Rechtsprechung
| BFH, 01.12.1982 - I R 69-70/80, I R 69/80, I R 70/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
KStG a.F. § 6 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Öffentlich-rechtliche Sparkasse - Gewährträger - Zinsaufbesserung - Zinsrückvergütung - Verdeckte Gewinnausschüttung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zinsvergünstigungen einer Sparkasse an ihren Gewährträger als verdeckte Gewinnausschüttung; zum Begriff der nahestehenden Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 137, 62
- BStBl II 1983, 152
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.01.1972 - I R 28/69
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine dem …
Auszug aus BFH, 01.12.1982 - I R 69/80
Diese hätte nur vorgelegen, wenn die unmittelbare Zuwendung an die Gemeinden und Zweckverbände zugleich einen Vorteil für den Landkreis zur Folge gehabt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1972 I R 28/69, BFHE 104, 353, BStBl II 1972, 320).Es kann zwar in besonderen Fällen der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, daß die unentgeltliche Zuwendung eines Vermögensvorteils durch eine Kapitalgesellschaft an eine ihrem Gesellschafter nahestehende Person mittelbar die Gewährung eines Vermögensvorteils an den Gesellschafter ist (BFHE 104, 353, BStBl II 1972, 320).
- BFH, 19.06.1974 - I R 94/71
Verdeckte Einkommensverteilungen als verdeckte Gewinnausschüttungen; hier: …
Auszug aus BFH, 01.12.1982 - I R 69/80
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. Juni 1974 I R 94/71, BFHE 112, 494, BStBl II 1974, 586, mit Rechtsprechungsnachweis) ist das Verhältnis einer Sparkasse zu ihrem Gewährträger ähnlich dem Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihrem Gesellschafter zu beurteilen.Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung insbesondere bei Spenden, die eine Sparkasse Dritten zuwendet, nur dann bei ihrem Gewährträger als zugeflossen und möglicherweise als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen, wenn die Sparkasse damit eine Aufgabe erfüllt hat, zu deren Durchführung der Gewährträger rechtlich verpflichtet ist oder der er sich nicht entziehen könnte (BFH-Urteil vom 21. Januar 1970 I R 23/68, BFHE 98, 473, BStBl II 1970, 468, weiterhin BFHE 112, 494, BStBl II 1974, 586 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Auszug aus BFH, 01.12.1982 - I R 69/80
Die Rechtsprechung hat seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. März 1967 I 261/63 (BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626) den Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung wie folgt bestimmt: Sie liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung Vermögensvorteile zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. - BFH, 29.09.1981 - VIII R 8/77
Kapitalgesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung - Zustimmung des …
Auszug aus BFH, 01.12.1982 - I R 69/80
Die bloße Zustimmung macht die Zuwendung der Klägerin nicht zu einer Zuwendung des Landkreises an die kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbände (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 1981 VIII R 8/77, BFHE 135, 31, BStBl II 1982, 248 unter 2c). - BFH, 21.01.1970 - I R 23/68
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Spende einer Sparkasse an …
Auszug aus BFH, 01.12.1982 - I R 69/80
Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung insbesondere bei Spenden, die eine Sparkasse Dritten zuwendet, nur dann bei ihrem Gewährträger als zugeflossen und möglicherweise als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen, wenn die Sparkasse damit eine Aufgabe erfüllt hat, zu deren Durchführung der Gewährträger rechtlich verpflichtet ist oder der er sich nicht entziehen könnte (BFH-Urteil vom 21. Januar 1970 I R 23/68, BFHE 98, 473, BStBl II 1970, 468, weiterhin BFHE 112, 494, BStBl II 1974, 586 mit weiteren Nachweisen).
- FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 455/03
Kostenzuschüsse einer Sparkasse an eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist das Verhältnis einer Sparkasse zu ihrem Gewährträger ähnlich dem Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihrem Gesellschafter zu beurteilen (vgl. Urteile vom 9.8.1989 I R 4/84, BFHE 158, 510, BStBl II 1990, 237; und vom 1.12.1982 I R 69/80, I R 70/80, BFHE 137, 62, BStBl 1983, 152, m.w.N).
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Rechtsprechung
| BFH, 01.12.1982 - I R 70/80 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Öffentlich-rechtliche Sparkasse - Gewährträger - Zinsaufbesserung - Zinsrückvergütung - Verdeckte Gewinnausschüttung
Papierfundstellen
- BFHE 137, 62
- BStBl II 1983, 152
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.01.1972 - I R 28/69
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine dem …
Auszug aus BFH, 01.12.1982 - I R 70/80
Diese hätte nur vorgelegen, wenn die unmittelbare Zuwendung an die Gemeinden und Zweckverbände zugleich einen Vorteil für den Landkreis zur Folge gehabt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1972 I R 28/69 , BFHE 104, 353 , BStBl II 1972, 320 ).Es kann zwar in besonderen Fällen der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, daß die unentgeltliche Zuwendung eines Vermögensvorteils durch eine Kapitalgesellschaft an eine ihrem Gesellschafter nahestehende Person mittelbar die Gewährung eines Vermögensvorteils an den Gesellschafter ist (BFHE 104, 353 , BStBl II 1972, 320 ).
- BFH, 19.06.1974 - I R 94/71
Verdeckte Einkommensverteilungen als verdeckte Gewinnausschüttungen; hier: …
Auszug aus BFH, 01.12.1982 - I R 70/80
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. Juni 1974 I R 94/71 , BFHE 112, 494 , BStBl II 1974, 586 , mit Rechtsprechungsnachweis) ist das Verhältnis einer Sparkasse zu ihrem Gewährträger ähnlich dem Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihrem Gesellschafter zu beurteilen.Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung insbesondere bei Spenden, die eine Sparkasse Dritten zuwendet, nur dann bei ihrem Gewährträger als zugeflossen und möglicherweise als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen, wenn die Sparkasse damit eine Aufgabe erfüllt hat, zu deren Durchführung der Gewährträger rechtlich verpflichtet ist oder der er sich nicht entziehen könnte (BFH- Urteil vom 21. Januar 1970 I R 23/68 , BFHE 98, 473 , BStBl II 1970, 468 , weiterhin BFHE 112, 494 , BStBl II 1974, 586 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Auszug aus BFH, 01.12.1982 - I R 70/80
Die Rechtsprechung hat seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. März 1967 I 261/63 (BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626) den Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung wie folgt bestimmt: Sie liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung Vermögensvorteile zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. - BFH, 29.09.1981 - VIII R 8/77
Kapitalgesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung - Zustimmung des …
Auszug aus BFH, 01.12.1982 - I R 70/80
Die bloße Zustimmung macht die Zuwendung der Klägerin nicht zu einer Zuwendung des Landkreises an die kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbände (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 1981 VIII R 8/77 , BFHE 135, 31 , BStBl II 1982, 248 unter 2 c). - BFH, 21.01.1970 - I R 23/68
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Spende einer Sparkasse an …
Auszug aus BFH, 01.12.1982 - I R 70/80
Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung insbesondere bei Spenden, die eine Sparkasse Dritten zuwendet, nur dann bei ihrem Gewährträger als zugeflossen und möglicherweise als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen, wenn die Sparkasse damit eine Aufgabe erfüllt hat, zu deren Durchführung der Gewährträger rechtlich verpflichtet ist oder der er sich nicht entziehen könnte (BFH- Urteil vom 21. Januar 1970 I R 23/68 , BFHE 98, 473 , BStBl II 1970, 468 , weiterhin BFHE 112, 494 , BStBl II 1974, 586 mit weiteren Nachweisen).
- FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 455/03
Kostenzuschüsse einer Sparkasse an eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist das Verhältnis einer Sparkasse zu ihrem Gewährträger ähnlich dem Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihrem Gesellschafter zu beurteilen (vgl. Urteile vom 9.8.1989 I R 4/84, BFHE 158, 510, BStBl II 1990, 237; und vom 1.12.1982 I R 69/80, I R 70/80, BFHE 137, 62, BStBl 1983, 152, m.w.N).
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