Rechtsprechung
| BFH, 05.11.1980 - II R 28/75 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
GrEStG § 11
- Wolters Kluwer
Personenhandelsgesellschaft - Einheitswert - Gesellschaftsvertrag - Mehrwert - Grundstücksverkauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG § 11
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 132, 111
- DB 1981, 619
- BStBl II 1981, 174
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.02.1977 - II R 89/74
Geschäftsübernahme - Aktiva - Passiva - Grunderwerbsteuerpflicht - Berechnung der …
Auszug aus BFH, 05.11.1980 - II R 28/75
Denn zur Gegenleistung i. S. des § 11 GrEStG gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstückes gewährt, oder der Veräußerer als Entgelt für die des Grundstückes empfängt (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Februar 1977 II R 89/74, BFHE 122, 338, BStBl II 1977, 671).Der Gegenleistungsbegriff des § 11 GrEStG ist nicht auf gegenseitige Verträge beschränkt (BFHE 122, 338, 343, BStBl II 1977, 671, 674).
Dementsprechend zählt die Aufgabe von Gesellschaftsrechten an einer Personengesellschaft beim Übergang des Grundstückseigentums von der Gesellschaft auf den Gesellschafter zur Gegenleistung (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1977 II R 89/74 vorletzter Absatz der Gründe, BFHE 122, 338, BStBl II 1977, 671).
- BFH, 06.12.1989 - II R 95/86
Wert der Gegenleistung beim Erwerb eines Grundstücks "zum Buchwert"
Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gilt jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (ständige Rechtsprechung: z.B. Senatsurteil vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174).Dabei ist entscheidend, ob im Verhältnis der Gesellschafter zur Gesellschaft neben der ausdrücklich im Vertrag genannten Gegenleistung ein weiterer Leistungsaustausch feststellbar ist, insbesondere ob als Entgelt für den Erwerb des Eigentums an dem Grundstück anderweitige Ansprüche aufgegeben oder durch die Grundstücksübereignung ersatzweise erfüllt werden (vgl. BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174).
Denn sowohl die Minderung des Werts des Vermögens der KG wie die Nichtrealisierung eines (möglichen) Gewinns könnte nur dann sich auf die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage auswirken, wenn - und soweit - darin als Entgelt für den Grundstückserwerb die Aufgabe oder die ersatzweise Erfüllung anderweitiger Ansprüche der Klägerin gegen die KG gesehen werden könnten (vgl. BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174).
- BFH, 12.07.2006 - II R 65/04
GrESt: Kaufpreis von einer Mark als Gegenleistung
Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne gilt jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb von Grundstücken gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung von Grundstücken empfängt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174, sowie vom 6. Dezember 1989 II R 95/86, BFHE 159, 255, BStBl II 1990, 186). - BFH, 07.12.1994 - II R 9/92
Bemessungsgrundlage bei symbolischem Grundstückskaufpreis von 1,- DM
Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinne gilt jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb von Grundstücken gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung von Grundstücken empfängt (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. Senatsurteile vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174, und vom 6. Dezember 1989 II R 95/86, BFHE 159, 255, BStBl II 1990, 186).
- BFH, 18.10.1989 - II R 85/87
- Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einheitlichkeit der Verträge …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß diese Begriffsbestimmung zwar von dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung ausgeht, sich aber darin nicht erschöpft (so z.B. Entscheidung des BFH vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174). - BFH, 18.10.1989 - II R 143/87
- Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einschaltung eines Maklers …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß diese Begriffsbestimmung zwar von dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung ausgeht, sich aber darin nicht erschöpft (so z.B. Entscheidung des BFH vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174). - BFH, 19.01.1994 - II R 52/90
Grunderwerbsteuerliche Gegenleistung bei Grundstückserwerben im Rahmen eines …
Vielmehr hat der BFH in ständiger Rechtsprechung auf die Verknüpfung der sonstigen Leistung mit dem Gegenstand des Erwerbsvorgangs abgehoben (so auch deutlich in BFHE 154, 149, BStBl II 1988, 898; ebenso in den Urteilen vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174, und vom 12. Februar 1992 II R 20/91, BFHE 167, 193, BStBl II 1992, 422). - FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2026 - 12 K 12146/22
Die unterschiedliche Ermittlung der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung …
Der BFH verweise hierzu auf die Urteile vom 06.12.1989 (II R 95/86) und 05.11.1980 (II R 28/75) und stelle fest, dass die Gegenleistung von sämtlichen Leistungen zu berechnen sei, welche der Kläger für den Erwerb des Grundstücks erbracht habe.Der BFH verweise hierzu auf die Urteile vom 06.12.1989 (II R 95/86) und 05.11.1980 (II R 28/75) und stelle fest, dass die Gegenleistung von sämtlichen Leistungen zu berechnen sei, welche der Kläger für den Erwerb des Grundstücks erbracht habe.
- BFH, 02.09.1993 - II B 71/93
Grunderwerbsteuer beim Eintritt des Erwerbers eines sich im Zustand der Bebauung …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne jede Leistung gehört, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174). - BFH, 17.04.1991 - II R 119/88
Wert der Gegenleistung beim Grundstückserwerb gegen Gewährung eines …
Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174). - BFH, 13.12.1989 - II R 115/86
Grunderwerbsteuerliche Gegenleistung bei Beauftragung (und Bevollmächtigung) von …
Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174). - BFH, 22.05.2002 - II R 1/00
GrESt; Erwerb von Grundstücken im Zustand der Bebauung
- BFH, 12.02.1992 - II R 20/91
Keine Übertragung von Rechtsprechung zu Bauherrenmodellen auf Erwerbermodelle
- BFH, 20.12.1989 - II R 8/87
- Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Erwerb des Grundstücks nach …
- BFH, 25.01.1989 - II R 28/86
Grunderwerbsteuer - GmbH - Umwandlung auf Alleingesellschafter - Gegenleistung - …
- BFH, 22.05.2002 - II R 2/00
Erwerb von Miteigentumsanteilen an Grundstück im Zustand der Bebauung
- BFH, 14.03.1990 - II R 169/87
Grunderwerbsteuerrechtlichen Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs - …
- BFH, 09.05.1990 - II R 103/87
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Grunderwerbsteuerrechtlicher Begriff des …
- BFH, 06.12.1989 - II R 113/87
Grunderwerbsteuerrechtlicher Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs - …
- BFH, 20.09.1989 - II R 131/86
Aufgabe des begünstigten Zwecks durch die Weiterveräußerung eines Grundstücks in …
- BFH, 14.03.1990 - II R 187/87
Grunderwerbsteuerrechtlicher Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs
- BFH, 06.03.1990 - II R 111/87
Grunderwerbssteuer umfaßt den notariell beurkundete Vertrag über den Erwerb des …
- BFH, 12.02.1992 - II R 18/91
Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne - Unterschiede des …
- BFH, 28.03.1990 - II R 109/87
Grunderwerbsteuerrechtlichen Begriff des Erwerbsvorgangs an einem Grundstück
- BFH, 28.06.1989 - II R 4/87
Berechnung der Grunderwerbsteuer ohne Vorliegen eine zusätzlichen Gegenleistung
- BFH, 13.12.1989 - II B 124/86
Begriff der Gegenleistung - Ausgewogenheit der gegenseitigen Leistungspflichten
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