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Rechtsprechung
   BFH, 25.02.1977 - III R 90/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1152
BFH, 25.02.1977 - III R 90/76 (https://dejure.org/1977,1152)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1977 - III R 90/76 (https://dejure.org/1977,1152)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1977 - III R 90/76 (https://dejure.org/1977,1152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Investitionsvorhaben - Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage - Stellung des Antrags - Dauer des Vorhabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1969) § 3 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 207
  • DB 1977, 1587
  • BStBl II 1977, 782
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.07.1976 - III R 158/73

    Ausschlußfrist - Investitionsvorhaben - Summe der Investitionskosten - …

    Auszug aus BFH, 25.02.1977 - III R 90/76
    Nach der Entscheidung des Senats vom 16. Juli 1976 III R 158/73 (BFHE 119, 543, BStBl II 1976, 757) wird das Verfahren zur Festsetzung der beantragten Investitionszulage nur dann eingeleitet, wenn der innerhalb der Frist des § 3 Abs. 3 Satz 3 InvZulG beim FA eingegangene Antrag das Investitionsvorhaben, für das Investitionszulage begehrt wird, nach Art und Ort bezeichnet und zusätzlich die Summe der Investitionskosten aufführt.

    Da nach dem Investitionszulagengesetz 1969 für die Gewährung der Investitionszulage das Investitionsvorhaben als solches und nicht das einzelne Wirtschaftsgut maßgebend ist (vgl. Urteil des BFH III R 158/73), kann der Steuerpflichtige ferner mangels ausdrücklicher anderer gesetzlicher Regelung für ein sich über die Dauer von mehr als einem Jahr erstreckendes Investitionsvorhaben die Investitionszulage insgesamt beantragen.

    Die im Schreiben des Klägers vom 5. September 1974 gemachten weiteren Angaben waren lediglich für die Festsetzung der Investitionszulage von Bedeutung und konnten damit noch nach Ablauf der Ausschlußfrist nachgereicht werden (vgl. BFH-Urteil III R 158/73).

  • BFH, 23.07.1976 - III R 122/75

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage - Investitionszulagegesetz 1969 - …

    Auszug aus BFH, 25.02.1977 - III R 90/76
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. Juli 1976 III R 122/75, BFHE 119, 553, BStBl II 1976, 759) kann der Investitionszulageantrag wirksam auch bereits vor Ablauf des maßgeblichen Kalenderjahres gestellt werden.
  • BFH, 17.02.1989 - III R 44/88

    Investitionszulage - Regionalzulage - Mehrjähriges Investitionsvorhaben - Mehrere …

    Ein mehrjähriges Investitionsvorhaben, das auch Einzelinvestitionen umfaßt, bildet danach zulagerechtlich mehrere Abschnitte (Wirtschaftsjahre/ Kalenderjahre); die Folge ist, daß jeweils für die innerhalb eines Wirtschaftsjahres angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter eine (Jahres-)Investitionszulage zu beantragen und festzusetzen ist (Abgrenzung gegenüber dem BFH-Urteil vom 25. Februar 1977 III R 90/76, BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782).

    In einem solchen Fall könne die Zulage auch insgesamt auf einmal beantragt werden (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1977 III R 90/76, BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782).

    Das Urteil des BFH in BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782 sei zum InvZulG 1969 ergangen.

    Er hat darüber hinaus in seinem Urteil in BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782 die Auffassung vertreten, daß der Investor den Zulageantrag für ein geschlossenes, sich über mehrere Jahre erstreckendes Investitionsvorhaben insgesamt stellen könne.

    Konnte der Senat in seinem Urteil in BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782 noch zu dem Ergebnis kommen, daß für die Gewährung der Zulage nach § 1 InvZulG 1969 das Investitionsvorhaben als solches und nicht das einzelne Wirtschaftsgut maßgebend sei, so verbietet sich eine entsprechende Auslegung der ab 1973 geltenden Gesetzesfassungen schon vom Wortlaut des § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 InvZulG her.

  • BFH, 12.05.1989 - III R 40/84

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für Forschungs- und …

    Er beruft sich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Februar 1977 III R 90/76 (BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782), wonach der Zulageantrag für ein geschlossenes, sich über mehrere Jahre erstreckendes Investitionsvorhaben auch insgesamt gestellt werden kann.

    Der erkennende Senat hat zwar in dem vom Kläger angeführten Urteil in BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782 die Auffassung vertreten, daß der Investor den Zulageantrag für ein geschlossenes, sich über mehrere Jahre erstreckendes Investitionsvorhaben insgesamt stellen könne.

    Mit Urteil vom 17. Februar 1989 III R 44/88 (BFHE 156, 325; BStBl II 1989, 469) hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß die Grundsätze der Entscheidung in BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782 auf Investitionszulageanträge nach § 1 der ab 1979 geltenden Fassung des InvZulG nicht anwendbar sind.

    Ebenso hat der Senat mit unveröffentlichtem Urteil vom 18. Juli 1984 III R 41/84 für § 4b InvZulG 1975 und mit Beschluß vom 17. März 1989 III B 136/87 (BFHE 156, 539; BStBl II 1989, 630) für § 4b InvZulG 1982 die Anwendung der Grundsätze des Urteils in BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782 abgelehnt.

    Maßgebend für die Zulassung eines Zulageantrags für das Investitionsvorhaben insgesamt in der Entscheidung in BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782 war, daß der Gegenstand der Begünstigung in § 1 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1969 noch wesentlich ungenauer umschrieben war als etwa in § 4 InvZulG 1979.

  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 197/95

    Rechtsnatur der Investitionszulage; Beginn Verjährung der Haftung eines …

    Das zeigt im Streitfall die erst vom Finanzgericht entschiedene und für das hier anzuwendende Gesetz verneinte Frage, ob der Antrag, wie es der Kläger am 29. September 1983 in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Investitionszulagegesetz 1969 (BFH BStBl. II 1977, 782, 783 m.w.N.; vgl. dazu den Nichtanwendungserlaß des Bundesministers der Finanzen v. 4. November 1977, BStBl. I 1977, 550) getan hatte, insgesamt im voraus für ein sich über mehrere Jahre erstreckendes Investitionsvorhaben gestellt werden kann.
  • BFH, 14.07.1989 - III R 54/84

    Investitionszulage - Antrag - Auslegung - Bescheinigung über Förderungswürdigkeit …

    Er hat darüber hinaus in seinem Urteil vom 25. Februar 1977 III R 90/76 (BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782) die Auffassung vertreten, daß der Investor den Zulageantrag für ein geschlossenes, sich über mehrere Jahre erstreckendes Investitionsvorhaben insgesamt stellen kann.
  • BFH, 17.03.1989 - III B 136/87

    Investitionszulage - Teilherstellungskosten - Noch nicht beendetes …

    Er hat darüber hinaus in seinem Urteil vom 25. Februar 1977 III R 90/76 (BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782) die Auffassung vertreten, daß der Investor den Zulageantrag für ein geschlossenes, sich über mehrere Jahre erstreckendes Investitionsvorhaben insgesamt stellen kann.
  • BFH, 20.03.1987 - III R 16/82

    Finanzverwaltungsbehörde - Bindung - Investitionszulage - Investitionsvorhaben - …

    Er hat es im übrigen genügen lassen, daß in dem Zulageantrag das Investitionsvorhaben nach Art und Ort ausreichend bezeichnet ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1977 III R 90/76, BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782, und vom 30. März 1979 III R 104/75, BFHE 127, 482, BStBl II 1979, 448).
  • BFH, 18.07.1984 - III R 41/84
    Die BFH-Urteile vom 23.7.1976 III R 122/75 und vom 25.2.1977 III R 90/76 zur Regionalzulage nach § 1 InvZulG 1969 sind nicht anwendbar, da Objekt der Förderung nach § 4b InvZulG 1975 das einzelne Wirtschaftsgut und nicht die Gesamtinvestition ist (vgl. auch die Grundsätze zur Gewährung einer Berlinzulage nach § 19 BerlinFG).
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