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Rechtsprechung
   BFH, 18.08.1972 - VI R 154/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,805
BFH, 18.08.1972 - VI R 154/68 (https://dejure.org/1972,805)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1972 - VI R 154/68 (https://dejure.org/1972,805)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1972 - VI R 154/68 (https://dejure.org/1972,805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wahlrecht - Wohnungsbau-Prämie - Eingang des Prämienantrags - Rückwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Maßgebender Zeitpunkt für Ausübung des Wahlrechts zwischen Wohnungsbauprämie und Sonderausgabenabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 107, 332
  • BStBl II 1973, 99
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.05.1965 - VI 109/65 S

    Art der Ausübung des Wahlrechts zwischen dem Abzug als Sonderausgaben und der …

    Auszug aus BFH, 18.08.1972 - VI R 154/68
    Macht der Berechtigte für dieselben Aufwendungen beide Vergünstigungen geltend, so ist die Vergünstigung gewählt, die zuerst bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist (vgl. Urteil des BFH VI 109/65 S vom 4. Mai 1965, BFH 83, 23, BStBl III 1965, 509).
  • BFH, 13.06.1975 - VI R 100/73
    Das Finanzgericht (FG) nahm entgegen dem Urteil des Senats vom 18. August 1972 VI R 154/68 (BFHE 107, 332 , BStBl II 1973, 99 ) an, daß die Wahl zwischen der Sparprämie und dem Sonderausgabenabzug frühestens in dem Zeitpunkt getroffen werde, in dem der Sparprämien-Antrag infolge seiner Weiterleitung an das FA durch das Kreditinstitut aus dessen Verfügungsbereich in den des FA übergewechselt sei.

    Der erst mit dem Eingang des Antrags beim FA getroffenen Wahl könne deshalb entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil VI R 154/68 keine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Eingangs beim Kreditinstitut beigemessen werden.

    Der Senat hat im Urteil VI R 154/68 zur Auslegung des § 8 Abs. 1 woPG 1960 entschieden, daß das Wahlrecht zugunsten der Wohnungsbau-Prämie mit Eingang des Prämienantrags beim FA rechtswirksam rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei dem Kreditinstitut oder der Bausparkasse ausgeübt wird.

    Es können hieraus aber keine Bedenken gegen die in der Entscheidung VI R 154/68 ausgesprochene Auffassung hergeleitet werden, daß die Wirksamkeit mit dem Eingang beim FA, aber rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eingangs beim Kreditinstitut usw. angenommen wird.

  • BFH, 12.10.1973 - III R 151/72

    Gewährung einer Wohnungsbauprämie - Entstehen des Anspruchs - Ablauf des …

    Nach der Rechtsprechung des VI. Senats bestimmt sich die Gewährung der Prämie allein danach, ob und in welcher Höhe sie in dem Antrag begehrt wird (vgl. BFH-Urteile vom 31. Januar 1969 VI R 307/67, BFHE 95, 364, und vom 18. August 1972 VI R 154/68, BFHE 107, 332, BStBl II 1973, 99).
  • BFH, 25.05.1973 - VI R 59/72

    Sparprämienantrag bei gleichzeitiger Erklärung, Bausparvergünstigung sei …

    In dem Urteil vom 18. August 1972 VI R 154/68 (BFHE 107, 332, BStBl II 1973, 99) hat der Senat dargelegt, daß durch einen Antrag auf Gewährung von Wohnungsbau-Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz das Wahlrecht nach § 8 Abs. 1 WoPG 1960 erst wirksam ausgeübt wird, wenn der Antrag beim FA eingeht.
  • BFH, 18.08.1972 - VI R 320/70

    Keine Bindung an Sparprämienantrag bei Wegfall des Prämienanspruchs vor …

    Mit dem Eingang des von dem Kreditinstitut vorgeprüften Antrages beim FA ist eine Änderung der getroffenen Wahl nicht mehr zulässig, auch wenn sich die Wahl als Fehlmaßnahme erweisen sollte (Hinweis auf das BFH-Urteil VI R 154/68 vom 18. August 1972 BStBl 1973, 99).
  • BFH, 07.07.1976 - VI R 6/76

    Antrag auf Wohnungsbau-Prämie - Antrag auf Spar-Prämie - Günstigkeit der Anträge …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. August 1972 VI R 154/68, BFHE 107, 332, BStBl II 1973, 99) wird das Wahlrecht zugunsten einer Prämie mit dem Eingang des Prämienantrags beim FA rechtswirksam rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eingangs des Antrages bei dem Kreditinstitut oder der Bausparkasse ausgeübt.
  • BFH, 10.10.1975 - VI R 83/73

    Beantragte Sparprämie - Ausübung des Wahlrechts - Nachträgliche Unwirksamkeit - …

    Das ergibt sich aus den zur Auslegung des § 8 Abs. 1 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes i. d. F. vom 25. August 1960 (WoPG 1960) entwickelten Rechtsgrundsätzen (BFH-Urteil vom 18. August 1972 VI R 154/68, BFHE 107, 332, BStBl II 1973, 99), die auch bei der Anwendung des § 10 Abs. 4 EStG 1967 zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 25. Mai 1973 VI R 59/72, BFHE 109, 249, BStBl II 1973, 585).
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