Rechtsprechung
| BFH, 22.04.1998 - XI R 61/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
UStG 1980 § 15 Abs. 1 und 2,; ; UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b,; ; UStG 1980 § 4 Nr. 8 Buchst. f
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 15 Abs. 1 und 2, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b, § 4 Nr. 8 Buchst. f
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuer - Entgeltliche Übernahme von Verwaltungsaufgaben - Vorsteuerabzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug aus Treuhandgebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 15 UStG 1980
Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug einer Personengesellschaft bei Einschaltung eines Treuhand-Kommanditisten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 1 K 4/92
- BFH, 22.04.1998 - XI R 61/97
Papierfundstellen
- BFHE 185, 547
- BB 1998, 1730
- BB 1998, 1987
- DB 1998, 1800
- BStBl II 1998, 586
- NZG 1998, 736
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.07.1994 - XI R 55/93
1. Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten für Vermögensaufstellung einer …
Auszug aus BFH, 22.04.1998 - XI R 61/97
Demgegenüber habe der Bundesfinanzhof (BFH) die Beauftragung eines Steuerberaters zur Aufstellung des Jahresabschlusses dem unternehmerischen Bereich zugeordnet (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 XI R 55/93, BFHE 175, 160, BStBl II 1994, 907).Auch in der Entscheidung in BFHE 175, 160, BStBl II 1994, 907 hat der erkennende Senat bei der Beurteilung von Steuerberatungsleistungen danach unterschieden, ob diese Leistungen dem (unternehmerischen) Bereich der Gesellschaft oder dem (außerunternehmerischen) Bereich der Gesellschafter zugute kamen.
- FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 1 K 4/92
Vorsteuerabzug bei Treuhandgebühren
Auszug aus BFH, 22.04.1998 - XI R 61/97
Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg; die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 423 veröffentlicht.
- BFH, 08.09.2010 - XI R 31/08
Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung …
Rn. 19 Nach dem Senatsurteil vom 22. April 1998 XI R 61/97 (BFHE 185, 547, BStBl II 1998, 586) kann eine Personengesellschaft die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für die entgeltliche Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch einen Treuhand-Kommanditisten insoweit als Vorsteuer abziehen, als die Verwaltungsaufgaben zum Geschäftsführungsbereich der Gesellschaft gehören.Andere Aufgaben (wie etwa die Mitteilung der einkommen- und vermögensteuerrechtlichen Ergebnisanteile, die Prüfung der auf die Gesellschafter entfallenden Vergütungen, die Vertretung der Gesellschafter im Außenverhältnis) werden eher dem Gesellschafterbereich zuzuordnen sein (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 547, BStBl II 1998, 586).
- FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06
Versagung des Vorsteuerabzugs bei Erbringung der Eingangsleistungen gegenüber den …
Der Beklagte verweigerte der Sprungklage seine Zustimmung und erließ unter dem 05.07.2006 insgesamt für alle Streitjahre eine ablehnende Einspruchsentscheidung, die insbesondere unter Bezugnahme auf Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.07.1994 (XI R 55/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 907) undvom 22.04.1998 (XI R 61/97, BStBl II 1998, 586) begründet wurde.Nach dem Urteil des BFH vom 22.04.1998, XI R 61/97, BStBl II 1998, 586, gehöre zwar zum Bereich der unternehmerisch veranlassten Geschäftsführung auch der innerbetriebliche Verwaltungsbereich und der Bereich der innergesellschaftlichen Kommunikation.
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