Rechtsprechung
| BFH, 13.10.1989 - VI R 36/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 40a Abs. 2
- Wolters Kluwer
Fehlgeschlagene Pauschalierung - Nettolohnvereinbarung - Aushilfskraft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 40a Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Lohnsteuer; fehlgeschlagene Pauschalierung nach § 40a Abs.2 EStG
Papierfundstellen
- BFHE 158, 394
- BB 1989, 2471
- BB 1990, 44
- DB 1990, 407
- BStBl II 1990, 30
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BFH, 03.06.1982 - VI R 48/79
Teilzeitbeschäftigte - Lohnsteuerhaftung - Ermessenserwägung - …
Auszug aus BFH, 13.10.1989 - VI R 36/85
Anders als in dem vom Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 3. Juni 1982 VI R 48/79 (BFHE 136, 224, BStBl II 1982, 710, betreffend Steuerpflicht von Laufjungen) entschiedenen Fall habe das FA nicht prüfen müssen, ob die Einkünfte der Aushilfskräfte unter der Grenze der Steuerpflicht gelegen hätten.Der Senat hatte damals in seiner die Sache an die Vorinstanz zurückverweisenden Entscheidung aber ausdrücklich auf sein Urteil in BFHE 136, 224, BStBl II 1982, 710 und damit auch auf sein weiteres Urteil vom 15. November 1974 VI R 167/73 (BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297) sowie auf die in diesen Urteilen zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung hingewiesen.
- BFH, 25.05.1984 - VI R 223/80
Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das …
Auszug aus BFH, 13.10.1989 - VI R 36/85
Aufgrund der vom FA eingelegten Revision hat der erkennende Senat die Entscheidung aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen, damit dieses feststellt, ob der Kläger nur als Steuerschuldner nach § 40a Abs. 2 EStG oder evtl. auch als Steuerschuldner nach § 40a Abs. 1 Nr. 2 EStG eintreten wolle (Urteil des Senats vom 25. Mai 1984 VI R 223/80, BFHE 141, 54, BStBl II 1984, 569). - BFH, 14.03.1986 - VI R 30/82
Nettolohnvereinbarungen, die die Berlin-Zulagen einschließen, sind …
Auszug aus BFH, 13.10.1989 - VI R 36/85
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß von einer Nettolohnvereinbarung nur dann ausgegangen werden kann, wenn der Abschluß einer derartigen Vereinbarung klar und einwandfrei feststellbar ist (zuletzt Urteil vom 14. März 1986 VI R 30/82, BFHE 147, 91, BStBl II 1986, 886). - BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73
Nachforderung - Schätzung - Gering beschäftigter Arbeitnehmer - Vorlage der …
Auszug aus BFH, 13.10.1989 - VI R 36/85
Der Senat hatte damals in seiner die Sache an die Vorinstanz zurückverweisenden Entscheidung aber ausdrücklich auf sein Urteil in BFHE 136, 224, BStBl II 1982, 710 und damit auch auf sein weiteres Urteil vom 15. November 1974 VI R 167/73 (BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297) sowie auf die in diesen Urteilen zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung hingewiesen. - BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82
Haftung für steuerfrei an ledige Arbeitnehmer gezahlte Auslösungen - …
Auszug aus BFH, 13.10.1989 - VI R 36/85
Auf jeden Fall setzt die Inanspruchnahme des Arbeitgebers für die Lohnsteuer nur weniger Arbeitnehmer ausdrückliche Ermessenserwägungen spätestens in der Einspruchsentscheidung voraus (Urteil des Senats vom 20. September 1985 VI R 45/82, BFH/NV 1986, 240).
- FG Düsseldorf, 03.04.2003 - 10 K 3063/00
Lohnsteuerhaftung; Steuerberatungsgesellschaft; Kammerbeiträge; …
Es kann jedoch dahinstehen, ob allein diese (im Bescheid vorgedruckte) Begründung (vergl. dazu Gersch in Herrmann-Heuer-Raupach, Kommentar zum EStG, § 42d Tz 235) ausgereicht hätte, eine nach der Rechtsprechung des BFH möglicherweise vorrangige Heranziehung der Arbeitnehmer (Hinweis auf die Urteile vom 15. November 1974 - VI R 167/73, BStBl II 1975, 297, vom 3. Juni 1982 - VI R 48/79, BStBl II 1982, 710 und vom 13. Oktober 1989 - VI R 36/85, BStBl II 1990, 30) zu verneinen. - BFH, 05.11.1993 - VI R 16/93
Der Arbeitgeber schuldet keine Hinterziehungszinsen, wenn er einzubehaltende und …
Es kann bei einer fehlgeschlagenen Pauschalierung nach § 40 a EStG - wie sie im Streitfall vorliegt - auch keine Nettolohnabrede unterstellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1989 VI R 36/85, BFHE 158, 394, BStBl II 1990, 30). - FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - 4 K 2068/06
Privatnutzung eines betrieblichen Kfz - Entkräftung des Anscheinsbeweises - …
Soweit sich der Kläger auf eine Nettolohnvereinbarung berufe, sei dem entgegen zu halten, dass hierfür eine klare und ausdrückliche Vereinbarung erforderlich sei, die im Streitfall als Ausnahme vom Grundsatz des Bruttolohns durch den Arbeitnehmer dargelegt und bewiesen werden müsse (Hinweis auf BFH-Urteile vom 14. März 1986, BStBl II, 1986, 886 und vom 13. Oktober 1989, BStBl II 1990, 30).
- BFH, 31.03.1995 - VI R 84/94
Lohnsteuer-Haftungsschuld bei fehlgeschlagener Pauschalierung
Die Vorinstanz geht rechtsfehlerfrei von der Rechtsprechung des Senats aus, wonach die Vereinbarung eines Pauschallohnes nicht gleichzeitig hilfsweise die Vereinbarung eines Nettolohnes für den Fall umfaßt, daß die Pauschalierung fehlschlägt (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1989 VI R 36/85, BFHE 158, 394, BStBl II 1990, 30). - BFH, 13.10.1989 - VI R 38/85
Verweis auf ein anderes Urteil vom selben Tag
Anmerkung: Die Entscheidungsgründe stimmen mit denen des Urteils vom gleichen Tage VI R 36/85, BFHE 158, 394, BStBl II 1990, 30 überein. - BFH, 13.10.1989 - VI R 37/85 Parallelentscheidung: BFH, 13.10.1989, VI R 36/85, BFHE.
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