Rechtsprechung
| BFH, 10.10.1984 - II R 28/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
GrEStEigWoG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; GrEStG NW § 4 Abs. 1 Nr. 4
- Wolters Kluwer
Wohngebäude - Zweifamilienhaus - Zwei Wohnungen und gewerblich genutzte Einheit - Grunderwerb - Denkmalpflege - Denkmalseigenschaft - Kenntnis von der Denkmalseigenschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 142, 173
- BStBl II 1985, 101
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BFH, 06.05.1981 - II R 123/79
Zum Begriff des Zweifamilienhauses im GrEStEigWoG
Auszug aus BFH, 10.10.1984 - II R 28/84
Der Senat hält daran fest, daß ein Wohngebäude mit zwei Wohnungen und einer selbständigen gewerblich genutzten Einheit, die weniger als ein Drittel der gesamten Wohn- und Nutzfläche umfaßt, i. S. des GrEStEigWoG ein Zweifamilienhaus ist (Anschluß an BFHE 133, 316, BStBl II 1981, 585).Aufgrund der gegebenen Rechtslage hat der Senat entschieden, daß der Begriff des Zweifamilienhauses i. S. des GrEStEigWoG aus diesem Gesetz selbst beantwortet werden muß (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Mai 1981 II R 123/79, BFHE 133, 316, BStBl II 1981, 585).
Der Senat hat deshalb mit Urteil in BFHE 133, 316, BStBl II 1981, 585 entschieden, daß i. S. des GrEStEigWoG auch ein Wohngebäude mit zwei Wohnungen und einer selbständigen dritten Einheit mit gewerblich genutzten Räumen ein Zweifamilienhaus ist, wenn die Nutzfläche dieser dritten Einheit weniger als ein Drittel der gesamten Wohn- und Nutzfläche beträgt.
- BFH, 07.12.1973 - III R 158/72
Abgrenzung - Zweifamilienhaus - Gemischtgenutztes Grundstück - Mitbenutzung - …
Auszug aus BFH, 10.10.1984 - II R 28/84
Nur für die Beantwortung der Frage, ob durch eine gewerbliche Mitbenutzung die Eigenart des Zweifamilienhauses beeinträchtigt wird, hat die Rechtsprechung die Verkehrsauffassung herangezogen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1973 III R 158/72, BFHE 111, 264, 267, BStBl II 1974, 195); dagegen kann die Verkehrsauffassung nicht über die umfassendere Frage befinden, ob ein Wohngebäude insgesamt ein Zweifamilienhaus sei oder nicht.Selbst ein Vorbau mit einem Lagerraum und länglichen Schaufenstern steht der Beurteilung des Wohngebäudes als Zweifamilienhaus nicht entgegen (vgl. BFHE 111, 264, BStBl II 1974, 195).
- BFH, 23.09.1977 - III R 18/77
Zur Frage, wann eine freiberufliche Mitbenutzung die Eigenart als Einfamilienhaus …
Auszug aus BFH, 10.10.1984 - II R 28/84
Das bedeutet, daß der räumliche Umfang einer gewerblichen (oder öffentlichen) Mitbenutzung den Umfang der wohnlichen Nutzung zwar nicht erreichen darf, ihm jedoch sehr nahekommen kann (vgl. BFH-Urteile vom 3. Februar 1956 III 206/55 U, BFHE 62, 205, 207, BStBl III 1956, 78, und vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, 75, BStBl II 1978, 188).
- BFH, 30.09.1981 - II R 8/80
Niedersachsenhaus - Einfamilienhaus - Grunderwerbsteuerbefreiung - Nutzfläche
Auszug aus BFH, 10.10.1984 - II R 28/84
Er ist jedoch dabei von den allgemeinen Beschreibungen der Grundstücksarten des BewG ausgegangen (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1981 II R 8/80, BFHE 134, 189, BStBl II 1982, 30, m. w. N.). - BFH, 06.07.1979 - III R 77/77
Die Eigenart als Einfamilienhaus geht bei freiberuflicher Mitbenutzung nicht …
Auszug aus BFH, 10.10.1984 - II R 28/84
Es handelt sich vielmehr um einen Rechtsbegriff, der ebenso wie der bewertungsrechtliche Begriff des Zweifamilienhauses mehr oder weniger von der Vorstellung abweicht, die urteilsfähige Bürger von einer Sache gewinnen, wenn sie mit ihr befaßt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1979 III R 77/77, BFHE 128, 397, 400, BStBl II 1979, 726). - BFH, 27.05.1970 - III R 65/68
Einfamilienhaus - Hauptbau - Anbau - Beeinträchtigung der Eigenart - Arztpraxis
Auszug aus BFH, 10.10.1984 - II R 28/84
Allerdings ergibt sich aus dieser Rechtsprechung auch, daß das Ausmaß der gewerblichen Mitbenutzung nicht allein entscheidend ist; denn auch bei flächenmäßig untergeordneter Mitbenutzung zu gewerblichen Zwecken kann durch die Intensität der gewerblichen Nutzung die Eigenart des Zweifamilienhauses beeinträchtigt werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Mai 1970 III R 65/68, BFHE 99, 493, 496, BStBl II 1970, 678). - BFH, 03.02.1956 - III 206/55 U
Begriff des Einfamilienhauses - Gewerbliche Nutzung eines Grundstücks - Ausmaß …
Auszug aus BFH, 10.10.1984 - II R 28/84
Das bedeutet, daß der räumliche Umfang einer gewerblichen (oder öffentlichen) Mitbenutzung den Umfang der wohnlichen Nutzung zwar nicht erreichen darf, ihm jedoch sehr nahekommen kann (vgl. BFH-Urteile vom 3. Februar 1956 III 206/55 U, BFHE 62, 205, 207, BStBl III 1956, 78, und vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, 75, BStBl II 1978, 188). - BFH, 02.07.1976 - III R 54/75
Bewertung einesWohngebäudes mit zwei Wohnungen und einer Rechtsanwaltspraxis als …
Auszug aus BFH, 10.10.1984 - II R 28/84
Nach dieser Rechtsprechung des BFH macht es keinen Unterschied, ob die gewerbliche Mitbenutzung eines Wohngebäudes mit zwei Wohnungen innerhalb einer oder beider Wohnungen oder in Räumen stattfindet, die für diese Mitbenutzung zu einer selbständigen (abgeschlossenen oder nichtabgeschlossenen) Einheit zusammengefaßt sind (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1976 III R 54/75, BFHE 119, 294, 295, BStBl II 1976, 640).
- BFH, 09.12.1987 - II R 186/85
Voraussetzungen für eine Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzung - …
Das setzt aber voraus, daß dem Erwerber im Zeitpunkt des Erwerbs die Denkmaleigenschaft des Gebäudes bekannt ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1984 II R 28/84, BFHE 142, 173, 177, BStBl II 1985, 101, 103, unter Nr. 2 zur nordrhein-westfälischen Regelung. - BFH, 13.01.1993 - II R 112/90
Grunderwerbsteuerfreier Erwerb eines denkmalgeschützten Grundstücks
Zwischen Erwerb und Widmungsabsicht muß ein zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang bestehen (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1984 II R 28/84, BFHE 142, 173, BStBl II 1985, 101). - BFH, 02.08.1989 - II R 136/86
Anforderungen an Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes
Zwischen Erwerb und Widmungsabsicht muß ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang bestehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Okober 1984 II R 28/84, BFHE 142, 173, BStBl II 1985, 101).
- BFH, 11.08.1993 - II R 95/91
Grunderwerbsteuerfreier Erwerb eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses
Zwischen Erwerb und Widmungsabsicht muß ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang bestehen (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1984 II R 28/84, BFHE 142, 173, BStBl II 1985, 101). - BFH, 11.08.1993 - II R 91/91
Voraussetzungen für eine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Renovierungsarbeiten
Zwischen Erwerb und Widmungsabsicht muß ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang bestehen (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1984 II R 28/84, BFHE 142, 173, BStBl II 1985, 101). - BFH, 13.01.1993 - II R 83/89
Möglichkeit der Befreiung von der Grunderwerbssteuer beim Erwerb eines …
Zwischen Erwerb und Widmungsabsicht muß ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang bestehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1984 II R 28/84, BFHE 142, 173, BStBl II 1985, 101). - BFH, 30.09.1987 - II R 68/85
Die Auslegung des Begriffs Eigentumswohnung zur Beurteilung eines …
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat (vgl. Urteile vom 30. September 1981 II R 8/80, BFHE 134, 189, BStBl II 1982, 30, und vom 10. Oktober 1984 II R 28/84, BFHE 142, 173, BStBl II 1985, 101), sind die Begriffe Ein- und Zweifamilienhaus aus dem Gesetz selbst heraus auszulegen. - BFH, 31.07.1985 - II R 141/82
Befreiung des Grundstückserwerbes von der Grunderwerbssteuer
Bei seiner erneuten Entscheidung wird das FG die ständige Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen haben, daß bei der Entscheidung, ob ein Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus erworben worden ist, auf die beabsichtigte Nutzung des erworbenen Gebäudes abzustellen ist, und daß bestimmte Umbauarbeiten die Gewährung der Steuervergünstigung nicht hindern (vgl. das Urteil vom 15. Februar 1984 II R 34/82, BFHE 140, 477, BStBl II 1984, 452, mit weiteren Nachweisen, vgl. auch das Urteil vom 10. Oktober 1984 II R 28/84, BFHE 142, 173, BStBl II 1985, 101).
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