Rechtsprechung
| BFH, 11.07.1973 - II R 113/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Grundstückskaufpreis - Quadratmeterpreis - Steuerpflichtige Gegenleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 110, 304
- BStBl II 1973, 829
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.04.1972 - II R 188/71
Auszug aus BFH, 11.07.1973 - II R 113/67
Für die Besteuerungsgrundlage des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG kommt es jedoch nicht darauf an, was sie als Kaufpreis bezeichnen, sondern allein darauf, was sie im Sinne des § 433 Abs. 2 BGB als Kaufpreis vereinbaren (Urteile des BFH vom 14. November 1967 II 93/63, BFHE 91, 130; vom 15. Dezember 1970 II 96--97/65, BFHE 101, 558, BStBl II 1971, 370, und vom 26. April 1972 II R 188/71, BFHE 106, 236) und das ist bei einem einheitlichen Kauf der Gesamtpreis. - BFH, 15.12.1970 - II 96/65
Steuerbefreiung - Begünstigter Teil des Erwebs - Begünstigte Fläche - …
Auszug aus BFH, 11.07.1973 - II R 113/67
Für die Besteuerungsgrundlage des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG kommt es jedoch nicht darauf an, was sie als Kaufpreis bezeichnen, sondern allein darauf, was sie im Sinne des § 433 Abs. 2 BGB als Kaufpreis vereinbaren (Urteile des BFH vom 14. November 1967 II 93/63, BFHE 91, 130; vom 15. Dezember 1970 II 96--97/65, BFHE 101, 558, BStBl II 1971, 370, und vom 26. April 1972 II R 188/71, BFHE 106, 236) und das ist bei einem einheitlichen Kauf der Gesamtpreis. - BFH, 14.11.1967 - II 93/63
Auszug aus BFH, 11.07.1973 - II R 113/67
Für die Besteuerungsgrundlage des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG kommt es jedoch nicht darauf an, was sie als Kaufpreis bezeichnen, sondern allein darauf, was sie im Sinne des § 433 Abs. 2 BGB als Kaufpreis vereinbaren (Urteile des BFH vom 14. November 1967 II 93/63, BFHE 91, 130; vom 15. Dezember 1970 II 96--97/65, BFHE 101, 558, BStBl II 1971, 370, und vom 26. April 1972 II R 188/71, BFHE 106, 236) und das ist bei einem einheitlichen Kauf der Gesamtpreis. - BFH, 19.12.1967 - II R 41/67
Zeuge - Gegenstand der Vernehmung - Frühere Aussagen
Auszug aus BFH, 11.07.1973 - II R 113/67
In dem hier zu entscheidenden Fall ist jedoch die Aufteilung der vereinbarten Kaufpreise in einen Anteil für die baureifen und in einen für die nicht baureifen Flächen als eine allenfalls den vereinbarten Preis motivierende Erklärung der Parteien anzusehen (Urteil des BFH vom 19. Dezember 1967 II R 41/67, BFHE 91, 385, und die bereits genannte Entscheidung II 96--97/65).
- BFH, 20.03.1974 - II R 142/71
Grundstückserwerb - Aufgabe des steuerbegünstigten Zweckes - Weiterveräußerung - …
Die vom erkennenden Senat vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch zu den Urteilen vom 15. Dezember 1970 II 96--97/65 (BFHE 101, 558, BStBl II 1971, 370) und vom 11. Juli 1973 II R 113/67 (BFHE 110, 304, BStBl II 1973, 829).
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Rechtsprechung
| BFH, 18.07.1973 - II 165/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Erwerb eines Grundstücks - Mitnacherben - Ausnahme von Besteuerung - Rechtsgeschäftlicher Ersetzungserwerb - Surrogation - Nachlaß - Kaffeeplantage
- rechtsportal.de
GrEStG § 3
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 110, 309
- BStBl II 1973, 829
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 201/86
Abrenzung doppelter Kaufvertrag zum Tausch; Personenidentität der …
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