Rechtsprechung
| BFH, 06.11.1975 - IV R 205/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Teilwertabschreibungen - Behauptung von Erlösminderungen - Einkommensteuerrechtliche Anerkennung - Vorlage von Aufzeichnungen - Warenbestand eines Einzelhandelsgeschäftes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 121, 312
- DB 1977, 705
- BStBl II 1977, 377
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67
Waren - Lange Lagerdauer - Sinkende Verkaufsmöglichkeiten - Abschreibung auf …
Auszug aus BFH, 06.11.1975 - IV R 205/71
Der BFH habe zwar in seinem Urteil vom 22. August 1968 IV R 234/67 (BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801) eine Berücksichtigung der Kosten einer langen Lagerdauer abgelehnt, aber nur für Waren, bei denen der ursprünglich kalkulierte Verkaufspreis beibehalten worden sei.Dazu ist erforderlich, daß der Kaufmann für die am Bilanzstichtag vorhandenen Waren in ausreichendem und repräsentativem Umfang die im Folgejahr auch tatsächlich erzielten Verkaufserlöse nachweist und diese sowohl den Selbstkosten zuzüglich durchschnittlicher Unternehmergewinne dieser Waren als auch den im Rahmen der Teilwertschätzung angesetzten voraussichtlichen niedrigeren Verkaufserlöse gegenüberstellt (BFH-Urteile IV 252/60; vom 13. März 1964 IV 236/63 S, BFHE 79, 529, BStBl III 1964, 426; vom 29. November 1960 I 137/59 U, BFHE 72, 416, BStBl III 1961, 154; siehe auch BFH-Urteil IV R 234/67).
Wie der Senat bereits in seinem Urteil IV R 234/67 entschieden hat, sind derartige Lagerkosten allgemeine Betriebsunkosten, die sich nicht im Minderwert einzelner Waren niederschlagen, sondern die wirtschaftlich in dem Jahr verursacht sind, in dem sie anfallen, und die deshalb auch als Aufwand dieses Jahres zu behandeln sind.
- BFH, 13.03.1964 - IV 236/63 S
Anforderungen für Nachweis des Liegens der Wiederbeschaffungskosten unter den …
Auszug aus BFH, 06.11.1975 - IV R 205/71
Dazu ist erforderlich, daß der Kaufmann für die am Bilanzstichtag vorhandenen Waren in ausreichendem und repräsentativem Umfang die im Folgejahr auch tatsächlich erzielten Verkaufserlöse nachweist und diese sowohl den Selbstkosten zuzüglich durchschnittlicher Unternehmergewinne dieser Waren als auch den im Rahmen der Teilwertschätzung angesetzten voraussichtlichen niedrigeren Verkaufserlöse gegenüberstellt (BFH-Urteile IV 252/60; vom 13. März 1964 IV 236/63 S, BFHE 79, 529, BStBl III 1964, 426; vom 29. November 1960 I 137/59 U, BFHE 72, 416, BStBl III 1961, 154; siehe auch BFH-Urteil IV R 234/67). - BFH, 29.11.1960 - I 137/59 U
Teilwertabschreibungen auf das Warenlager eines Textileinzelunternehmers
Auszug aus BFH, 06.11.1975 - IV R 205/71
Dazu ist erforderlich, daß der Kaufmann für die am Bilanzstichtag vorhandenen Waren in ausreichendem und repräsentativem Umfang die im Folgejahr auch tatsächlich erzielten Verkaufserlöse nachweist und diese sowohl den Selbstkosten zuzüglich durchschnittlicher Unternehmergewinne dieser Waren als auch den im Rahmen der Teilwertschätzung angesetzten voraussichtlichen niedrigeren Verkaufserlöse gegenüberstellt (BFH-Urteile IV 252/60; vom 13. März 1964 IV 236/63 S, BFHE 79, 529, BStBl III 1964, 426; vom 29. November 1960 I 137/59 U, BFHE 72, 416, BStBl III 1961, 154; siehe auch BFH-Urteil IV R 234/67). - BFH, 05.05.1966 - IV 252/60
Auszug aus BFH, 06.11.1975 - IV R 205/71
Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 5. Mai 1966 IV 252/60 (BFHE 86, 28, BStBl III 1966, 370) entschieden hat, ist der Teilwert von Waren bereits dann niedriger als die Anschaffungskosten, wenn die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse infolge von Wertminderungen der Ware (z. B. durch Unmodernwerden) die Selbstkosten (Anschaffungskosten + kalkulatorischer Unkostenaufschlag) zuzüglich des durchschnittlichen Unternehmergewinns nicht erreichen.
- BFH, 27.10.1983 - IV R 143/80
Zu den Voraussetzungen für Teilwertabschreibungen auf die Anschaffungskosten von …
Deckt dieser Preis nicht mehr die Selbstkosten der Waren zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmergewinns, so sind die Anschaffungskosten um den Fehlbetrag zu vermindern (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Mai 1966 IV 252/60, BFHE 86, 28, BStBl III 1966, 370; vom 6. November 1975 IV R 205/71, BFHE 121, 312, BStBl II 1977, 377; vom 13. Oktober 1976 I R 79/74, BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540; vom 30. Januar 1980 I R 89/79, BFHE 130, 28, BStBl II 1980, 327).Es ist daher zu verlangen, daß ausreichende und repräsentative Aufzeichnungen über die tatsächlichen Preisherabsetzungen auf die Waren geführt werden (Urteil in BFHE 121, 312, BStBl II 1977, 377).
Sie sind zwar nicht schlechthin unbeachtlich, doch gehen verbleibende Zweifel zu Lasten des Kaufmanns, der es in der Hand gehabt hätte, seine Beurteilung durch besser geeignete Mittel zu belegen (vgl. Urteil in BFHE 121, 312, BStBl II 1977, 377).
Damit beurteilt werden kann, inwieweit die Preisherabsetzungen zu einem Teilwertabschlag auf die Anschaffungskosten führen, muß der Kaufmann auch darlegen, auf welche Waren die Minderungen entfallen, wie ihre ursprünglichen Preise kalkuliert waren und wie hoch nach dem erzielten Rohgewinnaufschlag ihre Selbstkosten einschließlich des durch-schnittlichen Unternehmensgewinns waren (vgl. BFHE 121, 312, BStBl II 1977, 377).
Das FG ist deshalb unter Hinweis auf das Urteil in BFHE 121, 312, BStBl II 1977, 377 davon ausgegangen, daß sich ein die Anschaffungskosten unterschreitender Teilwert nicht feststellen lasse und daß die vom FA zugelassene Teilwertabschreibung nur im Hinblick auf das Verböserungsverbot hingenommen werden müsse.
- BFH, 13.10.1976 - I R 79/74
Juweliergeschäft - Goldschmiedegeschäft - Abschreibungen - Rechtfertigung des …
Leitet aus einem solchen Sachverhalt der Steuerpflichtige das Recht zu einer Bewertung von Waren unter dem Betrag der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten her, so muß er die tatsächlichen Voraussetzungen, die sein Begehren rechtfertigen sollen, dartun und ggf. beweisen (vgl. BFH-Urteile IV R 234/67; vom 6. November 1975 IV R 205/71, BFHE 121, 312 BStBl II 1977, 377).Der IV. Senat hat diese Grundsätze im Urteil IV R 205/71 bestätigt.
- BFH, 09.11.1994 - I R 68/92
1. Zur Bewertung - retrograden Ermittlung des Teilwerts - von Grundstücken des …
Entscheidend ist der Unternehmergewinn, den der Steuerpflichtige in seinem Betrieb für derartige Wirtschaftsgüter erzielt (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 1975 IV R 205/71, BFHE 121, 312;… Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 6 EStG Rdnr. 1012 m. w. N.).
- FG Niedersachsen, 13.11.1997 - XIV 291/93
Bewertung des Warenbestandes für Betriebsvermögensvergleich; Zulässigkeit der …
Voraussetzung für diese Art der Teilwertabschreibung ist jedoch grundsätzlich, daß die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse infolge von Wertminderungen der Waren im Vergleich zu den ursprünglich kalkulierten Verkaufspreisen gesunken sind (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.1968 IV R 234/67, BStBl II 1968, 801; BFH-Urteil vom 13.10.1976 I R 79/74, BStBl 1977, 540; vom 06.11.1974 IV R 205/71, BStBl II 1977, 377). - BFH, 05.06.1985 - I R 65/82
Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens als Ansetzungsmaßstab …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 5. Mai 1966 IV 252/60, BFHE 86, 28, BStBl III 1966, 370; vom 22. August 1968 IV R 234/67, BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801, und vom 6. November 1975 IV R 205/71, BFHE 121, 312, BStBl II 1977, 377) muß ein Kaufmann, der seinen Warenbestand wegen behaupteter Wertminderungen und dadurch bedingter Minderungen der erzielbaren Verkaufserlöse nicht mit den Anschaffungskosten bewerten will, die Voraussetzungen für eine Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert dartun. - BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81 Deshalb ist von ihm auch die Gegenüberstellung von Selbstkosten, durchschnittlichem Unternehmergewinn und künftigem Veräußerungserlös zu verlangen, wenn er aus der Unzulänglichkeit des Veräußerungserlöses eine Teilwertabschreibung herleiten will (Festhaltung an BFH-Urteilen vom 28.10.1976 IV R 76/72 und vom 6.11.1975 IV R 205/71).5.
- BFH, 12.12.1985 - IV R 329/84
Prozessführungsbefugnis eines Konkursverwalters bei der Anfechtung eines …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muß ein Kaufmann, der seinen Warenbestand wegen behaupteter Wertminderungen und dadurch bedingter Minderungen der erzielbaren Verkaufserlöse nicht mit den Anschaffungskosten bewerten will, die Voraussetzungen für eine Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert dartun (Urteile vom 5. Mai 1966 IV 252/60, BFHE 86, 28, BStBl III 1966, 370; vom 22. August 1968 IV R 234/67, BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801; vom 6. November 1975 IV R 205/71, BFHE 121, 312, BStBl II 1977, 377; vom 5. Juni 1985 I R 65/82, nicht veröffentlicht).
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