Rechtsprechung
| BFH, 19.07.1973 - V R 157/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
KG - Führung der Geschäfte - GmbH - Erstattung der Aufwendungen - Steuerpflichtige Leistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 110, 145
- DB 1973, 2276
- BStBl II 1973, 764
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.07.1972 - V R 136/71
Mitglieder im Aufsichtsrat einer AG, auch die Arbeitnehmervertreter sind …
Auszug aus BFH, 19.07.1973 - V R 157/71
Der Senat hat sich daher in diesem Falle darauf beschränken können zu untersuchen, ob das Aufsichtsratsmitglied eine Unternehmertätigkeit ausgeübt hat, insbesondere ob es selbständig tätig geworden ist (Urteil vom 27. Juli 1972 V R 136/71, BFHE 106, 389, BStBl II 1972, 810). - BFH, 18.07.1968 - V 200/65
Umsatzbeteiligung eines Gesellschafters als Leistungsaustausch
Auszug aus BFH, 19.07.1973 - V R 157/71
In dem Urteil vom 18. Juli 1968 V 200/65 (BFHE 93, 98, BStBl II 1968, 702) wird ausdrücklich ausgeführt, daß die Frage, ob zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft, an der er beteiligt ist, ein Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuerrechts stattfindet, nicht davon abhängig ist, ob eine von dem Gesellschafter erbrachte Leistung gesellschaftsrechtlichen oder nicht gesellschaftsrechtlichen Charakter habe; auch Leistungen mit gesellschaftsrechtlichem Charakter seien Leistungen i. S. des Umsatzsteuergesetzes; entscheidend sei vielmehr, "ob der Leistung des Gesellschafters ein Entgelt als Gegenleistung gegenüberstehe". - BFH, 23.10.1969 - V R 54/66
Steuerbarer Leistungsaustausch - Inhaber von Patenten - Lizenzgebühr - …
Auszug aus BFH, 19.07.1973 - V R 157/71
Es ist unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 5. Dezember 1968 V 228/65 (BFHE 95, 58, BStBl II 1969, 302) und vom 23. Oktober 1969 V R 54/66 (BFHE 97, 569, BStBl II 1970, 233) der Auffassung, daß in Fällen der vorliegenden Art sowohl das Vorliegen eines Leistungsaustauschs im Sinne des Umsatzsteuerrechts als auch die Selbständigkeit des Leistenden bejaht werden müsse. - BFH, 05.12.1968 - V 228/65
Leistungsaustausch bei der Heranziehung von Gesellschaftern zur Leistung von …
Auszug aus BFH, 19.07.1973 - V R 157/71
Es ist unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 5. Dezember 1968 V 228/65 (BFHE 95, 58, BStBl II 1969, 302) und vom 23. Oktober 1969 V R 54/66 (BFHE 97, 569, BStBl II 1970, 233) der Auffassung, daß in Fällen der vorliegenden Art sowohl das Vorliegen eines Leistungsaustauschs im Sinne des Umsatzsteuerrechts als auch die Selbständigkeit des Leistenden bejaht werden müsse.
- BFH, 14.12.1978 - V R 85/74
Komplementär-GmbH kann nicht Organ der GmbH & Co. KG sein
Denn ein der Umsatzsteuer unterliegender Leistungsaustausch kann auch dann vorliegen, wenn die Leistungspflicht auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruht (Urteile vom 7. Dezember 1967 V 45/65, BFHE 91, 448 [452], BStBl II 1968, 398; vom 18. Juli 1968 V 200/65, BFHE 93, 98 [100], BStBl II 1968, 702); die selbständige Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung als deren einzigen persönlich haftenden Gesellschafter stellt jedenfalls bei gesonderter leistungsabhängiger Vergütung einen solchen Leistungsaustausch dar (Urteil vom 19. Juli 1973 V R 157/71, BFHE 110, 145, BStBl II 1973, 764).Die im Urteil V R 157/71 offengelassene Frage, ob die geschäftsführende GmbH Organ der Kommanditgesellschaft sein kann, ist somit zu verneinen.
- BFH, 17.07.1980 - V R 5/72
Die Führung der Geschäfte und die Vertretung einer KG durch eine GmbH ist keine …
Die Führung der Geschäfte einer Personengesellschaft sowie deren Vertretung durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche ihre einzige geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist unabhängig davon, ob eine gewinnabhängige oder gewinnunabhängige Geschäftsführungsvergütung oder nichts gezahlt wird, keine gegenüber einer anderen Person erbrachte Leistung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Aufgabe des Urteils vom 19. Juli 1973 V R 157/71, BFHE 110, 145, BStBl II 1973, 764).An der im Urteil vom 19. Juli 1973 V R 157/71 (BFHE 110, 145, BStBl II 1973, 764) zur Auslegung des Umsatzsteuergesetzes 1951 vertretenen Rechtsauffassung wird daher nicht mehr festgehalten.
- FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 16 K 311/07
Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft zwischen einer KG und ihrer …
Während der BFH in seinem Urteil vom 19.07.1973 (V R 157/71, BFHE 110, 145, BStBl II 1973, 764) allerdings durchaus noch davon ausging, dass eine KG Organträger ihrer Komplementär-GmbH sein könne, die Frage letztlich aber unentschieden lassen konnte, stellte er im Urteil vom 14.12.1978 den prägenden Leitsatz auf, dass eine "GmbH, die an einer KG als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, (...) nicht als Organgesellschaft in das Unternehmen dieser KG eingegliedert sein (kann)." Dieser Leitsatz wurde letztlich undifferenziert von den Umsatzsteuerrichtlinien als allgemeiner Rechtssatz übernommen und bis heute zitiert. - BFH, 18.12.1975 - V R 131/73
Ausgabe von Kommanditanteilen ist steuerbar, aber steuerfrei UStG 1967 § 1 Abs. 1 …
Der Senat hat in den vorbezeichneten Urteilen darauf abgestellt, ob die Leistungen des Gesellschafters durch Leistungsentgelt (dann Leistungsaustausch) oder als Gesellschaftsbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust abgegolten werden (vgl. auch die späteren BFH-Urteile vom 20. November 1970 V R 132/67, BFHE 100, 426, StRK, Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1951, § 10, Rechtsspruch 60; vom 17. August 1972 V R 63/68, BFHE 107, 72, BStBl II 1972, 922, und vom 19. Juli 1973 V R 157/71, BFHE 110, 145, BStBl II 1973, 764).
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Rechtsprechung
| BFH, 25.07.1973 - II B 84/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Erwerb eines bebauten Grundstücks - Gemeinde - Unterbringung von Obdachlosen
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 110, 64
- BStBl II 1973, 764
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BFH, 31.01.1973 - II R 62/69
Gemeinden - Ämter - Rechtsfähige Gebietskörperschaften - Kreis der begünstigten …
Auszug aus BFH, 25.07.1973 - II B 84/72
Gebietskörperschaften gehören als Grundstückserwerber nicht deshalb zu dem durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStGemG begünstigten Personenkreis, weil sie im Interesse des gemeinen Wohls öffentliche Aufgaben erfüllen; der Begriff der Gemeinnützigkeit sowohl im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStGemG als auch des § 17 StAnpG ist enger (Urteil des BFH vom 31. Januar 1973 II R 51/69, BFHE 109, 383). - BFH, 31.01.1973 - II R 51/69
Gemeinden - Ämter - Rechtsfähige Gebietskörperschaften - Kreis der begünstigten …
Auszug aus BFH, 25.07.1973 - II B 84/72
Gebietskörperschaften gehören als Grundstückserwerber nicht deshalb zu dem durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStGemG begünstigten Personenkreis, weil sie im Interesse des gemeinen Wohls öffentliche Aufgaben erfüllen; der Begriff der Gemeinnützigkeit sowohl im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStGemG als auch des § 17 StAnpG ist enger (Urteil des BFH vom 31. Januar 1973 II R 51/69, BFHE 109, 383).
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