Rechtsprechung
| BFH, 23.03.1977 - II R 18/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beteiligung an Gesellschaft - Erwerb eines Grundstücks - Berlin - Grunderwerbsteuerpflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG Berlin (1969) § 1 Abs. 3
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 122, 162
- DB 1977, 1233
- BStBl II 1977, 565
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.07.1972 - II 81/65
Gesellschaftsrechtliche Vereinigung - Anteile in einer Hand - Grundstücke - …
Auszug aus BFH, 23.03.1977 - II R 18/74
Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 12. Juli 1972 II 81/65 (BFHE 107, 53, 55, BStBl II 1972, 913).
- BFH, 01.12.2021 - II R 44/18
Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft
War die Grenze von 95 % bereits vorher überschritten, führt der Zuerwerb weiterer Anteile nach dem Wortlaut und Wortsinn des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG a.F. nicht zu einer Tatbestandsverwirklichung, weil es durch den Erwerb nicht "erstmalig" zu einer Anteilsvereinigung kommt (absolut h.M., beruhend auf BFH-Urteil vom 23.03.1977 - II R 18/74, BFHE 122, 162-, BStBl II 1977, 565, zu § 1 Abs. 3 GrEStG Berlin; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung der Bekanntmachung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 02.12.1999, BStBl I 1999, 991;… vgl. ferner Pahlke, a.a.O., § 23 Rz 28;… Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 8. Aufl., § 23 Rz 17;… Behrens in Behrens/Wachter, a.a.O., § 1 Rz 488, jeweils m.w.N.). - FG München, 24.10.2018 - 4 K 1101/15
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer
Nach Ansicht des Senats verlangt der Gesetzeswortlaut die "erstmalige Vereinigung von mindestens 95%" als Folge der Anteilsübertragung; so im Übrigen auch der BFH in seinem Urteil vom 23. März 1977 (II R 18/74, BFHE 122, 162, BStBl. II 1977, 565).- Diese Auffassung wird im Übrigen ersichtlich auch von der Finanzverwaltung geteilt, die überdies in Tz. 1 der gleichlautenden Ländererlasse (BStBl. 1999, 991) auch auf das BFH-Urteil in BFHE 122, 162 verweist.
- BFH, 07.06.1978 - II R 97/77
Grunderwerbsteuerbescheid - Anfechtungsklage - Materiellrechtliche Rüge - …
Jedoch ist ersichtlich die erstgenannte Vorschrift der "Nachfolger" der zweitgenannten; sie bezweckte - auch wenn fehlende Übergangsvorschriften (vgl. Urteil vom 23. März 1977 II R 18/74, BFHE 122, 162, BStBl II 1977, 565) und zweifelhafte Abgrenzungen (vgl. Beschluß vom 17. Oktober 1973 II B 38/73, BFHE 110, 377, BStBl II 1974, 41) das gewollte Ergebnis verdunkeln - nicht mehr, als statt der Vereinigung oder Übertragung aller Anteile und den diesen vorangehenden Verpflichtungsgeschäften für die Erfüllung der Tatbestände des § 1 Abs. 3 GrEStG die Zusammenfassung von 95 v. H. aller Anteile genügen zu lassen, erstrebte also eine Erweiterung der Steuerpflicht über das Grunderwerbsteuergesetz vom 29. März 1940 hinaus. - BFH, 08.11.1978 - II R 82/73
GmbH - Grundstückserwerb - Anteilsvereinigung
Die vorstehende Auslegung des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG 1940 steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 23. März 1977 II R 18/74 (BFHE 122, 162, BStBl II 1977, 565).
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