Rechtsprechung
| BFH, 20.08.1976 - VI R 94/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Revisionssumme - Differenz der Steuerfestsetzung - Aufwendungen - Finanzgericht - Antrag des Klägers - Abweisung im übrigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 119, 403
- BStBl II 1976, 713
- BStBl II 1977, 403
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 265/56
Beschwer bei Obsiegen mit Hilfsanspruch
Auszug aus BFH, 20.08.1976 - VI R 94/76
Dies folge aus dem Urteil des BGH vom 28. Januar 1958 VIII ZR 265/56 (BGHE 26, 295) zu der § 115 Abs. 1 FGO entsprechenden Vorschrift des § 546 Abs. 1 ZPO.Ein mit dem Fall des Urteils des BGH VIII ZR 265/56 vergleichbarer Tatbestand ist im Streitfall nicht gegeben.
- BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66
Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat - …
Auszug aus BFH, 20.08.1976 - VI R 94/76
Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren ist nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids, im Revisionsverfahren also des im Urteil des FG festgesetzten Steuerbetrags (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344). - BFH, 12.06.1968 - II 155/64
Berechnung der Revisionssumme aus der Beschwer jedes einzelnen Klägers
Auszug aus BFH, 20.08.1976 - VI R 94/76
Diese maßgebliche Revisionssumme ist gleich der Differenz der vom FG aufrechterhaltenen Steuerfestsetzung und der vom Kläger begehrten Festsetzung (Urteil des BFH vom 12. Juni 1968 II 155, 156/64, BFHE 93, 121, BStBl II 1968, 749; Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Anm. 10 -- Lieferung 81, Dezember 1975 --).
- OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97
Berufung: Streitwerterhöhung bei erklärter Hilfsaufrechnung und …
Für die Feststellung der Beschwer des Rechtsmittelklägers, auf die der 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner bezeichneten Entscheidung abstellt, kommt es nämlich nicht auf die Begründung des Urteils an, sondern lediglich auf das Ergebnis und das Ausmaß des Unterschiedes zu den erstinstanzlichen Anträgen des Rechtsmittelführers (Markl/Meyer, Kommentar zum GKG, 3. Aufl., § 14, Anm. 3 mit Hinweis auf BFH-BStBl. II 76, 713 sowie Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 14 GKG, Rdn. 7 mit Hinweis auf OLG Celle MDR 1975, 767). - BFH, 18.10.1977 - VII R 4/77
Pfändung einer Forderung - Streit um Rechtmäßigkeit - Bewertung nach Betrag - …
Maßgeblich ist, welches finanzielle Interesse der Revisionskläger nach der bei der Einlegung seines Rechtsmittels gegebenen Sach- und Rechtslage mit dem Rechtsmittel weiterverfolgt (vgl. Beschluß des BFH vom 20. August 1976 VI R 94/76, BFHE 119, 403, BStBl II 1976, 713).
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Rechtsprechung
| BFH, 18.02.1977 - III R 39/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Quellnutzung - Unterbliebene Hauptfeststellung - Nachholen zu späterem Zeitpunkt - Betriebsvermögen - Erfassung mit Teilwert
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 121, 506
- BStBl II 1977, 403
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.02.1970 - III R 70/68
Mineralgewinnungsrecht - Feststellung des Einheitswerts - Nachfeststellung - …
Auszug aus BFH, 18.02.1977 - III R 39/75
Der Senat hält daran fest, daß die für Quellnutzungen unterbliebene Hauptfeststellung 1935 nicht mit Wirkung für einen späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann (BFHE 98, 197).Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine zum 1. Januar 1935 unterbliebene Hauptfeststellung für ein Mineralgewinnungsrecht weder zu diesem Stichtag noch zu einem späteren Feststellungszeitpunkt nachgeholt werden, und zwar auch nicht durch Nachfeststellung oder Wertfortschreibung zur Fehlerbeseitigung (vgl. BFH-Entscheidung vom 27. Februar 1970 III R 70/68, BFHE 98, 197, BStBl II 1970, 300).
Im Urteil III R 70/68 hat der Senat weiter ausgeführt, Folgerungen aus der Rechtsprechung, daß auch auf dem Grundstückseigentum beruhende Mineralgewinnungsrechte als gesondert zu bewertende wirtschaftliche Untereinheiten des Betriebsvermögens anzusehen seien, könnten nur durch Anordnung einer Hauptfeststellung der Einheitswerte für Mineralgewinnungsrechte gezogen werden.
- BFH, 22.07.1960 - III 242/59 S
Gewerbeberechtigung des Verpächters durch Basaltabbau auf verpachtetem Gelände
Auszug aus BFH, 18.02.1977 - III R 39/75
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats unabhängig davon, ob das Mineralgewinnungsrecht auf besonderer staatlicher Verleihung beruht oder Ausfluß des Grundstückseigentums ist (vgl. BFH-Entscheidung vom 22. Juli 1960 III 242/59 S, BFHE 71, 454, BStBl III 1960, 420).
- BFH, 26.02.1992 - I R 53/90
Keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG
Das aufgrund der wasserrechtlichen Erlaubnis bestehende Mineralwassergewinnungsrecht der Klägerin ist ein Mineralgewinnungsrecht i. S. des § 100 BewG (BFH-Urteil vom 18. Februar 1977 III R 39/75, BFHE 121, 506, BStBl II 1977, 403;… vgl. auch BFH-Urteil vom 31. Juli 1985 II R 183/80, BFH/NV 1986, 388) und sonach kein Grundbesitz i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Mai 1976 I R 74/73, BFHE 119, 485, BStBl II 1976, 721, unter 2 b der Gründe).
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