigenen Nutzung ist das fertige Gebäude Gegenstand der Entnahme (Aufgabe der Rechtsprechung zum Rohbau als Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Rohbauunternehmern, BFH-Urteil vom 09.03.1972 V R 142/68 , BFHE 105, 193 , BStBl II 1972, 511 ).
Der Senat gibt die Ansicht auf, in diesen Fällen könne sich der Eigenverbrauch nur auf den Rohbau beziehen (Urteil vom 7.11.1963 V 2/61 U, BFHE 78, 142, BStBl III 1964, 55; Urteil vom 9.3.1972 V R 142/68 , BFHE 105, 193 , BStBl II 1972, 511 ).
Hingegen gehört ein Gewinnanteil nicht zur Wertabgabe durch das Unternehmen (insoweit zuletzt BFH-Urteil vom 9.3.1972 V R 142/68 , BFHE 105, 193 , BStBl II 1972, 511 ).
- BFH, 21.04.1988 - V R 135/83
Zum Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Entrichtung eines schlüsselfertigen …
Als Gegenstand des Eigenverbrauchs komme nur in Betracht, was der Unternehmer üblicherweise auch an Dritte liefere (ebenso BFH-Urteil vom 9. März 1972 V R 142/68, BFHE 105, 193, BStBl II 1972, 511). - BFH, 10.03.1994 - V R 91/91
Bemessung eines Umsatzes nach dem Teilwert oder gemeinen Wert
Übereinstimmend damit umfassen die Selbstkosten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht den Unternehmergewinn; denn der Gewinnanteil gehört nicht zur Wertabgabe durch das Unternehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169; vom 9. März 1972 V R 142/68, BFHE 105, 193, BStBl II 1972, 511; vgl. Söhn, DStZ 1987, 367, 369 m. w. N.).
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