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| BFH, 12.03.1985 - IX R 9/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1979 § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. q Satz 6; EStDV 1979 § 82a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 7 Nr. 7 zu § 82a EStDV
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Wohnhaus - Modernisierung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
EStDV § 82a
Papierfundstellen
- BFHE 143, 534
- NJW 1986, 745 (Ls.)
- BB 1985, 1649
- BStBl II 1985, 506
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.07.1979 - VIII R 162/78
Kosten der Umstellung einer Heizung - Mietwohnhaus - Kohleöfen - Zentralheizung - …
Auszug aus BFH, 12.03.1985 - IX R 9/84
Das trifft aber nur dann zu, wenn dem Haus der zeitgemäße Wohnkomfort wiedergegeben wird, "den es ursprünglich besessen, durch den technischen Fortschritt und die Veränderung der Lebensgewohnheiten jedoch verloren hatte" (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Juli 1979 VIII R 162/78, BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7).
- BFH, 21.08.1990 - IX R 83/85
Abzug von Telefonkosten als Werbungskosten - Aufteillung der Telefongrundgebühren …
Der Einbau der Heizkamine ist auch keine nach § 82 a EStDV 1979 begünstigte Maßnahme; denn er erfüllte weder die Voraussetzungen des § 82 a Abs. 1 Nr. 1 EStDV 1979 in Verbindung mit der Anlage 7 Nr. 7 zu dieser Vorschrift (vgl. Senatsurteil vom 12. März 1985 IX R 9/84, BFHE 143, 534, BStBl II 1985, 506), noch diente er dem Wärmeschutz (vgl. Senatsurteil vom 12. März 1985 IX R 32/84, BFHE 143, 537, BStBl II 1985, 507 a. E.). - FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 204/93
Telefon und Fernsehgerät als Krankenhauskosten
Denn hierdurch wurde dem Haus lediglich der - für eine Erhaltungsmaßnahme sprechende - zeitgemäße Wohnkomfort wiedergegeben, den es ursprünglich im Zeitpunkt des Erwerbs durch den Rechtsvorgänger der Klägerin im Jahr 1973 (BFH-Urteil in BStBl II 1996, 632 zu 1.2.c) besessen, durch den technischen Fortschritt im Bereich der Wärmeregulierung und die Veränderung der Lebensgewohnheiten jedoch inzwischen verloren hatte [BFH-Urteile in BStBl II 1996, 632 zu 1.3.b) aa) ; in BStBl II 1980, 7 ; Hinweis jedoch auf die BFH-Urteile in BFH/NV 1985, 82 zu 2.; vom 12. März 1985 - IX R 32/84 -, BStBl II 1985, 507 ; vom 12. März 1985 - IX R 9/84 -, BStBl II 1985, 506 , jeweils zur Bestimmung des § 82 a Abs. 3 und Abs. 1 EStDV 1979 i.V.m. Anl. 7 Nr. 7 zu § 82 a EStDV 1979 (vom 24. September 1980, BGBl I 1980, 1801, BStBl I 1980, 680) ]. - BFH, 17.12.1985 - IX R 130/85
Absetzung von Aufwendungen für den Einbau eines Kachelofens
Der Senat hat im Urteil vom 12. März 1985 IX R 9/84 (BFHE 143, 534, BStBl II 1985, 506) entschieden, daß der Einbau eines Kachelofens keine Modernisierung und nicht begünstigt im Sinne von § 82a EStDV ist.
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